BY:Oberfranken/Plakatierung Wahljahr 2013/LK Bamberg

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Stand Genehmigung

Es werden die Termine der Landtwagswahl/Bezirkswahl für den Auftakt der Plakatierung und der Termin der Bundestagswahl für das Ende der Plakatierung angenommen und auch so beantragt. Abweichungen davon werden gegebenfalls unter "Bemerkungen" vermerkt.

Kommune Plakatierung ab Entfernung bis Beantragt Bemerkung
Altendorf 04.08.2013 26.09.2013 nicht nötig
Baunach 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Bischberg 04.08.2013 unverzüglich Genehmigt Mail weg.
Breitengüßbach 18.08.2013 24.09.2013 noch nicht Mail Weg.
Burgebrach 04.08.2013 unverzüglich nicht nötig
Burgwindheim 05.06.2013 umgehend nicht nötig
Buttenheim 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht Mail Weg
Ebrach 05.06.2013 umgehend nicht nötig
Frensdorf 04.08.2013 zeitnah nicht nötig
Gerach 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Gundelsheim 04.08.2013 26.09.2013 noch nicht Mail Weg
Hallstadt 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht Mail Weg
Heiligenstadt i.OFr. 04.08.2013 unmittelbar bereits genehmigt
Hirschaid 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Kemmern 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Königsfeld 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Lauter 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Lisberg 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Litzendorf 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Memmelsdorf 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Oberhaid 04.08.2013 unmittelbar nicht nötig
Pettstadt 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Pommersfelden 04.08.2013 29.09.2013 unklar
Priesendorf 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Rattelsdorf 18.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Reckendorf 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Scheßlitz 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Schlüsselfeld 04.08.2013 unklar nicht nötig
Schönbrunn i.Steigerwald 04.08.2013 unverzüglich nicht nötig
Stadelhofen 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Stegaurach 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Strullendorf 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Viereth-Trunstadt 18.08.2013 26.09.2013 Genehmigung da
Walsdorf 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Wattendorf 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Zapfendorf 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig

