Benutzer:B.pwned/Landesdelegiertenordnung

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Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Alexander Bock
Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / § 9b Abs. 1 (Der Landesparteitag)
Beantragte Änderungen

FOLGENDEN PUNKT ÄNDERN:

(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.


SOLL GEÄNDERT WERDEN:

(1) Der Landesparteitag ist die Mitglieder- und Delegiertenversammlung auf Landesebene. Näheres zu den Delegierten regelt eine vom Landesparteitag beschlossene Delegiertenordnung, die Teil der Satzung ist.


Landesdelegiertenordnung:

Mangels Tabellen zu finden auf dieser Seite.

Begründung

Die Piratenpartei hat im letzten Jahr enormes Wachstum erfahren. Das stellt sie bei der Durchführung von Parteitagen nun vor Herausforderungen, die sich in folgenden 5 Schwierigkeiten niederschlagen:

  1. Zu viele Teilnehmer
    Dieses Problem betrifft nicht nur Bayern, sondern auch den Bund. Auf dem Landesparteitag 2009 waren etwa 250 Anwesende. Für den Bundesparteitag 2010 erwartet der Bundesverband 1300-1400 Teilnehmer. Das ist für eine kleine Partei wie unsere kaum zu stemmen. Wir brauchen riesige Räumlichkeiten, die viel kosten. Gleichzeitig bedeuten die hohen Teilnehmerzahlen, dass nur ein kleiner Teil wirklich zu Wort kommen kann. Spräche jeder genau einmal, so dürfte niemand länger als 1 Minute etwas sagen. Das reicht kaum um einen Gedanken zu formulieren. Das einzige "Parlament" der Welt, dass ähnlich hohe Zahl von Anwesenden hat, ist der chinesische Volkskongress -- es ist ein offenes Geheimnis, dass dort die Ergebnisse in der Regel vorgegeben werden.
  2. Zu unvorbereitete Teilnehmer
    Viele Piraten nehmen an den Versammlungen teil, ohne sich vorher vorbereitet zu haben. Sie wissen nicht genau, worüber sie abstimmen werden und auch nicht welche Kandidaten zur Wahl stehen. Das führt zum einen dazu, dass die Versammlung durch unnötige Fragen gebremst wird, zum anderen dass ein geübter Rhetoriker die Versammlung dazu bringen kann, alles mögliche zu beschließen. So wurde auf dem Landesparteitag 2009 eine Delegiertenordnung vorgestellt und zunächst gerade einmal eine kleine Minderheit dafür gefunden. Nach 20-minütiger Diskussionsrunde gab es eine einfache, wenn auch keine 2/3-Mehrheit für den Antrag. Nicht auszudenken, was ein böswilliger und charismatischer Sprecher alles durchpeitschen könnte.
  3. Werben um Unterstützung quasi unmöglich
    Es ist vorab nicht bekannt, wer auf dem Parteitag sein wird. Möchte man etwas in der Partei bewegen, so wird es dadurch ungemein schwer, Unterstützung für seine Ideen zu finden.
  4. Zwang zur Teilnahme, wenn man nicht übergangen werden will
    Es gibt keine Möglichkeit, Entscheidungen zu beeinflussen, wenn man aus welchem Grund auch immer nicht am Parteitag teilnimmt oder teilnehmen kann.
  5. Nur ein Bruchteil aller Piraten ohne jegliche demokratische Legitimation anwesend
    Die Teilnehmer am Parteitag haben das nötige Kleingeld, die Zeit und Lust am Parteitag teilzunehmen. Zum einen rekrutieren sie sich zu großen Teilen aus den aktivsten Mitglieder der Piraten. Zum anderen kommen einige weniger aktive Piraten zum Parteitag, vor allem aus der Gegend um den Tagungsort wo eine spontane Teilnahme einfach möglich ist. Der Landesparteitag 2009 fand in München statt, daher waren etwas mehr als 50% der Teilnehmer aus Oberbayern, auch wenn nur etwas mehr als 30% der Piraten damals aus Oberbayern waren.
    Dieser Parteitag muss nun Entscheidungen für den gesamten Landesverband treffen, die auch bindend sind und von allen getragen werden müssen, auch denen die nur alle paar Jahre für uns Plakate kleben oder sogar nur ihren Geldbeutel für uns öffnen und den ganzen Laden finanzieren. Mangels jedweder Legitimation ist jedoch nicht gegeben, dass diese Entscheidungen tatsächlich dem Willen der Partei entsprechen; es gibt überhaupt keine Mechanismen, die das sicherzustellen versuchen.

