BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/stellvertretender Schatzmeister

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von Daniel Seuffert.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik.

Titel = stellvertretender Schatzmeister
Änderungsantrag Nr.
S03
Beantragt von
Daniel Seuffert
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / Abschnitt A, § 9a, Absatz 1
Beantragte Änderungen

Der Absatz 1 des § 9a, Abschnitt A wird ergänzt um "der stellvertretende Schatzmeister," und heißt dann im neuen Wortlaut:

(1) 1Dem Vorstand gehören acht Piraten an: 2Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Schatzmeister, der stellvertretende Schatzmeister, der Generalsekretär und zwei Beisitzer.
Begründung

Über Rücktritte von Schatzmeistern muss wohl kein Wort mehr verloren werden. Die bisherige Situation im Landesverband mit 2 Rücktritten in den letzten 3 Jahren hat ausreichend gezeigt, wie wichtig ein stellvertretender Schatzmeister ist.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Daniel Seuffert
  2. Thomas Weigert
  3. Thomas Mayer
  4. GeldPirat
  5. Christian Baumeister (Chris)
  6. Hans Bader
  7. Klaus P. Segatz
  8. Ron - wir hatten in den letzten 2 Jahren 2 Rücktritte des Schatzmeisters, dadurch gab es kein gewähltes Vorstandsmitglied für die Finanzen - das Gesetz sieht dieses allerdings vor, dadurch waren die Vorstände formal finanziell handlungsunfähig (bisher ist dies nur nicht aufgefallen und wir wurden nicht verpetzt), wenn wir fordern, dass sich andere Parteien ans Gesetz halten, dürfen wir selbst das Gesetz nicht so auslegen oder verbiegen, wie uns es passt, sondern müssen uns auch dran halten

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Stefan 'sekor' Körner 21:37, 30. Aug. 2012 (CEST) Ein Stellvertreter ist jemand, der "vertritt" - nicht nachrückt, wenn jemand aussteigt. Inzwischen haben wir in Bayern ein ganzes Team um den Schatzmeister um ihn bei seinen Aufgaben zu unterstützen.
  2. Thomas 15:13, 31. Aug. 2012 (CEST) eine Stellvertreterregelung ist notwendig, aber ein einzelner Stellvertreter ohne besondere Rechte (lt. Satzung) wird beim Rücktritt des Schatzmeister aus den gleichen Gründen gleich mitgerissen. Es sollte mehrere Helfer/mögl. Stellvertreter geben um sich wirklich für den Fall abzusichern - aber nicht durch lauter Finanzexperten im Vorstand...
  3. Astrid Eine Stellvertreterregelung kann (und sollte) in der Geschäftsordnung des Vorstandes niedergelegt sein. Ein zusätzliches Vorstandsmitglied zu wählen für den Fall, dass der gewählte Schatzmeister zurücktreten sollte, ist relativ sinnfrei. Viel wichtiger ist es, dass der Schatzmeister dann möglichst einige kompetente Leute hat, die ihm Aufgaben abnehmen können, um eine Überlastung zu vermeiden. Das scheint momentan ganz gut zu klappen, deswegen möchte ich die Verantwortung bei _einem_ Schatzmeister lassen.

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...


Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Sollte in dem Zuge nicht auch die Anzahl der Beisitzer auf 1 oder 3 angepasst werden, um wieder eine (normalerweise) ungerade Anzahl an Vorstandsmitgliedern zu erhalten? Umrath 19:04, 27. Aug. 2012 (CEST)
    • Das mit der ungeraden Anzahl ist völlig wumpe. Egal wie groß der Vorstand ist, im statistischen Mittel wird die Zahl der mit abstimmenden Mitglieder im Einzelfall genauso oft ungerade wie gerade sein. Dies ergibt sich unvermeidlich durch Enthaltung, Urlaub, Krankheit, sonstige Verhinderung, Rücktritt. --GeldPirat 07:03, 30. Aug. 2012 (CEST)
    • Du kannst jederzeit eine Regelung z.B. in der GO einführen wie sie viele Verbände haben, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden doppelt zählt. Ansonsten gilt das von Geldpirat gesagte, ich habe in unserem KV noch keine Situation gesehen mit Stimmengleichheit, fast alle Entscheidungen fallen einstimmig oder mit sehr deutlicher Mehrheit. Daniel Seuffert
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...

wir brauchen immer einen gewählten Schatzmeister, haben wir keinen, muss ein Parteitag einberufen werden, der einen neuen wählt

§ 23 Abs. 1 Satz 4 PartG

Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Vorstandsmitglied unterzeichnet.

Begründung der gesetzlichen Änderung

Drucksache 14/8778 Seite 13, B. 11

Die Verantwortlichkeit der Parteivorstände für den Rechenschaftsbericht wird gesetzlich eindeutig gefasst. Die für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Parteien sind in Zukunft nicht mehr als einzige für Unrichtigkeiten haftbar. Vielmehr sind die Vorstände der Parteien insgesamt und insbesondere die Parteivorsitzenden, die ebenso wie die für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder in Zukunft die Pflicht zur Mitunterzeichnung haben, für die Richtigkeit der Rechenschaftsberichte verantwortlich. Gleichzeitig wird die Stellung der für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Parteien gestärkt, indem ihre Wahl durch den Parteitag verpflichtend vorgeschrieben wird.