BY Diskussion:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-01

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  • wigbold: ablehnen!: Grundsätzlich steht in der in der Bundessatzung Satzung | § 11 "Zulassung von Gästen: Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen." Dieses "können" ist ein satzungsgemäßer Grundsatz.
    Zudem sind "Gäste" nicht gleichzusetzen mit "Öffentlichkeit", die wesentlich anders hergestellt werden kann: zB: können akkreditierte Pressevertreter bzw. die Pressesprecher der Partei Öffentlichkeit herstellen. So kann man Sizungsprotokolle veröffentlichen, die das Ergebnis der Öffentlichkeit vorstellen und sogar kommentieren.
    Privatsphäre, Informationelle Selbstbestimmung sowie Datenschutz, der sich gerade wesentlich in Datensparsamkeit manifestiert, sind ebenso Grundsätze der PIRATEN.
    Diese Satzungsänderung gegen die (subsidiäre) Selbstbestimmung eines Gebietsverbandes bzw. gegen sämtliche Mitgliederversammlungen auf einem Gebiet - gegen ihr eigenes "können" - widerspricht tatsächlich Grundsätzen der PIRATEN: "Mehr Demokratie wagen": "Denk selbst!" ... "Bottom UP" - Partizipation und Emanzipation. - Die "Transparenz des Staatswesens" begründet keine grundsätzliche Öffentlichkeit von Mitgliederversammlungen der Pratenpartei. Ebenso kann das ausdrücklich wie umfassende, uneingeschränkte Streaming als Implementieren einer Überwachung angesehen werden, die allein dadurch entsteht," dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an."
    Man kann diese angestrebte Satzungsänderung eines Vorstansmitgliedes vergleichen mit den Bestrebungen von Regierungen, eine steuernde Kontrolle zu behalten, die durch den korporativ, hierarchischen Machtanspruch einer Exekutive gestützt wird. "Überwachung" wird als "Öffentlichkeit" bestimmt. Die Exekutive sorgt mittels Ordnungsmaßnahmen für Repression: "Überwachung, Kontrolle und Unterdrückung von Dissens und Opposition" finden sich wie die "Aufhebung der Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem" in den von mir gesammelten Indikatoren für faschistische Bestrebung.
    Die geforderte grundsätzliche Öffentlichkeit von Mitgliederversammlungen vernichtet implizit die Privatsphäre der Mitglieder auf ihren Versammlungen - Ihre hier geäußerten politischen Meinungen werden grundsätzlich als "öffentlich" bestimmt, was tatsächlich jedermanns unveräußerliches Persönlichkeitsrecht ignoriert. Jemand der seinen politischen Willen entwickelt, wird sich nicht unbedingt öffentlich äußern wollen. D.h: die Partizipation wird eingeschränkt und eine subjektive politische Mitwirkung einzelner Mitglieder beschränkt. Wesentlich für eine politische Willensbildung werden dann nur noch Meinungen, die als politisch korrekt durch sowieso öffentlich wirkenden Funktionäre bestimmt werden.
    "Privatsphäre und Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. ... Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen."
    M.E. wird soll hier im nachhinein ein Sachverhalt konstruiert werden, der die erteilte Ordnungsmaßnahme gegen den Bezirksverband NiederBayern rechtfertig. Dabei werden zudem leider alle unsere Grundsätze mit Füßen getreten und die Glaubwürdigkeit - das höchste Gut einer Partei - ohne Not aufs Spiel gesetzt. - Diese Satzungsänderung ist ebenso unnötig sowie in der Sache ungenügend. Das Grundsatzprogramm sowie die Satzung der PIRATEN widersprechen diesem Antrag.
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