BY:Landkreis München/Kreisverband/Aufgaben/2014-05-19

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Diese Liste soll die Aufgaben der einzelnen Vorstandsämter definieren. Zudem sollen allgemeinen Verhaltensregeln aufgestellt werden, die keinen Platz in der Satzung finden, aber dennoch geregelt werden sollten. Die hier aufgeführten Aufgaben sind den Wikis des Bundes und einzelner Länder entnommen. Diese Liste ist natürlich nicht fix oder abschließend sondern wird im Einzelfall dynamisch angepasst.

Aufgaben Kreisvorstand nach Ämtern:

Vorsitzender: Dr. Bernd Simon

  • Repräsentation nach Außen
  • Kontakt zu externen Organisationen
  • Medien-/ Presse-Ansprechpartner
  • Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
  • Kontrolle der Finanzen
  • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
  • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
  • Administration Mailingliste [BY-OBB-MUC]

Stellv. Vorsitzender: Dietmar Teufel

  • Mailling Mitglieder
  • Repräsentation nach Innen
  • Kontakt zu anderen Gliederungen
  • Interne Organisation
  • Unterstützt den Vorsitzenden
  • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
  • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
  • Weiterentwicklung des Kreisverbandes
  • Pflege Bayernkalenders
  • Wiki-Pflege

Schatzmeister: Claudia Koller

  • Kontoverwaltung
  • Mitgliederbeiträge verwalten
  • verantwortlich für Mahnwesen/Zahlungserinnerung in Absprache mit dem Landesverband Bayern
  • Finanzmittelverwaltung
  • Abrechnungen gegenüber den anderen Gliederungen der Piratenpartei
  • Haushaltsplanung
  • macht alle Meldungen an Behörden und andere Verbände
  • Spendenquittungen
  • Buchhaltung, Jahresabschluß, Testat vorbereiten
  • Rechenschaftsbericht erstellen und vom Vorsitzenden unterschreiben lassen
  • Förderung des persönlichen Kontakts zwischen Parteimitgliedern

Beisitzer: Peter Fritsche

  • Besondere Vorhaben
  • Aktivierung von bisher passiven Mitgliedern

Allgemeine Aufgaben aller Vorstände:

  • Kontakt zu anderen Parteien
  • Zusammenarbeit zwischen den Kreisverbänden
  • Kontakt zu anderen Parteien
  • Gewinnung von Neumitgliedern
  • Betreuung und Motivation von Parteimitgliedern
  • Unterstützt den Vorsitzenden

Allgemeine Verhaltensregeln für den Vorstand:

  1. Ausgaben über 1.000 Euro erfordern eine 2/3-Mehrheit im Vorstand, Ausgaben unter 1.000 Euro können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, Dauerschuldverhältnisse mit Beträgen über 1.000 Euro, welches das Geschäftsjahr und/oder die Amtszeit des amtierenden Vorstandes überschreiten brauchen eine 2/3 Mehrheit des Vorstandes.
  2. Beträge bis zu 200 Euro brutto dürfen von einem Vorstandsmitglied allein entschieden werden.
  3. Beträge oder Dauerschuldverhältnisse über 10.000 Euro (z.B. Anmietung von Geschäftsräumen über mehrere Jahre) sollten durch eine Mitgliederbefragung oder Kreisversammlung beschlossen werden, beide sind den Kreismitgliedern mindestens 2 Wochen vorher bekannt zu geben.
  4. Rechtswidrige Spenden, zweifelhafte Spenden oder Spenden über 1.000 Euro sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Zweifelhafte Spenden von politisch nicht erwünschten Personen/Firmen/Institutionen werden im Vorstand besprochen und nach einfacher Mehrheit den Parteimitgleidern zur Entscheidung vorgelegt.
  5. Es ist ein Bankguthaben von zwischen 500 und 1000 Euro einzuhalten. Übersteigende Beträge sind im Ermessen des Schatzmeisters zum Vorteil des Kreisverbandes anzulegen.
  6. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.