Vorgaben Kommunen

Kommune Max. Anzahl Beschränkungen / Hinweise Antragspflicht Bemerkung Kontakt
Altendorf 2 Plakattafeln zusätzlich vorhanden, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 4 Tage nach Wahl Nein wagner@altendorf-gemeinde.de (E-Mail 08.05.2013
Baunach "In Baunach dürfen am Ortseingang von Breitengüßbach kommend an der Abzweigung zum Galgenweg an den innerörtlichen Wegweisern, wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung keine Werbetafeln angebracht werden. Gleiches gilt für die Brückengeländer über die Lauter, für die Wegweiser in der Grünanlage "Am Kastenhof" und die Begrüßungsschilder an allen Ortseingängen. In den Einmündungsbereichen der Seitenstraßen entlang der B 279 dürfen wegen der dadurch entstehenden Sichtbehinderung ebenfalls keine Werbetafeln aufgestellt werden", Mindestabstand Fahrbahnrand zu Großplakaten 3 m, übrigen Plakate 1,5 m, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein B.Kaiser@vg-baunach.de (E-Mail vom 19.04.2013)
Bischberg Entferung unverzüglich nach Wahl Ja, formlos (schriftlich) Pfohlmann@bischberg.de (E-Mail 22.01.2013)
Breitengüßbach Plakattafeln (maximal DIN A 1) dürfen nur an Lampenmasten, Plakatierung 4 Wochen vor der Wahl, Entfernung innerhalb 2 Tage nach der Wahl Ja, formlos (schriftlich) l.senger@breitenguessbach.de (E-Mail 01.02.2013)
Burgebrach Auch öfffentliche Plakattafeln vorhanden, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung unverzüglich nach Wahl Nein K.Dorsch@vg-burgebrach.de (E-Mail 15.05.2013 + 15.05.2013)
Burgwindheim siehe Ebrach (Verwaltungsgemeinschaft)
Buttenheim 15 Stück Angaben bei Antrag: Grund der Plakatierung, Plakatierungszeitraum, gewünschte Anzahl und Größe von Plakatständern, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Ja, formlos (schriftlich, 2 Wochen vorher) Dorbritz@Buttenheim.de (E-Mail vom 19.04.2013)
Ebrach 4 Plakate für Markt Ebrach, 4 Plakate für Markt Burgwindheim) Plakatierung ab sofort (05.06.2013), Entfernung sofort nach Wahl Nein C.Rottmund@ebrach.de (E-Mail 05.06.2013)
Frensdorf Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Enfernung zeitnah nach Wahl Nein stefan.schnell@frensdorf.de (E-Mail 05.02.2013 + 05.06.2013)
Gerach siehe Baunach (Verwaltungsgemeinschaft)
Gundelsheim Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 4 Tage Ja, formlos per E-Mail poststelle@gemeinde-gundelsheim.de (E-Mail 10.01.2013)
Hallstadt 20 Max. DIN A1, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Ja, formlos (per E-Mail) X patrick.soellner@hallstadt.de (E-Mail 07.02.2013)
Heiligenstadt i.OFr. Bis zu 7 Plakate in Heiligenstadt, jeweils bis zu 4 Plakate in den Ortsteilen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung unmittelbar nach Wahl Michaela.Loskarn@markt-heiligenstadt.de (17.06.2013)
Hirschaid Merkblatt, Plakate nicht annageln, keine Wahlwerbung in der Nähe des Rathauses, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein Brigitte.Hartmann@hirschaid.de (E-Mail 17.01.2013)
Kemmern Keine besonderen Regelungen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Henkel@kemmern.de (E-Mail 05.06.2013 + 06.06.2013)
Königsfeld siehe Stadelhofen (Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld)
Lauter wie Baunach (Verwaltungsgemeinschaft)
Lisberg Plakatierung 6 Wochen vor Wahl (per E-Mail geklärt), Entfernung innerhalb einer Woche Ja, formlos adam.goetz@vgem-lisberg.bayern.de (E-Mail 09.01.2013)
Litzendorf Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Ja, Antrag schott@litzendorf.de (E-Mail 10.01.2013 + 22.04.2013)
Memmelsdorf 10 In den Orten Memmelsdorf, Drosendorf und Lichteneiche dürfen Plakate nur an den dafür bestimmten Anschlagstafeln angebracht werden (Lageplan nach Antrag) + Plakatträger in den anderen Ortsteilen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Ja, formlos (2 Wochen vor Plakatierung) salomann@memmelsdorf.de (E-Mail 16.01.2013)
Oberhaid Keine Befestigung von Plakaten mit Metall-Klemmschellen oder Kabelbindern an Pilzleuchten (Ortskernsanierung), Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung unmittelbar nach Wahl Nein klarmann@oberhaid.de (E-Mail 15.01.2013)
Pettstadt Maximale Größe DIN A1, Aufstellung nur an Straßenlichtmasten, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl (per E-Mail konkretisiert) nicht nötig Wird unbürokratisch geregelt gerd.reichert@pettstadt.de (E-Mail 16.01.2013 + 18.04.2013)
Pommersfelden Abstand Plakate <-> Fahrbahnrand: min. 1,5 m, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl sonja.guenl@pommersfelden.de (E-Mail 17.01.2013)
Priesendorf siehe Lisberg (Verwaltungsgemeinschaft)
Rattelsdorf Auflagen, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein agiehl@markt-rattelsdorf.de (E-Mail 15.01.2013)
Reckendorf Keine Wahlwerbung an den braunen Lichtmasten wie Baunach (Verwaltungsgemeinschaft), Ergänzung per E-Mail vom 07.06.2013
Scheßlitz Anbringung an Bäumen ist nicht gestattet, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein Werner.Goetz@schesslitz.de (E-Mail vom 20.04.2013)
Schlüsselfeld Nein mytzka@schluesselfeld.de (E-Mail vom 26.02.2013)
Schönbrunn i.Steigerwald siehe Burgebrach (Verwaltungsgemeinschaft)
Stadelhofen Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Ja, Angabe von Größe und Anzahl Engert@steinfeld-oberfranken.de (E-Mail 28.05.2013 + 06.06.2013)
Stegaurach keine besonderen Auflagen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl (konkretisiert per E-Mail) nein pflaum@stegaurach.de (E-Mail vom 18.04.2013)
Strullendorf Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein dominik.wagner@strullendorf.de (E-Mail 16.01.2013)
Viereth-Trunstadt Mehrere Auflagen, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 4 Tage nach Wahl Ja, formlos hahn@viereth-trunstadt.de (E-Mail 10.01.2013 + 22.04.2013)
Walsdorf Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein Geck@walsdorf.de (E-Mail vom 23.04.2013 + 24.04.2013)
Wattendorf siehe Stadelhofen (Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld)
Zapfendorf Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein mschneiderbanger@zapfendorf.de (E-Mail 09.01.2013 + 22.04.2013)

Verwaltungsgemeinschaften:

  • Baunach mit Sitz in Baunach mit den Mitgliedsgemeinden Baunach (Stadt), Gerach, Lauter und Reckendorf
  • Burgebrach mit Sitz in Burgebrach mit den Mitgliedsgemeinden Burgebrach (Markt) und Schönbrunn i. Steigerwald
  • Ebrach mit Sitz in Ebrach mit den Mitgliedsgemeinden Burgwindheim (Markt) und Ebrach (Markt)
  • Lisberg mit Sitz in Lisberg mit den Mitgliedsgemeinden Lisberg und Priesendorf
  • Steinfeld mit Sitz in Stadelhofen mit den Mitgliedsgemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf