BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Nichtverbindlichkeit des Parteiprogramms (§38 GG)

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Sonstiger Antrag für den BY:Landesparteitag_2011.1 von TurBor.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2011.1/Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
Z08
Beantragt von
TurBor
Titel 
Freie Gewissensentscheidung von Mandatsträgern der Piratenpartei
Antrag

Der Landesparteitag möge folgenden Text als Vorgabe für alle zukünftigen Mandatsträger und Kandidaten der Piratenpartei in Bayern, als Selbstverpflichtung, sowie als Erklärung gegenüber dem Wähler beschließen:

Die Piratenpartei Bayern schätzt die Gewissensfreiheit als sehr hohes Gut ein, auch und besonders von Mandatsträgern, wie sie im Grundgesetz (Art. 38(1)) verankert ist. Deshalb sieht die Piratenpartei Bayern keinen Mandatsträger dazu verpflichtet, sich in seinem Abstimmverhalten und seinen Äußerungen als gewählter Volksvertreter an Weisungen irgenwelcher Art zu halten. Dazu zählen unter Anderem:

  • Mehrheitsentscheidungen in der jeweiligen Fraktion;
  • Entscheidungen von Organen der Piratenpartei, beispielsweise des Vorstands einer Gliederung oder des Parteitags bzw. Mitgliederversammlung einer Gliederung;
  • die in den Wahl- und Grundsatzprogrammen niedergeschriebenen politischen Positionen der Piratenpartei.


Zugleich ist die Piratenpartei Bayern an einer ehrlichen und offenen Politik interessiert. Jeder, der seine Kandidatur bei der Wahl einer Volksvertretung aufstellt ist deswegen angehalten, von sich aus mögliche Konfliktpunkte mit den bestehenden Programmtexten und Beschlüssen der jeweiligen Gliederung anzusprechen, um den wählenden Piraten damit eine qualifizierte Meinungsbildung zu ermöglichen.

Begründung

Viele scheinen hinter dem Dogmatismus der Parteiprogramme und der Basisdemokratie nicht mehr den Wert der Meinungsvielfalt erkennen zu können. Dieser Antrag soll Klarheit darüber schaffen, was wir von jeglichen Ideen des "imperativen Mandats" gegenüber gewählten Piraten halten.
Eine ausführliche Version folgt in Kürze






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Magnus R. Sehr gut!
  2. Schneiderlein 09:57, 13. Sep. 2011 (CEST) Wenn wir "Fraktionsdisziplin" einführen wie die Altparteien (auch die Bündnisgrünen!), dann können wir Demokratie vergessen. Als "Selbstverpflichtung", sich nicht zu verpflichten, ist das allerdings ein Widerspruch in sich selbst.
  3. AndiPopp 21:49, 13. Sep. 2011 (CEST)
  4. ArnoldSchiller
  5. Leo Wandersleb
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. CSteinbrenner
  2. wigbold - unsinnig und überflüssig: Ein politisches Mandat in der BRD ist immer ein Freies Mandat - "Fraktionszwang" ist ebenso wie ein "imperatives Mandat" so oder so auch immer eine Gewissensentscheidung. Diese Negation eines "Fraktionszwangs" ist faktisch schon einer, da sie programmatisch eine entsprechende Gewissensentscheidung vorgibt. Durch die Implikation "gewählten Piraten" in der Begründung wird zudem versucht, dieses "Freie Mandat" unsinniger Weise auf parteiliche Amtsträger auszuweiten - die sich eigentlich an Beschlüsse gebunden sind.
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. CEdge siehe unten
  2. Willi siehe unten
  3. Hartmut
  4.  ?
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1: Zwar erkenne ich den Sinn des Art 38 GG, aber zwischen einer strikten Weisungsgebundenheit und der Loyalität zu basisdemokratisch beschlossenen Positionen besteht dann doch ein Unterschied. Die Übernahme der Rolle eines Vertreters eines Kollektivs impliziert legitimerweise das die Positionen die kollektiv bzw. mehrheitlich geteilt werden in der Rolle als Repräsentant auch zu vertreten sind. Wer das nicht kann, sollte sich nicht zur Wahl stellen. --- Der Äußerung einer persönlichen Meinung zu Themen zu der es keine basisdemokratisch beschlossene Position gibt steht das nicht im Wege. (CSteinbrenner)
    • Genau das steht im zweiten Absatz des Vorschlags. Sobald aber ein Pirat gewählt wird hat er komplett freie Hand. -TurBor
  • Zu dem Thema müssen wir dringend eine Diskussion führen, aber für einen derartigen Antrag (auch noch explizit als Aussage gegenüber dem Wähler) ist es meiner Meinung nach zu früh. Grund: wir stehen auf der einen Seite für Meinungsfreiheit, die Freiheit des Einzelnen und gegen den Parteienstaat. Aber auf der anderen Seite stehen wir auch für Demokratie, und die kann man in der repräsentativen Form so interpretieren, dass ein Abgeordneter nicht vor seiner Wahl irgendwas (z. B. "Ich bin für alles, was in unserem Programm steht") sagen sollte und hinterher machen kann was er will. Klar kann ein Abgeordneter - wenn er es drauf an kommen lassen will - das nach der Wahl immer tun. Aber ob man sich als Partei dafür ausspricht, das so zu handhaben, ist nochmal eine andere Frage. Ich persönlich finde Unabhängigkeit von Vorstandsbeschlüssen der Partei selbstverständlich, Unverbindlichkeit politischer Programme (v. a. zentraler Werte der Partei) dagegen problematisch. Außerdem stellt sich die Frage, ob es für bestimmte Handlungen eines Piraten-Abgeordneten Konsequenzen geben sollte und - wenn ja - welche. Insofern gutes Thema, aber für einen Beschluss zu früh. CEdge
    • Wenn wir Zeit haben können wir die Debatte auf dem LPT führen - es ist in der Tat ein sehr komplexes Thema mit vielen Facetten. Ich werde aber auf jeden Fall den Antrag vorstellen und ihn verteidigen. -TurBor