BY:Schwaben/Bezirksparteitag Schwaben 2014.1/Satzungsänderungsanträge
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Stammtische: | Augsburg | Günzburg | Lindau | KV Neu-Ulm |
Datum: 05. April 2014
Ort: Engelkeller, Königsgraben 9, 87700 Memmingen
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- Sonstige Anträge
- Satzungsänderungsanträge
- Rechenschaftsberichte
Orga:
Satzungsänderungsantrag
SÄA1
Antragsteller: BzVst.
Änderung der Satzung zu §6b I:
Bisheriger Fassung:
"(1) Dem Vorstand gehören mindestens 5 Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister, ein Generalsekretär und ein politischer Geschäftsführer. Durch einfachen Beschluss des Bezirksparteitags können bei der jeweiligen Vorstandswahl zusätzlich eine gerade Anzahl an Beisitzern gewählt werden. Er beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bezirksparteitages."
Neue Fassung:
"1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister. Weitere Stellvertreter können vom Bezirksparteitag zusätzlich gewählt werden. Die Stellvertreter können auf jedem Bezirksparteitag nachgewählt werden."
SÄA 2
Antragsteller: Hans-Peter Frommelt
Hiermit beantrage ich in der aktuellen Satzung vom 15.12.2012 des Bezirksverbandes Schwaben den § 6a, Absatz 7 auf dem BzPT 2014.1 wie folgt zu ändern.
Aktuelle Fassung:
§ 6a Bezirksparteitag
Absatz 7
Die Einberufung des Bezirksparteitages erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Bezirksparteitag in Textform ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Anträge, die mit dem Anlass der Versammlung in Beziehung stehen und dem Vorstand schon vorliegen, sind der Ladung in geeigneter Form beizufügen.
Neue Fassung:
§ 6a Bezirksparteitag
Absatz 7
Die Einberufung des Bezirksparteitages erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Bezirksparteitag ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail. Statt der Einladung per Email kann eine Einladung auch per Post erfolgen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Anträge, die mit dem Anlass der Versammlung in Beziehung stehen und dem Vorstand schon vorliegen, sind der Ladung in geeigneter Form beizufügen.
Begründung:
Die aktuelle Fassung legt nicht eindeutig fest wie die Einladung zum BzPT zu erfolgen hat. Der Begriff "Textform" kann alles mögliche bedeuten. Da unsere Hauptkommunikation innerhalb der Partei per Email erfolgt, sollte dies auch für die Einladung zu einem BzPT gelten. Sollte ein Mitglied ausschließlich per Post eingeladen werden wollen, so kann er diesen Wunsch dem Vorstand schriftlich mitteilen. Dieser wird dann die notwendigen Schritte einleiten damit die Einladung in Zukunft per Brief erfolgt.