Benutzer:Bodomskind/Organisationsordnung

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Entwurf

Organisationsordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland

Gruppierungen

Piraten im Sinne der Landessatzung haben grundsaetzlich das Recht, sich zur Organisation ihrer parteinternen Arbeit in Gruppen ihrer Wahl selbst zu organisieren, sofern dies nicht den Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland, des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen oder einer seiner Kommunen, der Satzung der Piratenpartei Deutschland, der Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW, widerspricht oder dem Landesverband oder einer seiner satzugsgemaeßen Untergliederungen erhebliche finanzielle oder verwaltungstechnische Nachteile einbringt. Jede in dieser Organistationsordnung beschriebene Gruppierung spricht ausschließlich für sich selbst niemals für den Landesverband oder eine seiner stazungsgemäßen Untergliederungen es sei denn, sie erhält von zuständiger Stelle entsprechende Vertretungsrechte.

Besondere Gruppierungsformen

Besondere Formen stellen die satzungsgemäßen Untergliederungen, sowie die Gruppierungen Arbeitskreis, Arbeitsgruppe, Projektgruppe und Crew dar.

Crew

Crews sind kleine Arbeitseinheiten zum zwecke der politischen Arbeit. Jede Piraten-Crew besteht aus 5-9 ordentlichen Mitgliedern der PIRATEN. Jede Piraten-Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat. Jede Piraten-Crew gibt sich selber einen eindeutigen Namen. Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss auf Crew-Treffen getroffen. Bei Bedarf ist eine ausreichende Diskussion vorzulagern.

Crew-Treffen

Crew-Treffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht. Bei jedem Treffen werden Termin und Ort (real wie virtuell) des nächsten Crew-Treffens festgelegt. Die Crew hat dabei in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen. Wird das festgelegte Crew-Treffen durch kein Crew-Mitglied wahrgenommen, so ist durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ein neuer Termin und Ort festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn öfentlich bekanntzugeben. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin in Kenntnis zu setzen. Die Crew-Treffen dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb einer Crew und mit anwesenden Gästen. Crew-Treffen sollten möglichst in persona erfolgen, das heißt, daß real-life-Treffen vor Videokonferenzen, Videokonferenzen vor Audiokonferenzen und Audiokonferenzen vor Textchats vorgezogen werden sollen, sofern dies für die Beteiligten möglich ist. Bei jedem Crew-Treffen ist ein Protokoll zu führen. Bei jedem Crew-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens auf Korrektheit zu prüfen. Crews haben die Möglichkeit in dringenden Fällen außerordentliche Crew-Treffen festzulegen. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ist der Termin und Ort festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung öffentlich zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten daüber in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.

Protokolle der Crew-Treffen

Das Protokoll muß folgendes enthalten:

  • Ort und Termin des aktuellen Treffens,
  • Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Crew-Mitglieder,
  • Genehmigung des letzten Protokolls,
  • Angaben über etwaige Finanzmittel
  • Aufnahme neuer Crewmitglieder,
  • Austritt von Crewmitgliedern,
  • Ort, Termin des nächsten Treffens,
  • die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens.

Das Protokoll muß innerhalb von 3 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden. Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von 3 Werktagen, nach Bestätigung durch die Crew, zu veröffentlichen.

Mitgliedschaft in einer Crew

Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen. Die Crew entscheidet auf ihrem nächsten Crew-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit. Der Eintritt in eine Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig. Mit Eintritt in eine neue Crew erlischt automatisch die Mitgliedschaft in der bisherigen Crew. Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem Crew-Treffen aus seiner Crew austreten. Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fehlen bei Crew-Treffen bekundet ein Crew-Mitglied seinen Willen zum Crew-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren. Der Austritt aus einer Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig.


Gründung einer Crew

5-9 NRW-Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen. Die Gründung ist zu Protokollieren und zu veröffentlichen Die neue Crew gilt ab dem 1. des Folgemonats als existent.

Aufteilung einer Crew

Steigt durch Aufnahme eines weiteren Mitgliedes in eine Crew deren Mitgliedszahl über das Maximum der erlaubten Mitglieder, so muß sich diese Crew in 2 Crews aufteilen. Die Mittel der alten Crew werden dabei gemäß einer Entscheidung der alten Crew auf die beiden neuen Crews aufgeteilt. Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und zu veröffentlichen. Die neuen Crews gelten ab dem 1. des Folgemonats als existent, die alte Crew damit gleichzeitig als aufgelöst.

