BY:Positionspapiere/POS-054

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Abschaffung von Kindergartengebühren

Antrag

Die Piratenpartei spricht sich in ihrem Grundsatzprogramm gegen Bildungsgebühren jeglicher Art aus. Diesen Standpunkt wollen wir auch im Bereich der frühkindlichen Bildung, welche der Einstieg von jungen Menschen in unser Bildungssystem ist, umsetzen. Hier können bereits erste, sowohl positive, als auch negative Voraussetzungen für die weitere Persönlichkeitsentwicklung und den zukünftigen Lebensweg geschaffen werden. Auch wenn im Kindergarten der Betreuungsauftrag im Vordergrund stehen mag, sollte man bedenken, dass in diesem Rahmen auch auf spielerische Weise Wissen vermittelt wird. Außerdem ist der Kindergarten als ein Ort sozialer Integration zu verstehen, an dem soziale Kompetenzen erworben werden. Diese beiden Komponenten sind weitere Entwicklungsfaktoren. Das heißt, durch den Kindergartenbesuch wird in seiner Gesamtheit die kindliche Persönlichkeit weiterentwickelt. Deshalb sollte der Zugang zu dieser Ebene unseres Bildungssystems frei und ohne finanzielle Hürden sein. Diese könnten einen Besuch verhindern, obwohl sich die Eltern vielleicht dafür entschieden hätten. Wir wollen den Eltern eine wirkliche freie Wahl lassen und dadurch soziale Ungleichheit in diesem Bereich verhindern, da es hier um die Zukunft unserer Gesellschaft geht.

Kindergartengebühren schränken diesen freien Zugang ein, weshalb die Piratenpartei Bayern diese abschaffen will. Wir setzen uns darum auf den verschiedenen Ebenen, sowohl der gesellschaftlichen Meinungsbildung, als auch der politischen Entscheidungsfindung (z.B. im Landtag oder in Ausschüssen), dafür ein, dass der Kindergartenbesuch in Bayern ab dem ersten Kind und von Beginn an für die Eltern frei ist, das heißt ohne die Entrichtung einer Kindergartengebühr. Jeder Kindergarten, egal ob in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft soll nach unserer Vorstellung einen Festzuschuss in angemessener Höhe erhalten, um eine Betreuungsqualität zur Verfügung stellen zu können, die den optimalen Entwicklungsbedingungen der Kinder entspricht. Die Höhe des Anteils richtet sich nach regionalen und einrichtungsspezifischen Gegebenheiten, um durch den einheitlichen Zuschuss keine strukturellen Benachteiligungen zu erzeugen. Welche Schwerpunkte die jeweilige Einrichtung neben den festgelegten Standards mit dem Zuschuss setzt, kann eigenverantwortlich festgelegt werden.

Die Gebührenfreiheit kommunaler Einrichtungen bezieht sich im ersten Schritt nicht auf die Zusatzkosten und auch nicht auf Kinderkrippen oder Kinderhorte. Anderen Trägern soll es frei stehen, gebührenfreie Plätze anzubieten, wobei dies wünschenswert wäre. Darüber hinaus setzt sich die Piratenpartei Bayern dafür ein, dass der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtages zügig Finanzierungsmöglichkeiten dieser Forderung erarbeitet. Die verschiedenen Konzepte sollen dann ergebnisoffen geprüft werden, um so das Modell zu finden, das am besten geeignet ist.

Begründung

Ausgangspunkt meiner Forderung ist das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland, in dem sich gegen Bildungsgebühren jeglicher Art ausgesprochen wird. D.h. es muss konsequenterweise in den jeweiligen Landeswahl- bzw. Grundsatzprogrammen gefordert werden. Das ist auch richtig, denn Bildungsgebühren sind generell abzulehnen, da diese den freien Zugang zu Bildung einschränken und die spätere Lebensperspektive der Menschen von den finanziellen Bedingungen der Familie abhängig machen. Deshalb ist es Aufgabe des Staates zu allen Bildungseinrichtungen einen kostenfreien Zugang bereitzustellen. Diese Forderung entspricht auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei. Deshalb sind auch Kindergartengebühren abzuschaffen, da je nachdem wie reich die Kommune ist, die Gebühren unterschiedlich hoch ausfallen. Diese Verknüpfung von Wohnort und Höhe der Kindergartengebühr ist für die Eltern sozial ungerecht und nicht tragbar. Deshalb ist es nötig die Gebühren per se abzuschaffen, da sie den freien Zugang zu frühkindlicher Bildung einschränken. Für unsere Gesellschaft ist es wichtig einer unserer Kern-Ressourcen überhaupt, nämlich der Bildung, die sowohl die gesellschaftliche als auch die wirtschaftliche Entwicklung positiv bzw. negativ stark beeinflusst, den ihr entsprechenden Stellenwert einzuräumen. Neben der Bildung ist die soziale Komponente des Kindergartenbesuchs nicht zu vernachlässigen. Der Kindergarten stellt einen Ort der sozialen Integration dar, der z.B. dazu dient die sozialen Kompetenzen der Kinder weiter auszubauen. Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist ein freier Zugang. Es soll natürlich jede Familie bzw. jeder Erziehungsberechtige frei entscheiden, ob ihr bzw. sein Kind einen Kindergarten besuchen soll oder nicht. Aber weder die soziale Herkunft noch die finanzielle Ausstattung der Familie darf eine Hürde darstellen, die einen Kindergartenbesuch verhindert. Auch wenn bei bedürftigen Eltern die Gebühren bereits heute übernommen werden, kann es sein bzw. ist es in bestimmten Fällen auch so, dass Familien, die über der Bedürftigkeitsgrenze, manchmal auch nur sehr knapp liegen, der Anreiz für einen Besuch ihres Kindes durch eine Gebühr genommen wird. Dies ist nicht wünschenswert. Außerdem würde das Geld, das sich die Eltern bei den Gebühren sparen, anderweitig wieder anteilig in den Staatshaushalt zurückfließen. Abschließend bin ich der Meinung, dass es eine Hauptaufgabe unseres Staates ist, nicht nur den Straßenbau und Anderes zu finanzieren, sondern auch die freie Bildung, als Grundstock einer selbstbestimmten Gesellschaft, bereitzustellen

Die Finanzierung würde den Haushalt ca. 350 Millionen kosten. Stand 01.03.2011 bei einer durchschnittlichen Gebühr von 100 Euro und 293 154 Kindern zwischen 3 und 6 Jahren( https://www.statistik.bayern.de/statistik/soziales/ ) Dieses Geld wäre m.E. vorhanden. Besser gesagt, aufgrund der Wichtigkeit der frühkindlichen Bildung und dem individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Nutzen des Kindergartenbesuches sollte dieses Geld bereitgestellt werden. D.h., ich denke, dass ein sinnvolles und gut durchdachtes Maßnahmenpaket ausreichende Einsparungen einbringen kann, um diese Forderung gegenzufinanzieren. Die jährlichen Ausgaben des Freistaates Bayern, die durchschnittlich 40 Milliarden Euro umfassen, sollten den Spielraum für die nötigen 350 Millionen hergaben. Die genaue Kalkulation kann, wie bereits im Antrag erläutert, der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen übernehmen, da hier die Experten sitzen, die den besten Einblick in die Staatsfinanzen haben. Deshalb bin ich der Meinung, sollten wir uns vom Grundsatz entscheiden: sind wir für ODER gegen Kindergartengebühren!

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als PA43 angenommen (Protokoll).