BY:Mittelfranken/Parteitag 2018.1
Inhaltsverzeichnis
Ort & Datum
- Termin: Sonntag, 14.04.2018
- Akkreditierung: ab 15:45 Uhr
- Beginn der Versammlung: 17:00 Uhr
- voraussichtliches Ende der Versammlung: 18:00 Uhr
- Ort: Geschäftsstelle Mittelfranken, Zirkelschmiedsgasse 5, 90402 Nürnberg
- Protokoll
Satzung
- Aktuelle Satzung
Geschäftsordnung
- aktuelle Geschäftsordnung
Vorläufige Tagesordnung
- Grußworte an die Versammlung
- Wahl Protokollführer, Versammlungsleiter, Wahlleiter, Wahlhelfer
- Verabschiedung Tagesordnung und Geschäftsordnung
- Vorstellung der Spitzenkandidaten
- Bericht aus dem Bezirkstag
- Satzungsänderungsanträge
- Programmanträge
- Sonstige Anträge
- Diskussion Wahlkampf 2018
- Schlussworte des Vorsitzenden und der Spitzenkandidaten, Beendigung des Parteitags
Erklärungen bisheriger Vorstand
Versammlungsleitung
- Du
Protokollant
- Du?
Wahlleiter
- Du?
Wahlhelfer
- Du?
Anträge an die Versammlung
Satzungsänderungsanträge
SäA 001
- Antrags Nr.
- SäA 001
- Beantragt von
- Daniel Gruber
- Betreff
- Streichung des §10 der Satzung
- Antrag
- Der Bezirksparteiparteitag möge beschließen:
Der §10 soll komplett gestrichen werden:
Streichung Der §10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen mit dem Inhalt: (1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Satzungen der übergeordneten Gliederungen.
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
(3) Die Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen beträgt zwei Wochen. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzt sie sich auf fünf Tage. Streichung
- Begründung
Durch die Neufassung der Landessatzung und deren Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung ist die aktuelle Fassung eine unnötige Einschränkung des Bezirks und in der Gesamtheit überflüssig. Daher die Anpassung. Änderungen zur alten Satzung sind fett gedruckt.
alte Fassung:
§ 10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen ↑
(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Satzungen der übergeordneten Gliederungen.
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
(3) Die Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen beträgt zwei Wochen. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzt sie sich auf fünf Tage.
SäA 002
- Antrags Nr.
- SäA 002
- Beantragt von
- Stefan Albrecht
- Betreff
- Streichung des §10 - Absatz 3 der Satzung
- Antrag
- Der Bezirksparteiparteitag möge beschließen:
Der §10 - Absatz 3 soll gestrichen werden:
Der §10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen mit dem Inhalt: (1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Satzungen der übergeordneten Gliederungen.
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
Streichung (3) Die Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen beträgt zwei Wochen. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzt sie sich auf fünf Tage. Streichung
- Begründung
Durch die Neufassung der Landessatzung und deren Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung ist die aktuelle Fassung eine unnötige Einschränkung des Bezirks. Daher die Anpassung. Der Antrag ist nur dann abzustimmen wenn der SäA001 abgelehnt wird. Änderungen zur alten Satzung sind fett gedruckt.
alte Fassung:
§ 10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen ↑
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
SäA 003
- Antrags Nr.
- SäA 003
- Beantragt von
- Daniel Gruber
- Betreff
- Änderung des §9b - Absatz 2 - Satz 3 der Satzung Mittelfranken
- Antrag
- Der Bezirksparteiparteitag möge beschließen:
Der §9b - Absatz 2 - Satz 3 soll wie folgt geändert werden:
(2) Der Bezirksparteitag tagt mindestens einmal in zwei Jahren. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder durch Beantragung von 20% der stimmberechtigten Mitglieder der PIRATEN. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich per e-Mail und Veröffentlichung auf der Webseite der PIRATEN mindestens 2 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
- Begründung
Wir schränken uns durch die aktuelle Fassung unnötig ein. Daher die Anpassung. Wir können dadurch kurzfristiger als bisher Parteitage einberufen, gerade in Wahlkampfzeiten kann das sinnvoll sein. Änderungen zur alten Satzung sind fett gedruckt.
alte Fassung:
§ 9b – Der Bezirksparteitag ↑
(2) Der Bezirksparteitag tagt mindestens einmal in zwei Jahren. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder durch Beantragung von 20% der stimmberechtigten Mitglieder der PIRATEN. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich per e-Mail und Veröffentlichung auf der Webseite der PIRATEN mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
SäA 004
- Antrags Nr.
- SäA 004
- Beantragt von
- Stefan Albrecht
- Betreff
- Änderung des §11 - Absatz 2 der Satzung Mittelfranken
- Antrag
- Der Bezirksparteiparteitag möge beschließen:
Der §11 - Absatz 2 soll wie folgt geändert werden:
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
- Begründung
Die Änderung ergänzt sinnvoll den SäA003. Man hat dadurch wenigstens noch eine Woche nach der Einladung Zeit Anträge vorzubereiten und gewinnt dadurch zusätzliche Flexibilität auch wenn der SäA003 abgelehnt werden sollte. Änderungen zur alten Satzung sind fett gedruckt.
alte Fassung:
§ 11 – Satzungs- und Programmänderung ↑
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist.