BY:Landkreis Altötting/Wahlen/Plakatierung

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

  • Allgemeine rechtliche Grundlage für die Verordnungen ist: Art 28 LStVG
  • Zu beachten sind auch die im Wahlgesetz festgelegten Regelung zur Beeinflussung: Art 12 LWG

Pad zur Sammlung möglicher Plakatplätze

  • Sammlung möglicher Plakatplätze, bzw. Links betreffs der Plakatierung.


Übersicht über Ansprechpartner/Stichpunktzusammenfassung der Regelungen/Plakatübersicht

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen Träger Plakate Plakatwand
1 Altötting
  • Man muss eine Genehmigung stellen mit den Standorten und dem Zeitraum der Plakatierung.
  • Der Rahmen steht bei max. 20-25 Plakaten.
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2 Burghausen
  • Platz für Text
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3 Neuötting
  • Anfrage via Email mit der Anzahl, Art, Größe und Standorten an den Zuständigen schicken.
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4 Tögging a.Inn
  • An den acht Plakatwänden, solange Platz ist (Platz für andere Parteien lassen) (Standortliste liegt bei Hippy)
  • Des weiteren dürfen die teilnehmenden Parteien im Ortsgebiet auf öffentlichem
  • Grund voraussichtlich frühestens 5-6 Wochen vor der Wahl Plakatständer im Format bis zu DIN A 2 aufstellen.
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5 Marktl a.Inn
  • Es gilt eine Plakatiersatzung. Auf vier Großplakatwänden darf je Wahlvorschlag je ein Plakat angebracht werden.
? ? JA
6 Tüßling
  • Es darf frei Plakatiert werden mit der Einschränkung: Plakatieren auf dem Marktplatz ist nicht erlaubt.
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7 Emmerting
  • Genehmigung Ja schriftlich Erforderlich
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8 Kirchweidach
  • Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
? ? Ja
9 Erlbach
  • Platz für Text
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10 Burgkirchen a.d.Alz
  • Die Gemeinde Burgkirchen stellt ab Ende August an 6 Standorten Plakatwände auf.
  • Die Plakatierung auf diesen Wänden erfolgt ohne Antrag.
  • Die Standorte der Plakatwände werden mir per email mitgeteilt.
? ? JA
11 Feichten a.d.Alz
  • Es darf frei Plakatiert werden.
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12 Garching a.d.Alz
  • Es darf frei Plakatiert werden.
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13 Heimaing
  • Keine Einschränkung, Es ist nur darauf zu achten, dass alle Plakate innerhalb des Ortsbereiches sind.
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14 Halsbach
  • Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
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15 Kastl
  • Drei Aufsteller sind erlaubt, wie in Unterneukirchen. Selbe VG
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16 Reischach
  • freie Plakatierung
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17 Teising
  • zwei Anschlagtafeln + Es gibt eine Verordnung welche regelt, dass 15 Aufsteller genehmigt werden
? ? Y
18 Tyrlaching
  • Es darf frei Plakatiert werden.
? ? ?
19 Unterneukirchen
  • Plakatwand ist zu nutzen. Desweiteren können drei Aufsteller aufgestellt werden.
  • 3 Aufsteller sind erlaubt. Allgemeine Sachen beachten.
? ? Ja
20 Winhöring
  • Keine Satzung zu diesen Thema, Plakatierung an Laternen benötigt
  • Absprache mit den Stadtwerken Mühldorf. Ansonsten ist zu beachten: Im gemäßigten Rahmen
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21 Pleiskirchen
  • Platz für Text
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22 Stammham
  • Eine Plakatierungsrichtlinie existiert nicht.
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Daten Info 2009


Benutzer aus dem Landkreis Altötting: Diversant, Dorle, Hippy, JediCaptainKirk, Juergenkarl, Reinhold Huber, SmokinMan