BY:Landkreis Mühldorf/Organisation/Wahlen2014/Kommunalwahl 2014
Grundsatzprogramm: | Wahl-und Grundsatzprogramm der Piratenpartei |
Mitmachen: |
Stammtisch | Aktionen, Infostände | Ansprechpartner, Mailinglisten, Twitter, Facebook | Mitglied werden | Linksammlung |
Kreisverband Mühldorf: |
Vorstand | Kontakt | TERMINE | Finanzen | Beschlüsse, Geschäftsordnung, Protokolle, Satzung | KPT2013 | KPT2014 | KPT2015 | KPT2016
|
Nachbarn |
Landkreis Altötting| Kreisverband Ebersberg| Landkreis Erding| Kreisverband Rosenheim| Rottal-Inn| Kreisverband Traunstein |
Übergeordnete
Gliederungen: |
Bezirksverband Oberbayern | Landesverband Bayern | Piratenpartei Deutschland |
Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2014 im Landkreis Mühldorf
- Kreistagswahl Mühldorf a. Inn
Datum und Ort der Aufstellungsversammlung
Die Aufstellungsversammlung findet am
12. Dezember 2013 um 19:00 Uhr (Akkreditierung ab 18:30 Uhr)
in den Nebenraum des
Gasthaus "Schwaigerkeller", Stadtberg 12, 84453 Mühldorf statt.
Tagesordnung
Bitte beachtet dass es sich um einen Vorschlag zur Tagesordnung handelt. Die Tagesordnung kann jederzeit von der Versammlung geändert werden.
- Aufstellung der Kandidaten zur Kreistagswahl Mühldorf a. Inn
1. Eröffnung der Aufstellungsversammlung zur Bestimmung der Kandidaten zur Wahl des Mühldorfer Kreistags
2. Begrüßung durch den Kreisvorstand
3. Wahl des Protokollanten
4. Verabschiedung der Wahlordnung
5. Wahl des Versammlungsleiters
6. Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
7. Vorstellung der Kandidaten
8. Wahl der Kandidaten
9. Wahl von Ersatzleuten
10. Wahl über das Verfahren der Nachrückung
11. Bestimmung der Beauftragten
12. Schliessen der Versammlung
Kandidaten zur AV für die Kreistagswahl Mühldorf
Kandidat zur Kreistagswahl | Stadt/Gemeinde (optional) |
---|---|
Frank Zimmermann | Mühldorf |
Hans-Peter Rotter | Obertaufkirchen |
Baysat | Reichertsheim |
Christian Seibold | Mühldorf |
Cornelia Taye | Mühldorf |
Thomas Sachs | Mühldorf |
Elisabeth Rotter | Obertaufkirchen |
Thomas Rotter | Obertaufkirchen |
Roland Köhler | Niederbergkirchen |
Joachim Pollok | Haag |
Simona Zehentbauer | Mühldorf |
Dietmar Engmann | Mühldorf |
Ingrid Engmann | Mühldorf |
Sebastian Bartsch | Maitenbeth |
Olaf Haak | Waldkraiburg |
Rüdiger Klemmer | Mühldorf |
Marina Kohlmeier | Mühldorf |
Gerhard Schuster | Oberbergkirchen |
Patrick Wildt | Heldenstein |
Johannes Dürr | Ampfing |
du? | |
du? | |
du? | |
du? |
Wahlordnung
§1 Grundsätze
(1) Wahlen finden, mit Ausnahme der Versammlungsämter und der Vertrauenspersonen, geheim statt.
(2) Stimmen sind gültig, wenn der Wählerwille zweifelsfrei erkennbar ist.
(3) Abstimmungen werden grundsätzlich offen durchgeführt. Abstimmungen werden mit einer relativen Mehrheit entschieden. Auf Anforderung der Versammlung oder falls im Gesetz eine geheime Abstimmung gefordert wird, wird die Abstimmung geheim durchgeführt.
§2 Wahl zu den Versammlungsämtern
(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Versammlung ist berechtigt, Vorschläge zu Versammlungsämtern zu unterbreiten.
(2) Wählbar zu Versammlungsämtern ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(3) Versammlungsämter werden per Handzeichen gewählt. Stehen lediglich so viele Personen zur Wahl, wie auch gewählt werden können, so werden die Versammlungsämter per Akklamation gewählt. Jedes Mitglied der Versammlung kann eine geheime Wahl beantragen.
(4) Gewählt ist, wer
- a) die meisten Ja-Stimmen und
- b) mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.
§3 Wählbarkeit zum Wahlvorschlag zur Kreistagswahl
(1a) Für einen Wahlvorschlag kann nur vorgeschlagen werden, wer
- Unionsbürger im Sinn des GLKrWG ist,
- am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis (Kreis-/Stadt-/Gemeinde) einen Wohnsitz hat.
(1b) nicht vorgeschlagen werden kann, wer
- infolge Richterspruchs das aktive Wahlrecht rechtskräftig entzogen bekommen hat,
- infolge Richterspruchs das passive Wahlrecht oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
- einen Betreuer für alle seine Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt bekommen hat (psychische Erkrankungen, etc., mit wenigen Ausnahmen),
- sich aufgrund strafrechtlicher Verurteilung wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
§4 Vorschlagsrecht zum Wahlvorschlag zur Kreistagswahl
(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung hat das Recht, Personen, welche im Sinne des §3 wählbar sind, zur Wahl vorzuschlagen.
(2) Ein stimmberechtigter Teilnehmer kann sich auch selbst vorschlagen.
(3) Alle Bewerber haben die Möglichkeit sich für einen der vorderen Listenplätze zu bewerben.
§5 Vorstellung
(1) Die Vorgeschlagenen erhalten Gelegenheit, sich und ihr Programm in angemessener Zeit der Versammlung mündlich vorzustellen.
