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Geschäftsordnung des Bezirksvorstandes, beschlossen am 26.11.2024 (Beschluss 20241126-01).

Geschäftsordnung des schwäbischen Bezirksvorstands

Geschäftsordnung des schwäbischen Bezirksvorstands Inhaltsverzeichnis

   § 1 Allgemeines
   § 2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
   § 3 Beschlussfassung
   § 4 Vorstandssitzungen
   § 5 Verwaltung der Mitgliederdaten
   § 6 Reisekostenerstattung


§ 1 Allgemeines
Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Der Vorstand fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen in Textform, im Umfang in angemessener Weise begrenzten Tätigkeitsbericht an.

§ 2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
Martin Kollien-Glaser, Vorsitzender,
leitet und koordiniert den Vorstand und die Vorstandssitzung. Er hält Kontakt zu den Parteiverbänden, zu bayerischen Gliederungen außerhalb Schwabens und dem Landesvorstand, beruft Mitgliederversammlungen ein, bereitet Wahlen vor und koordiniert zusätzlich Veranstaltungen. Er vertritt den Bezirksverband nach innen und außen. Der Vorsitzende beaufsichtigt die Bezirksfinanzen und hat neben dem Schatzmeister Kontovollmacht. Zusätzlich ist er für die IT und die Social-Media-Auftritte zuständig. Er kümmert sich um die Protokolle der Sitzungen und verwaltet das Wiki.

Christian Rauner, stellvertretender Vorsitzender,
unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und koordiniert die Pressearbeit. Darüber hinaus unterstützt er den Schatzmeister bei der Mitgliederverwaltung.

Rudolf Ristl, Schatzmeister,
obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Der Schatzmeister hat die Kontovollmacht, mit dem Vorsitzenden als Vertretung. Der Schatzmeister verwaltet Unterlagen in Papierform. Außerdem ist er für die allgemeine innere Verwaltung und die Mitgliederverwaltung des Bezirksverbands zuständig.

Vanessa Weidenfels, Beisitzerin,
unterstützt den Vorsitzenden bei Social-Media und den stellvertretenden Vorsitzenden bei der Pressearbeit.

Der Bezirksvorstand wird Beauftragungen ausschreiben und vergeben.

§ 3 Beschlussfassung
Die Beschlussfähigkeit regelt die Satzung. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist er angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Sind Sach- oder Vermögenswerte des Bezirksverbandes von insgesamt über € 50,00 betroffen, so beschließt der Vorstand über den Antrag. In diesen Fällen kann der Schatzmeister ein besonderes, letztinstanzliches Widerspruchsrecht ausüben (Veto). Wird das Veto ausgesprochen, so gilt der Antrag als abgelehnt.

§ 4 Vorstandssitzungen
Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 2 Tagen einberufen. Es sollten nicht mehr als acht Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt

§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§ 6 Reisekostenerstattung
Reisekosten werden nur bei Wahrnehmung einer durch den Vorstand oder den Parteitag einer Gliederung beauftragten Tätigkeit erstattet. Reisekostenerstattungen können beim Vorstand vor Reiseantritt beantragt werden. Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach der Reisekostenverordnung des Landesverbandes Bayern in der jeweils gültigen Fassung. (siehe https://wiki.piratenpartei.de/Datei:Reisekostenformular_LV_BY_ab_01.04.2022.pdf ).

Folgende Unterlagen sind der Reiskostenabrechnung beizufügen: - Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung - Originalbelege für alle Ausgaben (Übernachtungskosten, Kosten von öffentlichen Verkehrsmitteln, Sonstige Kosten) - Bei der Nutzung eines KFZ ist ein Ausdruck der Wegstrecke aus einer Routenplanung zum Belegen der gefahrenen Strecke beizufügen.

Erfolgt eine Dienstreise im Rahmen eines Vorstandsamtes ohne explizite Beauftragung, so ist der Vorsitzende vorher in Kenntnis zu setzen und genehmigt diese bei Vorliegen für die Parteiarbeit relevanter Gründe, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Erstattung.