BY:Positionspapiere/POS-031
Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Überprüfung der Polizei
Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizisten auch wieder Polizisten ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenskonflikten. Polizisten oder Staatsanwälte müssen gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln. Falsch verstandene Solidarität kann zur Vertuschung von Straftaten führen. Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte die Ermittlungen übernehmen. Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.
Beschluss
Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als P121 angenommen (Protokoll).