Auflösung einer Crew

Fällt die Mitgliederzahl einer Crew für drei Monate in Folge unter 3 Crew-Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst. Eine Crew gilt ferner als Aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht. Sämtliche Mittel der Crew fallen an den Landesverband. Falls ein durch eine Crew verursachter, schwerwiegender Schaden für den Landesverband oder eine seiner satzungsgemäßen Untergliederungen vorliegt, kann der Landesvorstand die entsprechende Crew auflösen. Diese Entscheidung ist vom Landesparteitag zu bestätigen.

Arbeitskreise

Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei und somit zur innerparteilichen Willensbildung. Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen. Auf den Sitzungen wird die Konsensfähigkeit von vorher erarbeiteten Positionen und Aussagen überprüft. Ebenfalls wird dort der Termin der nächsten Sitzung per Mehrheitsentscheid festgelegt. Die Arbeitskreise vereinbaren auf ihren Sitzungen eine geeignete interne Arbeitsweise für die Zeit zwischen den Sitzungen. Trefen sind öffentlich abzuhalten und zu protkoliieren, die Protokolle sind zu veröffentlichen. zur gründung eines Arbeitskreises sind mindestens 5 NRW-Piraten erforderlich, einTermin für das Gründungstreffen ist wenigstens 7 tage vorher festzulegen und zu veröffentlichen. Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten. Jeder natürlichen Person ist grundätzlich auf Wunsch Rederecht zu einem bestimmten Thema einzuräumen. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Mitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt.

Arbeitsgruppen

Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Mitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt. Eine Arbeitsgruppe gibt sich eine interne Arbeits- und Entscheidungsstruktur. Jede Arbeitsgruppe hat einen Sprecher zu bestimmen. Der Sprecher dient als Ansprechpartner und damit der arbeitsgruppenexternen Kommunikation. Arbeitsgruppen halten wenigstens quartalsweise eine Sitzung ab. Sitzungen sind zu protokollieren, Protokolle zu veröffentlichen.

Gründung

Mindestens drei Piraten bekunden ihren Gründungswillen Der Termin des Gründungstreffens wird wird mindestens 7 Tage im vorraus bekanntgegeben Auf dem Gründungstreffen entscheiden die anwesenden gründungswilligen Piraten per Mehrheitsbeschluss über eine genaue Aufgabendefinition, sowie für eine arbeitsgruppeninterne, basisdemokratische Arbeits- und Entscheidungsstruktur. Mindestens drei Piraten beschließen die Gründung. Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet die Arbeitsgruppe selber. Sollte die Aufnahme eines Piraten verweigert werden, so ist dies zu begründen und dem Bewerber mitzuteilen. Ferner führt sie eine parteiöffentliche Liste ihrer aktuellen Mitglieder. Arbeitsgruppen können bei Falls ein durch eine Arbeitsgruppe verursachter, schwerwiegender Schaden für den Landesverband oder eine seiner satzungsgemäßen Untergliederungen vorliegt, kann der Landesvorstand die entsprechende Arbeitsgruppe auflösen. Diese Entscheidung ist vom Landesparteitag zu bestätigen. Bei Auflösung der AG gehen deren Mittel in die Verwaltung des Landesverbandes.

Projektgruppen

Für Projektgruppen gelten die Regeln für Arbeitsgruppen analog, jedoch mit folgenden Ergänzungen und Abweichungen:

  • Für die Bearbeitung ihrer Aufgabe hat die Projektgruppe bei ihrer Gründung ein Zieldatum festzulegen.
  • Eine Projektgruppe hat eine monatliche Berichtspflicht.
  • Nach Beendigung der Aufgabe ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Virtuelle Untergliederungen

Die entsprechenden Mitgliederversammlungen auf den Ebenen der satzungsgemaeßen Untergliederungen können sofern noch keine satzungsgemäße Untergliederung gegründet wurde, die Gründung einer entsprechenden virtuellen Untergliederung beschließen. Der Landesverband hat Ablehnungen von Anträgen von virtuellen Untergliederungen zu begründen.

