BY:Landkreis München/Kreisverband/Aufgaben

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Diese Liste soll die Aufgaben der einzelnen Vorstandsämter definieren. Zudem sollen allgemeinen Verhaltensregeln aufgestellt werden, die keinen Platz in der Satzung finden, aber dennoch geregelt werden sollten. Die hier aufgeführten Aufgaben sind den Wikis des Bundes und einzelner Länder entnommen. Da der Vorstand mit Absicht groß besetzt wurde, wegen etwaiger Ausfälle, bleibt für jeden Vorstand ausreichend Zeit, mindestens eine AG-SG-FG zu leiten. Diese Liste ist natürlich nicht fix oder abschließend sondern wird im Einzelfall dynamisch angepasst.

Aufgaben Kreisvorstand nach Ämtern:

Vorsitzender: Christian Baumeister • Repräsentation nach Außen • Kontakt zu externen Organisationen • Medien-/ Presse-Ansprechpartner • Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur • Kontrolle der Finanzen • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung • Leiter der AG Familienpolitik 

stellv. Vorsitzender: Birgit Hoffmann • Repräsentation nach Innen • Kontakt zu anderen Gliederungen • Koordination von gemeinsamen Aktionen • Interne Organisation • Unterstützt den Vorsitzenden • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit) • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden • verantwortlich für die AG Graphik und Design

Generalsekretär: Klaus P. Segatz • Mitgliederverwaltung • Leitung der Geschäftsstelle falls vorhanden • Verantwortlich für den Aufbau einer von ihm unabhängigen Organisationsstruktur zur Verwaltung der Mitglieder • Kontrolle dieser Organisationsstruktur • Unterstützt den Vorsitzenden • Repräsentant der Partei nach innen • Mitgliedergewinnung • Mitgliedermotivation • Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei (Crews, AG, FG) • Leiter der AG Neumitglieder  • Leitet die SG Presse inklusive Archiv Pressemitteilungen über uns

pol. Geschäftsführer: Thomas Mayer • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung • Stellvertreter des Generalsekretär • Unterstützt den Vorsitzenden • Zusammenarbeit zwischen den Kreisverbänden • Kontakt zu anderen Parteien • Internationale Zusammenarbeit • Leiter der AG Orga 

1. Beisitzer: Caroline Thomas • Leitet die FG/AG N.N:  • vertritt ausscheidende Mitglieder des Vorstandes • organisiert alle sozialen Events • verantwortlich für Mailings

2. Beisitzer: Hans Mayer • Leitet die FG/AG Verkehr • vertritt ausscheidende Mitglieder des Vorstandes • organisiert alle sozialen Events • verantwortlich für Mailings

Schatzmeister: Daniel Seuffert • Kontoverwaltung • Mitgliederbeiträge verwalten • Finanzmittelverwaltung • Unterstützt den Vorsitzenden • Aufbau + Kontrolle einer Finanzverwaltung • Abrechnungen gegenüber den Landesverbänden • Haushaltsplanung • Spendenquittungen • Buchhaltung, Jahresabschluß, Testat vorbereiten • Rechenschaftsbericht erstellen und vom Vorsitzenden unterschreiben lassen • Leiter der AG Fundraising • Leiter der AG Wirtschaft/Steuern

stellv. Schatzmeister: Peggy Schmidt • hat Zugriff SAGE und wird ausgebildet dafür • vertritt den Schatzmeister • verantwortlich für Mahnwesen

stellv. Schatzmeister: Claudia Koller • vertritt den Schatzmeister und stellv. Schatzmeister • macht alle Meldungen an Behörden und andere Verbände • Leitet die FG IT

In der offiziellen Geschäftsordnung sind folgende Aufgabenbereiche definiert: • Vertretung der Partei: Vorsitzender • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender • Führung der laufenden Geschäfte: Generalsekretär • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender • Einberufung der Mitgliederversammlung: Generalsekretär, Vorsitzender • Personalfragen: Generalsekretär • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister • Spendenwesen: Politischer Geschäftsführer • Öffentlichkeitsarbeit: Politischer Geschäftsführer • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender, Politischer Geschäftsführer • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Generalsekretär, Schatzmeister • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Generalsekretär, Vorsitzender • Mitgliederverwaltung: Generalsekretär, die beauftragte Bundesgeschäftsstelle • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister • Zuschüsse: Schatzmeister • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Generalsekretär


Allgemeine Verhaltensregeln für den Vorstand:

1. Ausgaben über 1000 Euro erfordern eine 2/3-Mehrheit im Vorstand, Ausgaben unter 1.000 Euro können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, Dauerschuldverhältnisse mit Beträgen über 1000 Euro, welches das Geschäftsjahr und/oder die Amtszeit des amtierenden Vorstandes überschreiten brauchen eine 2/3 Mehrheit des Vorstandes. 

2. Beträge oder Dauerschuldverhältnisse über 10.000 Euro (z.B. Anmietung von Geschäftsräumen über mehrere Jahre) sollten durch eine Mitgliederbefragung oder Kreisversammlung beschlossen werden, beide sind den Kreismitgliedern mindestens 2 Wochen vorher bekannt zu geben. Beträge bis zu 200 Euro brutto dürfen von einem Vorstandsmitglied allein entschieden werden.

3. Rechtswidrige Spenden, zweifelhafte Spenden oder Spenden über 1.000 Euro sind dem Vorstand von der momentan verantwortlichen Person unverzüglich anzuzeigen. Zweifelhafte Spenden von politisch nicht erwünschten Personen/Firmen/Institutionen werden im Vorstand besprochen und nach einfacher Mehrheit den Parteimitgleidern zur Entscheidung vorgelegt.

4. Es ist ein Bankguthaben von zwischen 500 und 1000 Euro einzuhalten. Übersteigende Beträge sind als Tagesgeld anzulegen, speziell Rückstellungen z.B. für Wahlkampfkosten oder dergleichen.

5. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.