Es gibt nun eine Reihe von piratischen Möglichkeiten, diese Schwierigkeiten in den Griff zu bekommen, die kurz in Bezug auf die Problemstellungen beleuchtet werden sollen. Vorab wird festgehalten, dass ein Parteitag weiterhin nötig ist. Daher werden Lösungen wie Online-Abstimmungen o.ä. nicht betrachtet; es spricht nichts dagegen, sie nicht zusätzlich (oder teilweise statt) des Parteitags einzuführen.

1) Dezentraler Parteitag

Die Tagung findet an mehreren Orten gleichzeitig statt und ist audiovisuell verbunden. Eine optimale Vernetzung würde die räumliche Trennung vollkommen kaschieren und die Versammlung wie an einem einzigen Ort stattfinden lassen.

  1. Zu viele Teilnehmer: Wird gedämpft, da mehrere kleine Räumlichkeiten benutzt werden können. Mangelnde Redezeit kann rein theoretisch durch Begrenzung und feste Rednerlisten ebenfalls in den Griff bekommen werden, dies wird jedoch auch jetzt nicht konsequent getan und es ist fraglich, ob ein dezentraler Parteitag es bess hinbekäme. Tut er das nicht, wird das Problem durch die immer knappere Redezeit durch mehr Teilnehmer sogar noch verschärft.
  2. Zu unvorbereitete Teilnehmer: Wird nicht behandelt.
  3. Werben um Unterstützung quasi unmöglich: Wird nicht behandelt.
  4. Teilnahmezwang: Wird nicht behandelt.
  5. Mangelnde Legitimiation der Teilnehmer: Wird schwach gedämpft, da es viel leichter ist, teilzunehmen. Man muss aber immer noch selbst teilnehmen, was aktiven Piraten faktisch weiterhin viel mehr Einfluss gibt, ohne dass sie sich für ihre Macht gegenüber irgendwem verantworten müssen.

Fazit: Hat Potential, mangels Praxiserfahrung und berechtigter Vorbehalte bei allen 5 Problemen ist ein produktiver Einsatz derzeit fraglich.


2) Übertragung des Stimmrechts auf andere (opt-in-Delegation)

Piraten können sich entscheiden, ihr Stimmrecht auf andere zu übertragen. Ein Beispiel ist der Antrag von Benjamin Stöcker zum Landesparteitag 2010.1 in Bayern oder mein (Alexander Bock) Antrag zum Bundesparteitag 2009. Hier soll der aktuell vorliegende Antrag von Ben betrachtet werden. Dort können auf Bezirksebene Vertreter mit einer Amtszeit von 10-14 Monaten gewählt werden, die sich selbst und 5 andere Piraten vertreten. Wer nicht mitmacht, kann als gewöhnlicher Selbstvertretungspirat am Landesparteitag teilnehmen. Das System kann bei Bedarf auf den Bundesparteitag ausgeweitet werden.

  1. Zu viele Teilnehmer: Wird (womöglich sogar stark) gedämpft, da theoretisch nur noch 1/6 der jetzigen Piraten anwesend sein müssten, wie jetzt. Würde jeder Pirat in Bayern seine Stimme so delegieren, wären es dennoch noch ca. 400-500 Teilnehmer. Gleichzeitig ist fraglich, ob die jetzt aktiven daheimbleiben, oder weiterhin kommen und/oder sich sogar noch Stimmen übertragen lassen, um vor Ort dann mehr Gewicht zu haben. Allerdings wohl nicht zukunftssicher, da bei weiterem Wachstum die Teilnehmerzahlen weiter steigen; Verdoppelung oder Verdreifachung bis zur nächsten Bundestagswahl (2013) könnte eine Anpassung nötig machen.
  2. Zu unvorbereitete Teilnehmer: Wird etwas gedämpft, da von den Vertretern umfassende Vorbereitung erwartet werden kann.
  3. Werben um Unterstützung quasi unmöglich: Teilnehmer weiterhin nicht zwingend vorab bekannt, daher keine definitive Lösung. Die Delegierten werden aber voraussichtlich bekannt sein und garantiert teilnehmen, was die Sache zumindest stark vereinfacht.
  4. Teilnahmezwang: Wird (aller Voraussicht nach) komplett gelöst.
  5. Mangelnde Legitimiation der Teilnehmer: Wird nur bedingt gelöst. Aktive Piraten sind zwar in der Lage, ihre Stimmen zu delegieren, das muss jedoch nicht der tatsächlichen Verteilung der Mitglieder entsprechen. Durch Ausspielen des Systems können engagierte Gruppen Stimmen sammeln und damit auf dem Parteitag unverhältnismäßig viel Einfluss haben. Erfahrungsgemäß sind das oft eher extreme als gemäßigte Kräfte. Es entsteht weiterhin ein Wettbewerb zwischen den Bezirken, bei dem um die meisten Stimmen gewetteifert wird. Dabei muss es nicht zwingend um die besten Ideen gehen, sondern plumb um Einfluss. Reizen alle das System aus, so werden die Verhältnisse natürlich gewahrt, jedoch gehen damit große Reibungsverluste (Motivation, Zeit, Geld) durch die Jagd nach Stimmen einher.

Fazit: Der Lösungsvorschlag widmet sich mehreren der genannten Probleme und vermag es auch einige davon auch gut zu lösen. Gleichzeitig bietet er substanzielle Anreize, sich weniger mit der eigentlich politischen Arbeit zu beschäftigen, und mehr mit innerparteilichem Machtkampf.


3) Delegierte und Selbstvertretungspiraten (opt-out-Delegation, dieser Antrag)

