Benutzer:Bastian/Kandidatur/Fragen

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Fragen zur Kandidatur von BastianBB
Frage zu Top/Frage 6 "Ordnungsmaßnahmen": Du räumst bei dieser Kandidatur jetzt ein, dass gegen dich eine Ordnungsmassnahme verhängt werden musste. Die Ordnungsmassnahme ist rechtskräftig geworden. Dir sei allerdings "das Rechtsmittel verwehrt worden". Wer hat dir wann welches Rechtsmittel verwehrt? Wie wurde dir (konkret) das Rechtsmittel verwehrt? Andreas Schramm, Landesverband Brandenburg

Weitere Frage: Wie oft hast du eigentlich mittlerweile die Piratenpartei, welche du repräsentieren möchtest, verklagt? Andreas Schramm, Landesverband Brandenburg

  • Weil hier so viel spekuliert worden ist und die Frage vermutlich noch mal in einem anderen Kontext gestellt wird:
  • 1. 2013, weil meine fristlose Kündigung als Datenschutzbeauftragter unbegründet und extrem geschäftsschädigend war.
  • 2. 2017, weil ich eine Grundsatzfrage klären lassen wollte, ob die mMn. grund- und zwecklose Datenerfassung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aushebelt.
  • 3. 2017, weil ich keinen Zugang zu Systemen und zu Prozessen bekomme, die personenbezogene Daten speichern, obwohl ich gesetzlich verpflichtet bin, diese zu überprüfen.
  • 4. 2018, weil meine fristlose Kündigung als Datrenschutzbeauftragter unbegründet und geschäftsschädigend ist.
  • Zu 1.- 4. hatte das BSG sich für unzuständig erklärt, bzw. auf Formalfragen zurückgezogen.
  • Ergebnis:
  • Zu 1.+ 4.: Ich bin immer noch Datenschutzbeauftragter.
  • Zu 2.: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf von der Piratenpartei ausgehebelt werden, weil die Datenerfasseung angeblichen Zwecken dient.
  • Zu 3.: Die Sache ist noch in Klärung. Allerdings darf sich jeder selbst fragen, wozu dann ein noch DSB noch benötigt wird.
  • Bastian (Diskussion) 11:00, 4. Okt. 2018 (CEST)