(2) Die Reihenfolge der Vorstellung wird bei mehr als einem Kandidaten von der Versammlungsleitung durch Losverfahren bestimmt.
(3) Der Versammlungsleiter fragt sodann, ob es Fragen an einzelne Kandidierende gibt. Fragen sind an einen einzelnen Kandidierenden zu richten.
§6 Wahlmodus
(1) Erster Wahlgang: Festlegung der Kandidaten, die Listenplätze erhalten dürfen. Es wird über jeden vorgeschlagenen Bewerber mit "ja" oder "nein" geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein--Stimmen erhalten hat.
(2) Zweiter Wahlgang: Festlegung der Reihenfolge der vorderen Listenplätze. Es wird in geheimer Wahl per Zustimmung gewählt. Die Reihenfolge der Bewerber wird anhand der abgegeben Stimmen Stimmen festgelegt, die jeder bewerber auf sich vereinigt. Der Bewerber mit den meisten Stimmen kommt auf Platz 1.
(3) Dritter Wahlgang: Festlegung der Reihenfolge der Bewerber der hinteren Plätze. Er wird in geheimer Wahl per Zustimmung über die Reihenfolge abgestimmt. Dabei wird gemeinsam über die Bewerber im Block abgestimmt. Änderungsanträge zum dem Block werden vorab geheim abgestimmt. Einzelne Namen dürfen gestrichen werden. Streichungen gelten als Enthaltung.
(4) Vierter Wahlgang: Die in den Absätzen (1) bis (3) ermittelte Liste wird als gesamte Liste von der Versammlung bestätigt. Dieser Wahlgang gilt als der nach GLKwG vorgeschriebene und im Protokoll festzuhaltene Wahlgang. Es wird gleichzeitig über Bewerber und Reihenfolge abgestimmt. Einzelne Namen dürfen gestrichen werden. Streichungen gelten als Enthaltung. Es wird gleichzeitig über die Mehrfachnennung abgestimmt.
(5) Ein Stimmzettel ist gültig, wenn der Wählerwille vollständig und eindeutig erkennbar ist. Ist er nur teilweise erkennbar, so ist der Zettel ungültig.
§6b Weitere Wahlgänge
(1) Erreichen weniger als 20 Kandidaten die nötigen Stimmen, so kann auf Beschluss der Versammlung ein weiterer Wahlgang durchgeführt werden.
§7 Gültigkeit
Diese Wahlordnung gilt für die Aufstellungsversammlungen zur Wahl des Mühldorfer Kreistages.
Wahlergebnis
Wahlvorschlag zur Kreistagswahl Mühldorf
Die folgende Liste wurde auf der Aufstellungsversammlung am 12.12.2013 gewählt.
Listenplatz | Kandidat zur Kreistagswahl | Stadt/Gemeinde (optional) |
---|---|---|
1 | Frank Zimmermann | Mühldorf |
2 | Hans-Peter Rotter | Obertaufkirchen |
3 | Baysat | Reichertsheim |
4 | Elisabeth Rotter | Obertaufkirchen |
5 | Christian Seibold | Mühldorf |
6 | Cornelia Taye | Mühldorf |
7 | Thomas Sachs | Mühldorf |
8 | Simona Zehentbauer | Mühldorf |
9 | Dietmar Engmann | Mühldorf |
10 | Ingrid Engmann | Mühldorf |
11 | Olaf Haak | Waldkraiburg |
12 | Thomas Rotter | Obertaufkirchen |
13 | Johannes Dürr | Ampfing |
14 | Rüdiger Klemmer | Mühldorf |
15 | Sebastian Bartsch | Maitenbeth |
16 | Gerhard Schuster | Oberbergkirchen |
17 | Patrick Wildt | Heldenstein |
18 | Joachim Pollok | Haag |
19 | Roland Köhler | Niederbergkirchen |
20 | Marina Kohlmeier | Mühldorf |
Sonstiges
Sammlung der Unterstützungsunterschriften
Wir brauchen Deine Hilfe um die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für den Landkreis Mühldorf zu sammeln. Bitte trage Dich hier ein, wann Du Zeit hast, Werbung für unseren Wahlvorschlag zu machen.
Wahltermin
Der Wahltermin ist am 16. März 2014.
Gesetze/Vorschriften
Sonstige Links zum Thema
- Erläuterungem zum bayerischen Kommunalwahlrecht (Süddeutsche.de)
- Bayerisches Kommunalwahlrecht bei wahlrecht.de
- Kommunalwahlen in Bayern 2014 bei Wikipedia
- Erklärung der Listenverbindung mit Beispiel der negativen Auswirkung (wahlrecht.de)
Mandatsrechner
- Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer, d'Hondt und Sainte Laguë/Schepers
- Verfahren zur Berechnung der Sitzeverteilung nach einer Wahl
Roadmap
- ab Jul 2013: Listenaufstellung (in Planung, Anfang Dez.)
- 17. Dez 2013: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Beginn der Unterschriften-Sammelfrist)
- 03. Feb 2014: Frist für Einreichung von Wahlvorschlägen (siehe auch GLKrWG)
- 16. Mär 2014: Wahltermin
Unterlagen
Unterlagen für Bewerber
- Bescheinigung über Wählbarkeit (für Landrat/Kreistag/berufsmäßigem ersten Bürgermeister)
- Bescheinigung Nichtvorliegen Ausschlussgründe (für Stadtrat/Gemeinderat/Oberbürgermeister/erster Bürgermeister; nur notwendig wenn kein Hauptwohnsitz in Kommune)
- Bewerbererklärung (für Stadtrat/Gemeinderat/Oberbürgermeister/erster Bürgermeister)