Im vorliegenden Antrag werden die Bezirksverbände des LV Bayern am Landesparteitag durch 100 Repräsentanten mit 12-monatiger Amtszeit vertreten. Die 100 Vertreter werden gemäß der Mitgliederzahlen aller Bezirk proportional auf sie verteilt und haben dementsprechend ein erhöhtes Stimmgewicht (gilt nicht in Bezug auf die Geschäftsordnung des Landesparteitags). Jedes Jahr zur gleichen Zeit kann jeder Pirat sich dann entscheiden, ob er Selbstvertretungspirat (SV-Pirat) sein will. Will er das nicht, so kann er einen Delegierten wählen. Sowohl SV-Piraten als auch alle anderen Piraten können für das Amt eines Delegierten kandidieren. Die genauen Wahlmodalitäten stehen jedem Bezirk frei. Jeder Pirat darf weiterhin am Parteitag teilnehmen.

  1. Zu viele Teilnehmer: Der Parteitag wird immer mindestens 100 Teilnehmer haben. Es besteht kein Zwang mehr, teilzunehmen, die Zahl der SV-Piraten wird sich deshalb in Grenzen halten. Man kann auch von zuhause am Stream teilhaben und mit seinen Leuten vor Ort über Twitter o.ä. Kontakt halten und z.B. Argumente einwerfen.
  2. Zu unvorbereitete Teilnehmer: Die Vertreter müssen ihren Wählern zu Hause Rede und Antwort stehen. Ihre Leistung und ihr Abstimmungsverhalten können nachvollzogen werden, sie stehen damit unter Druck sich anständig vorzubereiten.
  3. Werben um Unterstützung quasi unmöglich: Die meisten Stimmen vereinigen die Vertreter auf sich, daher kann man gezielt bei ihnen werben. Dadurch werden sie automatisch mit den Anträgen und Kandidaten vertraut, was die Qualität der Entscheidungen erhöht. Die SV-Piraten haben sich als solche bewusst gemeldet, daher ist anzunehmen dass sie sich von sich aus mit dem Themen beschäftigen werden.
  4. Teilnahmezwang: Entfällt, da man immer einen Vertreter vor Ort hat, es sei denn man möchte selbst teilnehmen.
  5. Mangelnde Legitimation der Teilnehmer: Ähnlich wie in klassischen föderalen, repräsentativen Demokratien ist jedes Mitglied am Landesparteitag entweder persönlich oder durch einen Delegierten vertreten. Die Bestimmung der Delegierten ist komplett den Bezirksverbänden vorbehalten. Sie können innerhalb des gesetzlichen Rahmens frei entscheiden, wie sie ihre Vertreter wählen um ihre Interessen optimal zu vertreten. Dadurch dass jeder Bezirk aber gemäß seiner Mitgliederzahl vertreten wird, ist sichergestellt dass der Einfluss angemessen verteilt wird. Wo der Parteitag stattfindet oder wer Geld und Zeit hat um anzureisen ist nicht mehr von tragender Bedeutung. Mauscheleien und/oder Intransparenz werden am Parteitag dadurch unterbunden, dass a) immer noch jeder teilnehmen kann, z.B. zur Beobachtung der Wahlen und b) die SV-Piraten in Bezug auf die Geschäftsordnung das selbe Stimmrecht wie die Vertreter haben und somit Debatten nicht unterdrückt werden können

