BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Satzungsänderungen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.3 von Thomas, Josef.

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Titel = Gesetzeswidrige Satzungsänderungen
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Thomas, Josef
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / Abschnitt A: §11(1)
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt A §11(1) der Satzung den Satz 2 zu entfernen.

Begründung
bisheriger Absatz §11(1), Lösung fett

Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.

Satzungsänderungen sind laut §9 (3) PartG ausschliesslich dem Parteitag vorbehalten (sog. Parteitagsvorbehalt). Die Regelung Satzungsänderungen zwischen Parteitagen schriftlich durchführen zu können ist gesetzeswidrig.

Eine solche Regelung ist nur in Vereinen zulässig. Sie wurde aus der Bundessatzung übernommen, die wiederum offenbar auf der fehlerhaften Satzung der DIE PARTEI basiert.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Josef aus Bayern 21:15, 6. Okt. 2012 (CEST)
  2. --Thomas 21:15, 6. Okt. 2012 (CEST)
  3. Achim Mönch Stimmt.
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...


Diskussion

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