BY Diskussion:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Nichtverbindlichkeit des Parteiprogramms (§38 GG)

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  • Argument 1: Zwar erkenne ich den Sinn des Art 38 GG, aber zwischen einer strikten Weisungsgebundenheit und der Loyalität zu basisdemokratisch beschlossenen Positionen besteht dann doch ein Unterschied. Die Übernahme der Rolle eines Vertreters eines Kollektivs impliziert legitimerweise das die Positionen die kollektiv bzw. mehrheitlich geteilt werden in der Rolle als Repräsentant auch zu vertreten sind. Wer das nicht kann, sollte sich nicht zur Wahl stellen. --- Der Äußerung einer persönlichen Meinung zu Themen zu der es keine basisdemokratisch beschlossene Position gibt steht das nicht im Wege. (CSteinbrenner)
    • Genau das steht im zweiten Absatz des Vorschlags. Sobald aber ein Pirat gewählt wird hat er komplett freie Hand. -TurBor
      • Lieber Boris, das kann doch nicht Dein erst sein. Die Piraten sind angetreten es anders zu machen als die bisherigen Parteien, sind angetreten Basisdemokratisch zu sein, den Bürger ernst zu nehmen. Und dann willst Du die moralische Legitimation frei heraus gegen alles was bei uns basisdemokratisch an Positionen errungen worde zu handeln? --- Ich bin sehr wohl gegen angeordneten Fraktionszwang bei den eine explizite Weisung einer Person oder einer Fraktion an sich selbst erfolgt. ABER, Loyalität gegenüber den Wählern und Mitgliedern der Partei ist aber absolutes Muss. Ohne diese können wir gleich wieder einpacken und es vergessen weitere Parlamente zu entern. Denn ein basis demorkatischer Beschluss auf Bundesebene der uns nur zu einem Abgeordnetenwählverein degradiert bei dem die abgeordneten dannach tun und lassen was Sie wollen und keinerlei mLoyalität zur Basis zu erkennen ist, das sind die anderen Parteien schon längst. Nur haben diese sich das nie basisdemokratisch absegnen lassen. Dein Antrag ist das falsche Signal an die Öffentlichkeit. --- Ich möchte auch klar Unterscheiden zwischen einer Verpflichtung zu Loyalität gegenüber Basis und bassidemokratischen Beschlüssen und einer etwaigen Weisung einzelner oder eine Gruppe an einen gewählten Vertreten. Das erste ist selbstverständlich, das zweite ein nogo. Es gibt in dieser Frage eben nicht nur beide extreme, sondern wir müssen den Spagat schaffen zwischen Loyalität und Unabhängigkeit... Dein Antrag will es (Dir?) und anderen künftig gerwählten Vertretern in der Partei und Parlementen einfach zu leicht machen.
        • Ich me8ine es absolut ernst, meines Erachtens werden wir ohne diesen Antrag und der dazu geführten Diskussion vor der nächsten Bundestagswahl eine Zerreißprobe mit ungewissem Ausgang haben. Ich sehe auch keinen prinzipiellen Unterschied zwischen "einer Gruppe" und "der Basis", die Basis - insbesondere in unserem Verständni des Parteitags - ist auch eine Gruppe von Personen, bloß eine größere. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundestagswahlrecht föderalistisch ist, ein Kandidat wird also vom Landesverbánd nominiert während das Wahlprogramm vom Bundesverband beschlossen wird - angesichts der bereits jetzt klaren regionalen Unterschiede sind so Konflikte zwischen der Loyalität zum Programm und der Loyalität zu den Piraten, die einen tatsächlich auf die Liste bringen, vorprogrammiert. Und ja, die Piraten sind angetreten, um es anders zu machen als die Altparteien, wie wäre es also mit ein bisschen Ehrlichkeit "Wir sind keine homogene Gruppe und haben intern oft unterschiedliche Meinungen" - deshalb ist der Antrag explizit auch an den Wähler gerichtet. -TurBor


  • Zu dem Thema müssen wir dringend eine Diskussion führen, aber für einen derartigen Antrag (auch noch explizit als Aussage gegenüber dem Wähler) ist es meiner Meinung nach zu früh. Grund: wir stehen auf der einen Seite für Meinungsfreiheit, die Freiheit des Einzelnen und gegen den Parteienstaat. Aber auf der anderen Seite stehen wir auch für Demokratie, und die kann man in der repräsentativen Form so interpretieren, dass ein Abgeordneter nicht vor seiner Wahl irgendwas (z. B. "Ich bin für alles, was in unserem Programm steht") sagen sollte und hinterher machen kann was er will. Klar kann ein Abgeordneter - wenn er es drauf an kommen lassen will - das nach der Wahl immer tun. Aber ob man sich als Partei dafür ausspricht, das so zu handhaben, ist nochmal eine andere Frage. Ich persönlich finde Unabhängigkeit von Vorstandsbeschlüssen der Partei selbstverständlich, Unverbindlichkeit politischer Programme (v. a. zentraler Werte der Partei) dagegen problematisch. Außerdem stellt sich die Frage, ob es für bestimmte Handlungen eines Piraten-Abgeordneten Konsequenzen geben sollte und - wenn ja - welche. Insofern gutes Thema, aber für einen Beschluss zu früh. CEdge
    • Wenn wir Zeit haben können wir die Debatte auf dem LPT führen - es ist in der Tat ein sehr komplexes Thema mit vielen Facetten. Ich werde aber auf jeden Fall den Antrag vorstellen und ihn verteidigen. -TurBor
  • Unsinnig und überflüssig: Ein politisches Mandat in der BRD ist immer ein Freies Mandat - "Fraktionszwang" ist ebenso wie ein "imperatives Mandat" so oder so auch immer eine Gewissensentscheidung. Diese Negation eines "Fraktionszwangs" ist faktisch schon einer, da sie programmatisch eine entsprechende Gewissensentscheidung vorgibt. Durch die Implikation "gewählten Piraten" in der Begründung wird zudem versucht, dieses "Freie Mandat" unsinniger Weise auf parteiliche Amtsträger auszuweiten - die sich eigentlich an Beschlüsse gebunden sind. - wigbold
    • Erstens: Der Antrag ist in erster Linie eine Ansage - gegenüber Piraten und gegenüber dem Wähler, und die Hitzigkeit, mit der darüber diskutiert wird zeigt, dass es eben keine durch das Grundgesetz vorgegebene Selbstverstzändlichkeit ist. Zweitens: Die Negation eines Fraktionszwangs ist kein Zwang, da jeder Pirat in seiner Entscheidung frei ist und selbstverständlich auch gemäß Programm abstimmen kann. Drittens: Die Formulierung "gewählte Piraten" findet sich lediglich in der Begründung und ist kein Teil des Antrags, zugleich hast du aber Unrecht, dass zB Vorstände an Weisungen gebunden sind, denn das wird vom Parteiengesetz explizit ausgeschlossen. -TurBor
  • Wenn wir "Fraktionsdisziplin" einführen wie die Altparteien (auch die Bündnisgrünen!), dann können wir Demokratie vergessen. Als "Selbstverpflichtung", sich nicht zu verpflichten, ist das allerdings ein Widerspruch in sich selbst. - Schneiderlein