Fazit: Es sei jedem Leser überlassen, ein unvoreingenommenes Fazit zu ziehen.


Häufige Fragen

  • Darf ich dann nicht mehr am Parteitag teilnehmen?
    • Nein! Jeder darf am Parteitag weiter teilnehmen. Wenn du nicht nur teilnehmen, sondern auch mitstimmen willst, melde dich einfach als Selbstvertretungspirat. Dann kannst du normal mitmachen und abstimmen. Du kannst dich dann auch noch zum Delegierten wählen lassen und andere vertreten -- wenn du sie von deinen Ansichten überzeugen kannst.
    • Aber niemand muss sich vertreten lassen, wenn er nicht will.
  • Ist eine Stimmdelegation endgültig?
    • Nein! Jedes Jahr kann man neu entscheiden, was man tun möchte.
  • Ist eine einzelne Stimme im Gegensatz zu den Delegierten dann überhaupt noch etwas wert?
    • Ja! Zum einen zeigt die Erfahrung, dass eine Stimme, also z.B. eine überzeugende Rede, enormen Einfluss hat. Zum anderen ist es damit nicht möglich, wie auf dem Parteitag der SPD vor der Bundestagswahl, etwas mit den Worten "das ist medial unerwünscht" abzuschmettern. Die formelle Stimme, die man abgibt, wiegt natürlich entsprechend weniger, da die Delegierten viele Leute hinter sich vereinigen und dementsprechend mehr Gewicht verdienen.
    • Gleichzeitig sollte man sich vor Augen halten, dass ein Delegierter nach derzeitigen Mitgliederzahlen bis zu 25 Stimmen hätte. Die Delegierten sind keine homogene Masse, es kann daher also durchaus vorkommen, dass die Selbstvertretungspiraten bei nicht wenigen knappen Entscheidungen das Zünglein an der Waage sein würden.
  • Wie wird abgestimmt, wenn Vertreter und Selbstvertrungspiraten anwesend sind?
    • Bei der Akkreditierung werden zwei verschiedene Stimmkarten/-zettel, jeweils für jede Gruppe ausgegeben.
    • Die Sitzordnung wird so gewählt, dass die Delegierten und die Selbstvertretungs-Piraten optisch getrennt sind. Dann kann die normale Wahl ganz einfach ausgezählt werden, indem man jede Gruppe auszählt und die Stimmen der Repräsentanten mit ihrer Stimmzahl multipliziert.
    • Bei geheimer Wahl geben alle ihre Stimmen normal ab. Die Zettel werden dann getrennt ausgezählt, die Delegiertenstimmen wieder mit ihrer Stimmzahl malgenommen und dann zusammengezählt.
    • Bürokratie beschränkt sich auf ein Minimum.
  • Dann werden doch Karteileichen behalten um mehr Vertreter zu kriegen?!
    • Wer nach dreimaliger Erinnerung nicht seinen Beitrag bezahlt, tritt automatisch aus. Um also das wirklich zu tun, müsste ein Betrüger zum einen pro ergaunertem Delegierten über 25 Mitgliedsbeiträge à 36 Euro (mehr als 900 Euro) zahlen und zum anderen dafür sorgen, dass diese 25 das nicht mitbekommen. Die kriminelle Energie dafür ist in der Piratenpartei zum Glück (noch?) nicht vorhanden.
    • Dieses Argument würde aber auch jede andere Art von Vertretung oder Online-Abstimmung betreffen und nur reine Mitgliederversammlungen zulassen, ist also keine Eigenart dieses Antrags.
  • Wieso sollte ein Bezirk einfach Delegierte nach seiner Mitgliederzahl bekommen? Die haben die doch nicht alle gewählt!
    • Jeder Bezirk kann seine Wahl selbst organisieren, prinzipiell wäre auch eine Briefwahl oder dezentrale Wahl mit sehr hoher Beteiligung machbar, die dann direkt und akkurat die Interessen der wählenden Piraten abbildet. Wie das jeder macht, obliegt ganz subsidiär den Piraten vor Ort.
    • Selbst wenn die Wahlbeteiligung nicht riesig wird, so muss doch beachtet werden, dass mit der Größe der Bezirksverbände auch andere Dinge einhergehen. So finanzieren sie anteilig die politische Arbeit in Bayern und sollten dementsprechend bei der Arbeit auch mitreden können. Gleichzeitig kommt die Größe der Bezirksverbände nicht von ungefähr. Sie ist in erster Näherung direkt verbunden mit der Größe (sowohl bevölkerungstechnisch als auch z.T. geographisch) der Regierungsbezirke und ist damit auch ein Maß für die Belastung und Arbeit, die vor Ort z.B. während des Wahlkampfs geleistet werden muss.
    • Allein die räumliche und kulturelle Nähe sorgt für eine Überlappung der Interessen der Delegierten und der Piraten in ihrem Bezirk. So wird ein engagierter Mittelfranke z.B. ein e-Sport-Stadion eher in Nürnberg fordern als in München. (I'm not making this up ;-))
  • Das ist doch eine Zweiklassengesellschaft. Die einen bekommen die Anfahrt bezahlt und die anderen (SV-Piraten) nicht.
    • Eine Vergütung von Delegierten ist von der Piratenpartei bisher (mangels Delegierter) nicht beschlossen worden. Dieser Antrag ändert daran erstmal nichts, jeder Bezirk kann aber eine Regelung dafür treffen. Der LV sorgt dafür, dass kein Bezirksverband dadurch übermäßig belastet wird.
    • Derzeit haben wir aber eigentlich bereits eine Zweiklassengesellschaft: diejenigen, die sich die Anfahrt leisten können oder vor Ort wohnen und die anderen. Diese haben keine Möglichkeit, sich einzubringen, auch wenn sie vielleicht die Mehrheitsmeinung vertreten. Das ändert sich nun und ist damit nur eine vermeintliche Verschlechterung und eigentlich eine Verbesserung.

