BY:Vorstandssitzung/2015-09-13

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Protokoll der Sitzung des Bayerischen Vorstands.

Datum
13.09.2015
Start
14:23 Uhr
Ende
14:32 Uhr
Ort
Konstituierende Sitzung in Ismaning, Nebenraum
Versammlungsleiter
Nikki 'Dyfa' Britz
Protokollant
Astrid Semm



Tagesordnung

Hinweislinks

Vorläufige Geschäftsordnung

§1 Allgemeines Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht in Textform an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Nicole Britz, Vorsitzende: Der Vorsitzenden obliegen Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Bundesverband, den anderen Landesverbänden und der internationalen Ebene, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Repräsentation nach außen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Sie vertritt den Landesverband nach außen. Ihr obliegt die Kontrolle der Finanzen.

Maximilian Winkler, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende pflegt die Kommunikation und Beziehung zu den Bezirksverbänden und darunterliegenden Gliederungen innerhalb des Landesverbandes. Außerdem ist er zuständig für die Koordination der programmatischen Arbeit und die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten, wie Termine und Protokolle. Außerdem vertritt er die Vorsitzende bei Verhinderung.

Klaus Jaroslawsky, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Finanzverwaltung im gesamten LV in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Untergliederungen und zum Bundesverband.

Dorothea Beinlich'. Stellvertretende Schatzmeisterin: Sie unterstützt den Schatzmeister gleichberechtigt in seiner Arbeit. Sie pflegt insbesondere die Kommunikation in Finanzangelegenheiten zu den bayerischen Bezirksverbänden und darunterliegenden Gliederungen.

Dr. Olaf Konstantin Krueger, Politischer Geschäftsführer: Dem Politischen Geschäftsführer obliegen die Verbands- und Bündnisarbeit inklusive Kontakt und Pflege zum Bundesvorstand sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Soweit möglich unterstützt er andere Gliederungen und Wahlbewerber bei Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf. Er ist verantwortlich für den strategischen Zweig des Amtes.

David Krcek, Stellvertretender Politischer Geschäftsführer: Er unterstützt den Politischen Geschäftsführer gleichberechtigt bei allen seinen Aufgaben. Er ist verantwortlich für den operativen Zweig des Amtes.

Thomas Knoblich, Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Pflege der Mitgliedsdaten und das Dokumentationswesen in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern. Er pflegt die Kontakte zu den Generalsekretären auf Bundesebene sowie innerhalb Bayerns. Er ist verantwortlich für die Einführung von BEO auf Landesebene und Ansprechpartner auf Bundesebene.

§3 Beschlussfassung Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstandes mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden. Ausgaben können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 100,00 (Schatzmeister jeweils: € 250,00) zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden. Die einzelnen Beträge können durch mehrere Vorstandsmitglieder kumuliert werden. Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden Beschluss wieder aufgefüllt. Ab einem Wert von mehr als € 500,00 wird die Zustimmung der Landesvorsitzenden oder, falls diese verhindert sein sollte, ihrer Stellvertreterin benötigt. Unabhängig davon sind gebundene Budgets, die vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig verfügen. Beschlüsse des Vorstands sind aktenkundig zu machen und zu veröffentlichen, soweit datenschutzrechtlich zulässig. Anträge an den Vorstand können von jedem gestellt werden. Anträge, die in der nächsten regulären Vorstandssitzung behandelt werden sollen, müssen in der Regel 24 Stunden zuvor eingereicht werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

§4 Vorstandssitzungen Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Landesverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs. 4 Satz 2 der Satzung unverzüglich einzuberufen. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch die Vorsitzende oder die Stellvertretende Vorsitzende mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail auf der Koordinationsliste für Belange auf Landesverbandsebene einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und dies protokolliert wurde. Regelmäßige Vorstandssitzungen sind beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Landesverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.

§6 Verwaltung der Konten Der Schatzmeister und seine Stellvertreterin sind berechtigt, Konten im Namen des Gebietsverbandes zu führen. Der Schatzmeister, die stellvertretende Schatzmeisterin sowie die Vorsitzende im Rahmen ihrer Kontrollfunktion sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten.

Anträge

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Antrag: Beschlussfassung GO

Beantragt am
13.09.2015
Nummer
LaVo10/2015/001
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Nicole Britz
Text
Der Landesvorstand möge die oben genannte vorläufige Geschäftsordnung beschließen.
Begründung
Die Zusammensetzung des Vorstands hat sich geändert, die Aufgaben müssen anders verteilt werden. Eventuelle Änderungen werden auf dem Klausurwochenende diskutiert.


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Antrag: Umzug der Domainverträge zum Bundesverband

Beantragt am
13.09.2015
Nummer
LaVo10/2015/002
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Wolfgang Steinert
Text
Die Domains, die zZ über den Vertrag der BayernIT laufen, sollen zu den Domainverträgen bzw. dem Domainhosting des Bundesverbandes umgezogen werden.
Begründung
Es kostet nichts, wir bekommen einen eigenen Zugang zu unseren Domains, insgesamt wird es billiger für die Partei insgesamt.


Nächstes Treffen

  • Datum: 17.09.2015
  • Uhrzeit: 20:30 Uhr
  • Ort: Mumble

Sprechstunde

Hier können Mitglieder des Landesvorstands befragt werden. Bei Bedarf auch nichtöffentlich.