BY:Schwaben/Bezirksparteitag Schwaben 2012.2/Satzungsänderungsanträge/11
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Datum: 15. Dezember 2012
Ort: Landhaus Schützenheim Nassenbeuren, Schützenstraße 27, 87719 Nassenbeuren
Orga:
Satzungsänderungsantrag 11
Eingereicht von: Claudius, David, Thomas Wagner
Der Bezirksparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen:
§ 11 - Aufwendungen von Kandidaten für öffentliche Ämter
(1) Aufwendungen werden Kandidaten für öffentliche Ämter auf Antrag und eines Beschluss des Bezirksvorstands ersetzt. Einen solchen Beschluss bedarf es nicht, soweit Spenden, die nur für den Wahlkampf des Kandidaten verwendet werden können vorliegen.
(2) In dringlichen Situationen kann der Beschluss des Vorstands durch Entscheidung des Vorsitzenden ersetzt werden. Ein solcher Beschluss muss dem Vorstand schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Begründung
Die Bundessatzung lässt eine eigene Regelung zu. Dies wurde hiermit eingeführt um Klarheit über die Aufwendungen für Kandidaten herzustellen.