Text der Delegiertenordnung und Kommentar

Orange: Tatsächlicher Text, der bei Annahme in die Satzung eingeht.



TextKommentar bzw. Klartext
§ 1 Stichtag und Amtszeit 
(1) Der Stichtag ist der 1. Januar eines jeden Jahres.Um die gerechte Zahl an Vertretern an jeden Bezirk zuzuweisen, muss an einem festen Tag die Zahl der Piraten in jedem Bezirk festgehalten werden, die dann als Berechnungsgrundlage dient.
(2) Die Amtszeit der Delegierten beginnt mit dem 1. März und dauert ein Jahr.Dieses errechnete Verhältnis gilt für ein Jahr.
(3) Beginnend mit dem 1. November bis zum einschließlich 31. Dezember eines jeden Jahres (Meldezeitraum) kann sich jeder Pirat bei seinem Bezirksverband als Selbstvertretungspirat für die darauffolgende Amtszeit der Delegierten vermerken lassen. Der Landesverband erinnert in der ersten und letzten Woche des Meldezeitraums jeden Piraten via E-Mail an seine hinterlegte Adresse an diese Möglichkeit.Jeder Pirat hat zwei Monate (November, Dezember) Zeit, sich als Selbstvertretungspirat zu melden. Er fällt dann aus dem Delegiertensystem heraus und kann wie bisher auch normal am Parteitag teilnehmen. Er kann sich allerdings noch zum Delegierten wählen lassen, wenn er das will und kann; selber wählen darf er nicht, da er zum Stichtag schon als Selbstvertretungspirat (SV-Pirat) gemeldet war. Jeder Pirat kann diese Entscheidung jedes Jahr im November/Dezember treffen, sie ist nie endgültig.
(4) Zum Stichtag erfasst der Landesverband für jeden Bezirk die nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Piraten.Siehe (1)
(5) Jeder Bezirksverband erhält proportional zu seinem Anteil an nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Mitgliedern einen Anteil der 100 Delegierten zugewiesen. Die Zahl der Delegierten wird mathematisch gerundet. Abweichung von der Gesamtzahl der Delegierten durch Rundung ist zulässig.Siehe (1). Außerdem siehe [1]: "Die Zahl der Vertreter des Gebietsverbandes ist in erster Linie nach der Zahl der vertretenen Mitglieder zu bemessen."
§ 2 Wahl der Delegierten 
(1) Die Bezirksverbände wählen gemäß ihrer eigenen Satzung aus ihrer Mitgliederschaft ihre Delegierten. Selbstvertretungspiraten haben hierbei kein aktives Wahlrecht. Bis zu einem Viertel der Delegierten können Kraft ihres Amtes bestimmt sein, d.h. mindestens drei Viertel müssen als solche gewählt werden.Die Bezirke dürfen frei entscheiden, wie sie ihre Vertreter bestimmen. Um gesetzlichen Anforderungen zu genügen, dürfen maximal 1/4 der Vertreter des Amts wegen (z.B. als Bezirksvorstand automatisch) Vertreter sein. Wie in §1(3) erwähnt, haben SV-Piraten hierbei kein aktives Wahlrecht, können aber gewählt werden (passives Wahlrecht).
(2) Die Bezirksverbände können über die ihnen zugewiesene Zahl hinaus Ersatzdelegierte bestimmen. Ersatzdelegierte haben das Recht, verhinderte Delegierte auf dem Landesparteitag zu vertreten.Kein Kommentar.
(3) Wählt ein Bezirk bis zum Beginn der neuen Amtszeit keine neuen Delegierten, so ernennt der Landesvorstand bis zu dieser Wahl kommissarisch Delegierte. Diese kommissarischen Deligierten sollen sich nach Möglichkeit aus den bisherigen Delegierten des Bezirkes zusammensetzen.Notfallklausel.
(4) Unverzüglich nach der Wahl der Delegierten, spätestens am 28. Februar meldet der Bezirksvorstand die Delegierten an den Landesverband.Kein Kommentar.
§ 3 Berechnung des Stimmrechts 
(1) Die Delegierten der Bezirksverbände sowie die Selbstvertretungspiraten sind stimmberechtigte Mitglieder des Landesparteitags. Ist ein Delegierter auch Selbstvertretungspirat, so gilt er ausschließlich als Delegierter. Alle anderen Piraten sind nicht stimmberechtigt, aber teilnahmeberechtigt.Jeder (!) Pirat darf am Parteitag teilnehmen. Delegierte zählen dabei nur als Vertreter, niemals zusätzlich als SV-Piraten (sofern sie sich als solcher gemeldet hatten). Abstimmen dürfen nur die SV-Piraten und die Vertreter.
(2) Jeder Selbstvertretungspirat hat eine Stimme.Jeder SV-Pirat hat seine eigene Stimme.