Entscheidungsfindung

Das Entscheidungsorgan eiener virtuellen Untergliederung ist dessen Mitgliederversammlung.

Finanzordnung

Virtuelle Untergliederungen können beim Landesverband die Erstellung eines Kontos beantragen, auf das diejenigen Mittel wandern, die der satzungsgemaeßen Untergliederung zufallen würden. das Konto wird vom Landesverband geführt, die zuständige Mitgliederversammlung kann vorbehaltlich der Zustimmung des Landesverbandes, mindestens aber des finanzverantwortlichen Piraten des Landesverbandes frei über diese Mittel verfügen. Weiterhin kannd er finanzveranwortliche Pirat des Landesverbandes auf diesem Konot Gelder als Rückstellungen sperren, um damit Kosten zu decken, die durch die Führung dieses Kontos anfallen.

Einrichtungen

Virtuelle Untergliederungen können ein Piratenbüro einrichten sowie einen Pressesprecher wählen. Weitere Einrichtungen sind, sofern sie nicht im vorhergehenden satz hingezugefuegt wurden, ausreichend zu dokumentieren und vom Landesverband zu genehmigen.

Überführung in eine satzungsgemaeße Untergliederung

Bei Gründung einer satzungsgemaeßen Untergliederung ist die entsprechende virtuelle Untergliederung aufzulösen, die Einrichtungen stellen ihre Arbeit, sofern sie nicht von der satzungsgemaeßen Untergliederung übernommen oder ermächtigt wurden ihre Arbeit ein. Das Konto beim Landesverband wird eingefroren, die darauf verbliebenen Mittel werden unverzueglich auf das Konto der satzungsgemaeßen Untergliederung ueberwiesen, danach kann das Konto aufgeloest werden.

Andere Gruppierungen

Jede nicht hier gelistete Gruppierung die mindestens zur Hälfte aus NRW-Piraten besteht, hat das recht sich als Piratengruppierung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zu bezeichnen, sofern ihre interne Entscheidungsfindung basisdemokratischen Prinzipien genügt und den Zielen der Piratenpartei Deutschland oder einer ihrer Untergliederungen nicht entgegensteht.

Zuteilung von Mitteln

Jede Gruppierung im Sinne dieser Organisationsordnung, die

  • ihre interne Arbeitsweise schriftlich veröffentlicht hat
  • ihre Entscheidungen protokolliert
  • ihre Protokolle veröffentlicht

Kann beim Landesverband an konkrete Ausgaben gebundene Geldmittel beantragen. Jede Gruppierung der besonderen Gruppierungsformen können beim Landesverband Budget für laufende oder kommende Kalenderjahre beantragen, um damit ihre Aufgaben zu erfüllen. Ausgaben aus dem Budget sind vom Vorstand zu genehmigen. Sachmittel verbleiben grundsätzlich in der Gruppierung, die sie angeschafft hat, nach deren Auflösung gehen sie in die Verwaltung des Landesverbandes. Sachmittel können beim Landesverband beantragt werden und sollten von diesem nur bei erheblichen Bedenken verweigert werden. Über den Verbleib von Sachmitteln bei Gruppierungen führt der Landesvorstand Buch, Gruppierungen die Sachmittel erhalten, ernennen Verantwortliche, die für die ihnen zugordneten Sachmittel vor dem Landesverband verantwortlich sind.

Protokollierung

Ein Protokoll im Sinne dieser Organistationsordnung ist mindestens ein Ergebnisprotokoll und enthält mindestens Ort, Datum, Art des Treffens, die breteffenden Gruppierungen.

Die Veröffentlichung von Protokollen erfolgt wenigstens im Piratenwiki oder einem geeigneten Nachfolgedienst.

Kontakt

Jede gruppierung im Sinne dieser Organistaionsordnung pflegt wenigstens einen Auftritt im Piratenwiki oder einem geeigneten Nachfolgedienst, auf der sie eine kurze Beschreibung ihrer selbst, aktuelle Aktivitäten, Inventar, ggf. Finanzstand, das nächste Treffen, die nächste Sitzung und ggf. veröffentlichte Protokolle zugänglich macht.