BY:Landkreis Mühldorf/Organisation/Wahlen2014/Kommunalwahl 2014

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Kreisverbandes Mühldorf am Inn



Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2014 im Landkreis Mühldorf

  • Kreistagswahl Mühldorf a. Inn

Datum und Ort der Aufstellungsversammlung

Die Aufstellungsversammlung findet am 12. Dezember 2013 um 19:00 Uhr (Akkreditierung ab 18:30 Uhr) in den Nebenraum des
Gasthaus "Schwaigerkeller", Stadtberg 12, 84453 Mühldorf statt.

Tagesordnung

Bitte beachtet dass es sich um einen Vorschlag zur Tagesordnung handelt. Die Tagesordnung kann jederzeit von der Versammlung geändert werden.

  • Aufstellung der Kandidaten zur Kreistagswahl Mühldorf a. Inn

1. Eröffnung der Aufstellungsversammlung zur Bestimmung der Kandidaten zur Wahl des Mühldorfer Kreistags
2. Begrüßung durch den Kreisvorstand
3. Wahl des Protokollanten
4. Verabschiedung der Wahlordnung
5. Wahl des Versammlungsleiters
6. Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
7. Vorstellung der Kandidaten
8. Wahl der Kandidaten
9. Wahl von Ersatzleuten
10. Wahl über das Verfahren der Nachrückung
11. Bestimmung der Beauftragten
12. Schliessen der Versammlung

Kandidaten zur AV für die Kreistagswahl Mühldorf

Kandidat zur Kreistagswahl Stadt/Gemeinde (optional)
Frank Zimmermann Mühldorf
Hans-Peter Rotter Obertaufkirchen
Baysat Reichertsheim
Christian Seibold Mühldorf
Cornelia Taye Mühldorf
Thomas Sachs Mühldorf
Elisabeth Rotter Obertaufkirchen
Thomas Rotter Obertaufkirchen
Roland Köhler Niederbergkirchen
Joachim Pollok Haag
Simona Zehentbauer Mühldorf
Dietmar Engmann Mühldorf
Ingrid Engmann Mühldorf
Sebastian Bartsch Maitenbeth
Olaf Haak Waldkraiburg
Rüdiger Klemmer Mühldorf
Marina Kohlmeier Mühldorf
Gerhard Schuster Oberbergkirchen
Patrick Wildt Heldenstein
Johannes Dürr Ampfing
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Wahlordnung

§1 Grundsätze

(1) Wahlen finden, mit Ausnahme der Versammlungsämter und der Vertrauenspersonen, geheim statt.

(2) Stimmen sind gültig, wenn der Wählerwille zweifelsfrei erkennbar ist.

(3) Abstimmungen werden grundsätzlich offen durchgeführt. Abstimmungen werden mit einer relativen Mehrheit entschieden. Auf Anforderung der Versammlung oder falls im Gesetz eine geheime Abstimmung gefordert wird, wird die Abstimmung geheim durchgeführt.

§2 Wahl zu den Versammlungsämtern

(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Versammlung ist berechtigt, Vorschläge zu Versammlungsämtern zu unterbreiten.

(2) Wählbar zu Versammlungsämtern ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

(3) Versammlungsämter werden per Handzeichen gewählt. Stehen lediglich so viele Personen zur Wahl, wie auch gewählt werden können, so werden die Versammlungsämter per Akklamation gewählt. Jedes Mitglied der Versammlung kann eine geheime Wahl beantragen.

(4) Gewählt ist, wer

  • a) die meisten Ja-Stimmen und
  • b) mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.

§3 Wählbarkeit zum Wahlvorschlag zur Kreistagswahl

(1a) Für einen Wahlvorschlag kann nur vorgeschlagen werden, wer

  1. Unionsbürger im Sinn des GLKrWG ist,
  2. am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  3. seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis (Kreis-/Stadt-/Gemeinde) einen Wohnsitz hat.

(1b) nicht vorgeschlagen werden kann, wer

  1. infolge Richterspruchs das aktive Wahlrecht rechtskräftig entzogen bekommen hat,
  2. infolge Richterspruchs das passive Wahlrecht oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
  3. einen Betreuer für alle seine Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt bekommen hat (psychische Erkrankungen, etc., mit wenigen Ausnahmen),
  4. sich aufgrund strafrechtlicher Verurteilung wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.

§4 Vorschlagsrecht zum Wahlvorschlag zur Kreistagswahl

(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung hat das Recht, Personen, welche im Sinne des §3 wählbar sind, zur Wahl vorzuschlagen.

(2) Ein stimmberechtigter Teilnehmer kann sich auch selbst vorschlagen.

(3) Alle Bewerber haben die Möglichkeit sich für einen der vorderen Listenplätze zu bewerben.

§5 Vorstellung

(1) Die Vorgeschlagenen erhalten Gelegenheit, sich und ihr Programm in angemessener Zeit der Versammlung mündlich vorzustellen.

(2) Die Reihenfolge der Vorstellung wird bei mehr als einem Kandidaten von der Versammlungsleitung durch Losverfahren bestimmt.

(3) Der Versammlungsleiter fragt sodann, ob es Fragen an einzelne Kandidierende gibt. Fragen sind an einen einzelnen Kandidierenden zu richten.

§6 Wahlmodus

(1) Erster Wahlgang: Festlegung der Kandidaten, die Listenplätze erhalten dürfen. Es wird über jeden vorgeschlagenen Bewerber mit "ja" oder "nein" geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein--Stimmen erhalten hat.

(2) Zweiter Wahlgang: Festlegung der Reihenfolge der vorderen Listenplätze. Es wird in geheimer Wahl per Zustimmung gewählt. Die Reihenfolge der Bewerber wird anhand der abgegeben Stimmen Stimmen festgelegt, die jeder bewerber auf sich vereinigt. Der Bewerber mit den meisten Stimmen kommt auf Platz 1.

(3) Dritter Wahlgang: Festlegung der Reihenfolge der Bewerber der hinteren Plätze. Er wird in geheimer Wahl per Zustimmung über die Reihenfolge abgestimmt. Dabei wird gemeinsam über die Bewerber im Block abgestimmt. Änderungsanträge zum dem Block werden vorab geheim abgestimmt. Einzelne Namen dürfen gestrichen werden. Streichungen gelten als Enthaltung.

(4) Vierter Wahlgang: Die in den Absätzen (1) bis (3) ermittelte Liste wird als gesamte Liste von der Versammlung bestätigt. Dieser Wahlgang gilt als der nach GLKwG vorgeschriebene und im Protokoll festzuhaltene Wahlgang. Es wird gleichzeitig über Bewerber und Reihenfolge abgestimmt. Einzelne Namen dürfen gestrichen werden. Streichungen gelten als Enthaltung. Es wird gleichzeitig über die Mehrfachnennung abgestimmt.

(5) Ein Stimmzettel ist gültig, wenn der Wählerwille vollständig und eindeutig erkennbar ist. Ist er nur teilweise erkennbar, so ist der Zettel ungültig.

§6b Weitere Wahlgänge

(1) Erreichen weniger als 20 Kandidaten die nötigen Stimmen, so kann auf Beschluss der Versammlung ein weiterer Wahlgang durchgeführt werden.

§7 Gültigkeit

Diese Wahlordnung gilt für die Aufstellungsversammlungen zur Wahl des Mühldorfer Kreistages.


Wahlergebnis

Wahlvorschlag zur Kreistagswahl Mühldorf

Die folgende Liste wurde auf der Aufstellungsversammlung am 12.12.2013 gewählt.

Listenplatz Kandidat zur Kreistagswahl Stadt/Gemeinde (optional)
1 Frank Zimmermann Mühldorf
2 Hans-Peter Rotter Obertaufkirchen
3 Baysat Reichertsheim
4 Elisabeth Rotter Obertaufkirchen
5 Christian Seibold Mühldorf
6 Cornelia Taye Mühldorf
7 Thomas Sachs Mühldorf
8 Simona Zehentbauer Mühldorf
9 Dietmar Engmann Mühldorf
10 Ingrid Engmann Mühldorf
11 Olaf Haak Waldkraiburg
12 Thomas Rotter Obertaufkirchen
13 Johannes Dürr Ampfing
14 Rüdiger Klemmer Mühldorf
15 Sebastian Bartsch Maitenbeth
16 Gerhard Schuster Oberbergkirchen
17 Patrick Wildt Heldenstein
18 Joachim Pollok Haag
19 Roland Köhler Niederbergkirchen
20 Marina Kohlmeier Mühldorf


Sonstiges

Sammlung der Unterstützungsunterschriften

Wir brauchen Deine Hilfe um die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für den Landkreis Mühldorf zu sammeln. Bitte trage Dich hier ein, wann Du Zeit hast, Werbung für unseren Wahlvorschlag zu machen.


Wahltermin

Der Wahltermin ist am 16. März 2014.

Gesetze/Vorschriften

Sonstige Links zum Thema

Mandatsrechner

Roadmap

  • ab Jul 2013: Listenaufstellung (in Planung, Anfang Dez.)
  • 17. Dez 2013: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Beginn der Unterschriften-Sammelfrist)
  • 03. Feb 2014: Frist für Einreichung von Wahlvorschlägen (siehe auch GLKrWG)
  • 16. Mär 2014: Wahltermin

Unterlagen

Unterlagen für Bewerber

  • Bescheinigung über Wählbarkeit (für Landrat/Kreistag/berufsmäßigem ersten Bürgermeister)
  • Bescheinigung Nichtvorliegen Ausschlussgründe (für Stadtrat/Gemeinderat/Oberbürgermeister/erster Bürgermeister; nur notwendig wenn kein Hauptwohnsitz in Kommune)
  • Bewerbererklärung (für Stadtrat/Gemeinderat/Oberbürgermeister/erster Bürgermeister)