(3) Die Anzahl der Stimmen der Delegierten berechnet sich aus der Anzahl der nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Piraten im Landesverband geteilt durch die Anzahl der Delegierten. Die Anzahl der Stimmen der Delegierten wird mathematisch gerundet.Die Repräsentanten vertreten ihren Bezirksverband. Als solche haben sie die Stimmen aller Mitglieder des Bezirks, die nicht als SV-Piraten ihre Stimme für sich selbst beanspruchen. Rechenbeispiel: 3100 Piraten im LV Bayern, davon 100 SV-Piraten. Die 100 Delegierten hätten dann jeweils 30 Stimmen. Derzeit haben wir knapp 2600 Piraten, es entfielen damit (jeweils ungefähr) auf (alphabetisch) Mittelfranken 19, Niederbayern 6, Oberbayern 36, Oberfranken 8, Oberpfalz 9, Schwaben 11, Unterfranken 11 Vertreter. Dies spiegelt die Verteilung der Mitglieder in Bayern akkurat wider und sorgt für einen ihrer Zahl angemessenen Einfluss jeder Gruppe.
(4) Die Regelungen der Bundessatzung kommen entsprechend zur Anwendung, d.h. Delegierte und Selbstvertretungspiraten sind nur dann stimmberechtigt, wenn sie nicht mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug sind. Ohne Moos nix los.
(5) Selbstvertretunspiraten und Delegierte haben in Bezug auf die Geschäftsordnung das gleiche Stimmrecht.Wichtig: Um zu verhindern, dass Dinge unter den Tisch gekehrt werden können, haben die Vertreter und die SV-Piraten das gleiche Stimmrecht in Bezug auf die GO. Dass wie bei der SPD irgendwelche Dinge "medial unerwünscht sind", kann so verhindert werden.
§ 4 Beschlussfähigkeit des Parteitags 
(1) Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller zugeteilten Delegierten anwesend sind.Mindestens die Hälfte aller im LV organisierten Piraten muss vor Ort vertreten werden, damit Entscheidungen legitimiert sind.
§ 5 Beendigung des Delegiertenamts 
(1) Das Amt des Delegierten endet mit Rücktritt, Tod, Ende der Amtszeit, Amtsenthebung oder Austritt aus der Partei.Kein Kommentar.
(2) Scheidet ein Delegierter während der Amtszeit aus dem Amt, so ernennt der Bezirksvorstand wenn möglich einen Ersatzdelegierten zum neuen (Voll-)Delegierten. Ist kein Ersatzrdelegierter verfügbar, so ernennt der Bezirksvorstand ein Mitglied des Bezirksverbandes zum kommissarischen Delegierten bis zur nächsten Wahl.Kein Kommentar.
§ 6 Finanzielles 
(1) Kein Bezirksverband soll durch die Entsendung von Delegierten und dabei entstehenden Kosten übermäßig belastet werden.Beauftragte der Partei können gegenüber denen, die sie beauftragen, finanzielle Ansprüche geltend machen. D.h., Vertreter können sich von ihrem Bezirk z.B. die Fahrtkosten erstatten lassen. Kein Bezirk soll damit überfordert werden, damit keine übermäßige Ungleichbehandlung vorherrscht. Das gilt nur, wenn der Bezirk in seiner Satzung Erstattungen für die Delegierten vorsieht (oder der Landesverband eine einheitliche Regelung zusammen mit dem Bundesvorstand trifft, was derzeit für Delegierte nicht gegeben ist). Vgl. dazu auch S. 81 von [2] "Voraussetzung ist, dass ein satzungsgemäßer oder ein schriftlich vereinbarter vertraglicher Aufwendungsersatzanspruch besteht oder dass ein solcher Anspruch durch einen rechtsgültigen Vorstandsbeschluss eingeräumt worden ist, der den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gemacht wurde. Der Anspruch muss vor der zum Aufwand führenden beziehungsweise zu vergütenden Tätigkeit eingeräumt werden."
(2) Die Bezirksverbände vereinbaren hierfür wenn nötig einen Finanzausgleich.Wenn nötig, unterstützen die geographisch besser liegenden oder finanziell stärkeren (oder aus welchem Grund auch immer besser gestellten) Bezirke die weniger betuchten Bezirke bei der Finanzierung der Vertretung.
(3) Der Landesverband überwacht die gleichmäßige Belastung der Bezirksverbände und setzt sie durch.Der LV sorgt dafür, dass das auch geschieht, wenn nötig mit Ordnungsmaßnahmen. Anmerkung: er muss nicht, aber darf eigene Mittel zu Verfügung stellen.
§ 7 SonderregelungenSonderregeln gelten für den Fall, dass z.B. die geheime Wahl nicht ohne weiteres möglich ist. Siehe auch im Sauter.
(1) Ist lediglich ein Selbstvertretungspirat anwesend, so ist die geheime Wahl unter Verschluss durchzuführen. Alle an der Auszählung Beteiligten sind dann zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Verletzung der Schweigepflicht hat der Landesvorstand dem Betreffenden automatisch die Fähigkeit zur Bekleidung eines Parteiamts auf Lebenszeit abzuerkennen.Kein (weiterer) Kommentar.
(2) Sind lediglich zwei Selbstvertretungspiraten anwesend, so ist die geheime Wahl ebenfalls unter Verschluss durchzuführen. Selbstvertretungspiraten dürfen dann nicht an der Auszählung beteiligt sein.Kein (weiterer) Kommentar.