BY:Landkreis Freising/Wahlen/Plakatierung

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

  • Allgemeine rechtliche Grundlage für die Verordnungen ist: Art 28 LStVG
  • Zu beachten sind auch die im Wahlgesetz festgelegten Regelung zur Beeinflussung: Art 12 LWG

Pad zur Sammlung möglicher Plakatplätze

  • Sammlung möglicher Plakatplätze, bzw. Links betreffs der Plakatierung.


Übersicht über Ansprechpartner/Stichpunktzusammenfassung der Regelungen/Plakatübersicht

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen Träger Plakate Plakatwand
1 Allershausen
  • A1 Plakate
  • Plakatierungsverordnung[1]
? ? JA
2 Attenkirchen
  • Platz für Text
? ? ?
3 Eching
  • Platz für Text
? ? ?
4 Fahrenzhausen
  • Platz für Text
? ? ?
5 Gammelsdorf
  • Platz für Text
? ? ?
6 Haag . Amper
  • Platz für Text
? ? ?
7 Halbergmoos
  • Platz für Text
? ? ?
8 Hohenkammer
  • Platz für Text
? ? ?
9 Hörgertshausen
  • Platz für Text
? ? ?
10 Kirchdorf a.d.Amper
  • Platz für Text
? ? ?
11 Kranzberg
  • Platz für Text
? ? ?
12 Langenbach
  • Platz für Text
? ? ?
13 Marzling
  • Platz für Text
? ? ?
14 Mauern
  • Platz für Text
? ? ?
15 Neufahrn b.Freising
  • maximal 20
  • Plakatständer in der Größe DIN A1
  • Plakatierung ist nur nach Genehmigung
  • Plakatierungsverordnung [2]
20 ? ?
16 Paunzhausen
  • Platz für Text
? ? ?
17 Rudelzhausen
  • Platz für Text
? ? ?
18 Wang
  • Platz für Text
? ? ?
19 Wolfersdorf
  • Platz für Text
? ? ?
20 Zolling
  • Standfestigkeit und Konstruktion der Werbeträger müssen den Vorschriften genügen
  • Abbau spätestens vier Tage nach Ende der Veranstaltung
  • maximale Anzahl Plakate pro Gemeinde beachten: Haag 2 / 2 weitere pro Ortsteil; Zolling: 3 / 1 weiteres pro Ortsteil
  • Dorfplatz in Haag ist tabu
? ? ?
21 Freising
  • gemeindeeigene Anschlagtafeln im gesamten Stadtbereich verteilt
  • außerhalb des Innenstadtbereichs max. 80 Plakate
  • im Innenstadtbereich nur Plakatierung auf gemeindeeigenen Anschlagtafeln erlaubt
  • Marienplatz
  • Vötting (Mitterfeld/Parkplatz)
  • Neustift (Einmündung Gen.von-Stein-Str./Asamstraße)
  • Lerchenfeld (Ismaninger Str./Richard-Strauß-Str.)
  • Sünzhausen (Bereich Maibaum)
  • Attaching (Gemeindeplatz)
  • Abbau spätestens am zweiten Tag nach der Veranstaltung
? ? 6
22 Moosburg a.d. Isar
  • Max 20 Plakatständer (Doppelständer = 2, Dreifachständer = 3)
  • Nicht in Innenstadt und direkter Umgebung
  • besondere Genehmigung nicht nötig, möglichst bald nach Wahl zu entfernen
  • an Bäumen OK, an Verkehrsschildern verboten
  • alles was den Verkehr behindern könnte - verboten
  • Plakatwände: First come, first serve, ein Plakat pro Partei, in unterer Reihe
20 ? ja
23 Au .i.d.Hallertau
  • Platz für Text
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24 Nandlstadt
  • Platz für Text
? ? ?


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