BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Gemeinsames Sorgerecht

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.3 von AG Familienpolitik: Christian Baumeister (Chris), Thomas, cmrcx, Rebecca Wißner, Ludmila, KnutBerlin, Rani.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
AG Familienpolitik: Christian Baumeister (Chris), Thomas, cmrcx, Rebecca Wißner, Ludmila, KnutBerlin, Rani
Titel 
Gemeinsames Sorgerecht
Antrag

Gemeinsames Sorgerecht

Leibliche Väter sollen, ohne einen Antrag stellen zu müssen, das Sorgerecht erhalten, wenn die Vaterschaft einvernehmlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

Miteinander verheiratete Elternteile erhalten stets das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern hingegen bekommt bisher die Mutter eines Kindes automatisch das Sorgerecht, der leibliche Vater jedoch nur mit Zustimmung der Mutter (Sorgerechtsparagraph §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB). BGH und EUGH haben diese Benachteiligung von Vätern schon vor Jahren beanstandet und den Gesetzgeber zu Korrekturen aufgefordert.

Der am 04.07.2012 vom Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf korrigiert das bisherige Antragsrecht nichtverheirateter Väter dahingehend, dass künftig keine Zustimmung der Mutter mehr benötigt wird. Der unverheiratete Vater müsste jedoch weiterhin aktiv einen Antrag auf Sorgerecht stellen und, falls die Mutter dem Antrag widerspricht, sich einer Prüfung hinsichtlich der Gefährdung des Kindeswohls unterziehen. Dadurch würden Väter weiterhin benachteiligt.

Wir stehen für ein gemeinsames Sorgerecht, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer anderen Neuregelung des Sorgerechtsparagraphen.

Wir wollen die bisherige Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Eltern aufheben. Leibliche Väter sollen das Sorgerecht nicht erst auf Antrag, sondern automatisch bekommen. Es soll zum Normalfall werden, dass ein Vater für seine Kinder verantwortlich ist. Ein gemeinsames Sorgerecht wäre für Väter eine Ermutigung, sich dieser Verantwortung zu stellen. Es wäre im Sinne unserer Kinder, wenn dadurch mehr Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen können.

Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, dann gilt es, aktiv einen Antrag auf Verwehrung des Sorgerechts zu stellen – nicht umgekehrt. Es gibt keinen Anlass, hier nach Geschlecht zu unterscheiden.

Begründung

Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht bereits im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2. Daniel Seuffert
  3. Thomas
  4. Stephan Kristyn
  5. Martin Schön
  6. Christian Baumeister (ChB)
  7. Franz Josef Bachhuber
  8. Awitte 02:08, 24. Aug. 2012 (CEST)
  9. Oliver.S
  10. Benjamin Stöcker
  11. Umrath
  12. Volker Arndt
  13. Thomas Weigert
  14. Daniel Frey
  15. Django 19:48, 27. Aug. 2012 (CEST)
  16. Thomas Mayer
  17. Gerhard Döbereiner
  18. Bernhard Häusler
  19. Ronnie Rigl
  20. Naabpirat 21:26, 7. Sep. 2012 (CEST)
  21. ValiDOM
  22. Volkerm
  23. atomium2012

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Biro
  2.  ?Kath
  3. Peggy Schmidt
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Klaus P. Segatz
  2. Achim Mönch
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • stehe dem Antrag positiv gegenüber, hätte aber eine Frage, bevor ich mich eintrage: was sind die rechtlichen und die faktischen Konsequenzen, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben/automatisch bekommen? CEdge
  • zur Ergänzung: erkennt die Mutter nach der Geburt die Vaterschaft des unverheirateten Vaters an, so erhält er mit dieser Regel automatisch das Sorgerecht. Erhält er die Vaterschaft nachträglich durch Vaterschaftsfestellung/anfechtung bekommt er dieses auch, hat aber auch alle Pflichten (incl. bisherigen Unterhalt) zu tragen. --Thomas 13:10, 24. Aug. 2012 (CEST)
  • Biros Argumente
    • Zunächst: ich bin dafür, dass unverheiratete Väter, die eine Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut haben, z. B. weil sie einige Zeit mit ihm zusammengelebt haben, automatisch die gemeinsame Elterliche Sorge erhalten. Sie sollen hierbei den verheirateten Vätern gleichgestellt sein.
      • " die eine Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut haben, z. B. weil sie einige Zeit mit ihm zusammengelebt haben" - der Vater erhält es im Normalfall dann bei Geburt
    • Begründung: Es geht erstens darum das Wohl des Kindes zu schützen, in dem eine weitere Person, die dieses Kind liebt, für sein Wohlergehen Sorge tragen darf. Außerdem geht es mir darum, das Recht eines Kindes auf Zugang zu seinen Bezugspersonen zu postulieren und zu gewährleisten. - Dennoch lehne ich den oben formulierten Antrag ab
      • "in dem eine weitere Person, die dieses Kind liebt, für sein Wohlergehen Sorge tragen darf." suggeriert, es wäre ein Naturgesetz, dass jede Mutter ihre Kinder liebt und ihnen nicht schadet, gleichzeitig Vater das nur unter Umständen tun ?! Sorgerecht ist auch mit der Pflicht verbunden, sich um das Kind zu kümmern. --Thomas 13:45, 24. Aug. 2012 (CEST)
    • Begründung 1: Die Qualität der Beziehungen zwischen Menschen läßt sich nicht per Gesetz erzwingen. Nur dadurch, dass einem Mann automatisch die elterliche Sorge übertragen wird, baut er kein liebevolles Verhältnis auf. Für das Wohlergehen eines kleinen Menschen ist es aber extrem wichtig, dass die Menschen das Recht auf elterliche Sorge haben, die sich auch wirklich für das Kind und seine Bedürfnisse interssieren.
      • warum soll das bei der Mutter automatisch gewährleistet sein? Insbesondere, wenn sie ihre Wut auf den Vater am Kind auslässt?
        • Nochmal: wir reden hier über Männer, die nur eine sexuelle Beziehung zur einer Frau hatten, weil sie nichts anderes wollten. Und da ist der Unterschied sehr deutlich: Eine Frau hat durch die Schwangerschaft bereits eine sehr intensive Beziehung zu ihrem Baby aufgebaut. Sie hat es in sich wachsen gefühlt, seine Bewegungen und seine Schluckaufs gespürt. Sie hat Schwangerschaftserbrechen in Kauf genommen und viele Einschränkungen, die durch die Veränderungen ihres Körpers verursacht wurden, hingenommen. Der Erzeuger allerdings hat daran keinen Anteil. Ein unverheirateter Vater, der eine partnerschaftliche Beziehung zu seiner schwangeren Freundin hat, hat ebenfalls eine Beziehung aufgebaut. Denn er hat die Schwangerschaft begleitet, war vielleicht beim Frauenarzt dabei und hat das erste Ultraschallbild gesehen. Es gibt einen eklatanten Unterschied zwischen Erzeuger und jemandem, der sich unverheirateter Vater nennt.--Biro
          • um genau die unverheirateten Väter geht es im Antrag, nicht um reine "Erzeuger". Bisher kann die Mutter sich nach der Geburt vom Vater trennen und diesem das Kind entziehen und nur Unterhalt fordern. Oder er muss sie heiraten. Sie kann ihn für die Zustimmung einfach erpressen. Ein Erzeuger müsste überhaupt erst vom Kind erfahren und dann wirkliches Interesse zeigen, indem er die Vaterschaft anerkennen lässt (und dann auch die Pflichten hat). --Thomas 16:09, 28. Aug. 2012 (CEST)
    • Begründung 2: In diesen Antrag wird nicht auf die vielfältigen Situationen eingegangen, in denen ein Kind gezeugt wird.' Einige Kinder sind das Ergebnis von One-Night-Stands oder Urlaubsbekanntschaften, bei denen die Beteiligten nie die Absicht hatten eine dauerhafte Beziehung zu führen.
      • für das Sorgerecht muss erst die Vaterschaft festgestellt werden. Das kann durch die Mutter geschehen, die für das Kind Unterhalt will oder den Vater, der sich um sein vermutliches Kind sorgen will. Davon muss er erstmal wissen. --Thomas 13:45, 24. Aug. 2012 (CEST)
        • Sobald die Mutter einen Antrag auf Unterhalt stellt erfährt er doch davon.--Biro
          • er soll also nur Zahlesel ohne Rechte sein? Sie hätte das Kind auch abtreiben können. Wenn sie Unterstützung von im fordert, dann soll er auch das Recht & Pflicht haben, sich dafür um das Kind zu kümmern. --Thomas 16:09, 28. Aug. 2012 (CEST)
    • Begründung 3: Nach diesem Entwurf haben auch Vergewaltiger automatisch das Sorgerecht für das mit Gewalt gezeugte Kind. Das halte ich für unzumutbar!
      • Ausnahmetatbestände wie beim Schwangerschaftsabbruch sind durch den Antrag nicht ausgeschlossen. Der Vergewaltiger müsste für die Anerkennung der Vaterschaft erstmal zugeben, dass er vergewaltigt hat (schön blöd), und dann würde ihm auch das Sorgerecht sofort entzogen werden können. --Thomas 13:45, 24. Aug. 2012 (CEST)
        • Vergewaltigung ist eine Straftat, die verfolgt wird. Sobald der Täter überführt ist, ist auch seine Vaterschaft offenkundig. --Biro
      • Es muss auf jeden Fall zum Antrag hinzugefügt werden, dass in solchen Fällen Täter kein Sorgerecht bekommen. Die Argumentation, man könne ja der Person dann das Sorgerecht immer noch entziehen, ist politisch sehr gefährlich. Außerdem kann man das Sorgerecht mit genau dieser Begründung auch gleich automatisch entziehen. CEdge
        • die Gefährdung des Kindeswohls kann auch schon vor der Geburt festgestellt werden und damit das Sorgerecht gar nicht erst gewährt werden --Thomas 11:57, 30. Aug. 2012 (CEST)
          • Das steht so aber nicht im Antrag, dort steht "automatisch". Warum nicht hinzufügen, dass wir in solchen Fällen eben vorsehen, dass das Sorgerecht gar nicht erst gewährt wird? Wie das umgesetzt wird, ist dann nur noch ein Detail. CEdge
  • ...Es ist gefährlich, wenn eine Person, sei es der leibliche Vater, einen Säugling oder ein Kleinkind versorgt, wenn er nicht mitten in dieser Situation ist. Es gibt soviele mögliche kleine tödliche Fehler, die man da machen kann. eine Unachtsamkeit und das Kind ist ein lebenlang geschädigt. Sollte das Sorgerecht beinhalten, dass er das Recht hat, mit dem Kind alleine zu sein für eine bestimmte Zeit, dann ist das gefährlich.1 Stunde eine nasse Windel und kalt... Nierenentzündung, einmal vom Wickeltisch gefallen, ..., einmal von der Hand auf die Straße gelaufen, ...., 1 mal laute Musik, immer Ohrenschaden, einmal geschüttelt,z.B. im Fahrradhänger der nicht gefedert ist, ... Als Mutter wächst man da rein. 9 Monate lang, und dann ist man immer dabei, wenn das Baby sich mehr und mehr selber bewegen kann. Aber so, der Vater darf mit dem Kind als Spielzeug spielen, wenn er will, das ist nicht gut für das Kindeswohl.
    • ich bin nur fassungslos über diese sexistische Äusserung! so weit geht noch nicht mal die CSU oder noch reaktionärere Parteien. Väter sind also prinzipiell unfähig und gefährlich für Kinder?? WTF? Den Umgang mit dem Kind lernt man nach der Geburt - Mutter wie Vater. Und verheiratete Väter sind also plötzlich viel kompetenter als unverheiratete?? *facepalm* --Thomas 16:09, 28. Aug. 2012 (CEST)
  • ...Da in dem Antrag steht:" Da Mütter keinen Eignungstest machen müssen...." bin ich gegen diesen Antrag!Eltern dürfen keinen Eignungstest machen dürfen. Das geht in eine katastrophale Richtung!!!!!! Also, wenn gleich machen, dann indem der Vater das Sorgerecht bekommt, weil der Vater der leibliche Vater ist. Dann weiß die Frau, dass der Vater mit dem Kind da sein wird in ihrem Leben irgendwo.Dieser Version würde ich zustimmen.(Kath)
    • das ist ein Missverständnis. Der Antrag fordert genau das, was du sagst. Die Eignungstests gibt es nur im Gesetzentwurf des Kabinetts, den wir ablehnen. Wir sind gegen solche Eignungstests! Ich habe des Antrag klarer formuliert --Thomas 15:52, 28. Aug. 2012 (CEST)
  • Ich verstehe den Antrag so, dass das Sorgerecht mit Feststellung der Vaterschaft automatisch zuerkannt wird. In der Praxis muss auch heute ein Vater, der unverheiratet mit einer (zukünfitigen) Mutter zusammen lebt zum Standesamt gehen - und dort eine "Vaterschaftserklärung" abgeben. Heute muss er zusätzlich noch zum Jugendamt rennen, mindestens 4 Wochen auf einen Termin warten, sich einer Prüfung unterziehen usw. Und genau das gehört geändert. Ich will die Zuerkennung des Sorgerrechts mit Vaterschafts-Feststellung (sei es durch die o.g. Vaterschaftserklärung ( der übrigens auch die Mutter zustimmen muss) oder per Gericht). Allerdings: eine völlige Gleichstellung zur Ehe wäre das NICHT! Verheiratete Paare müssen nicht für eine Vaterschaftserklärung zum Standesamt - das wird einfach mit Beurkundung der Geburt festgestellt. Ich sehe da aber auch keine weitere Möglichkeit, das zu vereinfachen - ohne die Rechte der Mütter unverhältnismäßig einzuschränken. ValiDOM
  • Ich bin noch etwas unschlüssig. Droht bei diesem Konstrukt nicht die Gefahr, dass etwa in einem Vergewaltigungsprozess plötzlich das Sorgerecht in die Verhandlungsmasse gerät? Nach dem Motto: wir einigen uns darauf, dass keine besondere Erniedrigung vorlag und dafür erscheine ich nicht zum Geburtstermin im Krankenhaus?