BY Diskussion:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-05

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Hiermit soll etwas "gefixt" werden, mW nur in der kaputten Bundessatzung steht §11. In der Landessatzung steht nichts von geschlossener Versammlung (AFAIK war das nur in der früheren Oberpfalzer Satzung). Auch die Bezirksparteitag sind per Default öffentlich (NDB war eine Ausnahme, aber deren Satzung hat Vorrang). Der SÄA ist also überflüssig, da er selbstverständliches formuliert. Thomas (Diskussion)