BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Wahlordnung
Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von Thomas. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- X03
- Beantragt von
- Thomas
- Titel
- Wahlordnung 1
- Antrag
Der Parteitag möge folgende Wahlordnung beschliessen:
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- Begründung
Diese Wahlordnung dient sowohl als vorgesehene Ergänzung für die Satzungsänderung für Aufstellungsversammlungen als auch als allgemeine, unabhängige Vorlage für Aufstellungsversammlungen und Parteitage bzw. zur Verwendung in Geschäftsordnungen. Die Versammlungen sind zwar nicht an sie gebunden, es können sich jedoch alle Mitglieder und Helfer damit auf die Wahlverfahren vorbereiten und dann entscheiden, nur noch kleine Änderungen zuzulassen.
Diese Wahlordnung unterscheidet sich vom anderen Wahlordnungs-Vorschlag dadurch, dass auch für die restlichen Plätze eine personalisierte Verhältniswahl verwendet wird, um besser auf die Reihenfolge Einfluss nehmen zu können. Dadurch wird jedoch ggf. eine weitere Wahl zur Kürzung der Liste notwendig.
Das Wahlverfahren zur Listenaufstellung zur Bundestagswahl oder für die Wahllisten der Landtags-/Bezirkstagswahlen ist ein echtes personalisiertes und faires Verhältniswahlverfahren. Damit sind Gruppen und Minderheiten (z.B. nach Themen, Region) automatisch proportional zu ihrer Größe auf der Liste und mit entsprechender Wahrscheinlichkeit auf den vorderen Plätzen repräsentiert.
Die Liste wird in zwei Blöcke geteilt (Spitzenkandidaten und Rest) und damit durch lediglich zwei Wahlen bestimmt. Bei der Kandidatenvorstellung dürfen die Kandidaten unmittelbar nach ihrer Vorstellung ggf. 0, 1 oder 3 Minuten lang Fragen beantworten. Nach der Wahl der Liste wird das Endergebnis bestätigt. Ohne besondere Vorkommnisse könnte somit die gesamte Listenwahl an einem Tag erledigt werden. Der Grund, in zwei Blöcken zu wählen ist, dass man dadurch genauer auf die Platzierung der Spitzenkandidaten Einfluss nehmen kann. (Bei Vergabe von bis zu z.B. 99 Punkten würde ein Block reichen, aber die Stimmzettel würden komplizierter werden.)
Das Verfahren verwendet einen Ansatz, der es möglich macht, seine Vorlieben möglichst differenziert und ehrlich zum Ausdruck zu bringen (0-9 Punkte) und effektives taktisches Wählen maximal erschwert. Verwendet werden dazu sowohl die proportionale Version der Bewertungswahl, die erfolgreich zur Listenaufstellung in Delmenhorst (Niedersachsen) zum Einsatz kam, sowie die proportionale Version der Schulze-Vorzugswahl, die in Berlin und in Liquid Feedback verwendet wurde bzw. wird. (Approval voting ist ein Spezialfall der Bewertungswahl.)
Diese personalisierten Verhältniswahlverfahren funktionieren so, dass die Bewertungen eines Wählers umso weniger Einfluss bekommen, je mehr seine Favoriten schon einen vorderen Platz auf der Liste gewonnen haben. Damit bekommen Wähler auch eine Chance, deren Favoriten bisher noch kaum auf der Liste vertreten sind.
Das Wahlverfahren ist mit freundlicher Unterstützung der Experten des Center for Election Science, Markus Schulze (Erfinder Schulze-Methode) und Stefan Dirnstorfer (Liquidizer) entwickelt worden.
Inhaltsverzeichnis
Wahlverfahren in Prosa
Für die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreis- und Landeslisten soll folgendes Wahlverfahren zum Einsatz kommen, sofern die Aufstellungsversammlung kein anderes Verfahren beschließt:
- Die Anzahl N der Spitzenplätze, die eine realistische Chance oder besondere Bedeutung bei der öffentlichen Wahl haben werden, wird bestimmt.
- Die Liste wird in zwei Blöcken gewählt: Schritte 3 bis 6 werden erst für die Plätze 1 bis N und später für die eher symbolischen restlichen Plätze durchgeführt. Die Kandidaten des ersten Durchgangs dürfen sich nicht erneut vorstellen bzw. Fragen beantworten.
- Vorstellung der Kandidaten
- Vorschlagende tragen Kandidaten in die Kandidatenliste für den jeweiligen Durchgang ein. Den Kandidaten wird per Los jeweils eine Position in der Vorstellungsliste zugewiesen. Diese Reihenfolge wird auch in den Stimmzetteln verwendet und veröffentlicht.
- Kandidaten haben grundsätzlich maximal 10 Minuten Zeit, sollen jedoch aus organisatorischen Gründen möglichst in kürzerer Zeit sich und ihr Programm vorstellen – dabei sind keine Nachfragen erlaubt. Tritt ein Kandidat seine Redezeit spätestens nach dem zweiten Aufruf des Versammlungsleiters nicht an, so verfällt diese.
- Nach jeder Vorstellung gibt es die Möglichkeit, Fragen an den Kandidaten zu stellen. Die Versammlung beschließt, ob sie Fragen stellen will, und falls dies zutrifft, ob die eigene Redezeit für den Kandidaten auf insgesamt 1 oder 3 Minuten beschränkt werden soll. Währenddessen kann jeder Pirat mit seiner Akkreditierungsnummer max. eine Frage an den Kandidaten in Textform (max. 200 Zeichen) bei der Versammlungsleitung einreichen. Die Fragen werden, soweit vorhanden und maximal 5 Stück, in der Reihenfolge des Eingangs von der Versammlungsleitung dem Kandidaten vorgelesen und von diesem einzeln beantwortet. Die Versammlungsleitung darf sehr ähnliche Fragen zusammenfassen und persönliche Angriffe ausfiltern. Innerhalb seines begrenzten Zeitkontingents für alle Fragen kann der Kandidat selbst bestimmen, ob er mehr Fragen kurz oder weniger Fragen ausführlich beantwortet.
- Wahl der Reihenfolge der Kandidaten
- Die Wähler werden in das Wahlverfahren eingeführt.
- Es wird eine geheime Wahl aller Kandidaten durchgeführt. Die Wähler können unabhängig für jeden der Kandidaten zwischen 0 und 9 Punkten oder keine Bewertung (als 0 Punkte gewertet) auf dem Stimmzettel abgeben. Durch die Anzahl der Punkte gibt ein Wähler seine Zustimmung zu einem Kandidaten an. Den meist favorisierten Kandidaten vergibt man 9, den weniger favorisierten bis hinunter zu 0 Punkten. Annähernd gleich guten Kandidaten kann man auch die gleiche Punktzahl geben. Die Wahlhelfer wählen zuerst.
- Die Stimmen werden durch Wahlhelfer-Teams nach Acht-Augen-Prinzip in Computer übertragen.
- Die Stimmen werden nach der Methode der "proportionalen Bewertungswahl" (gemäß Webster/Sainte-Laguë) ausgewertet und damit eine Rangfolge der gewählten Kandidaten bestimmt. Bei Punktgleichheit (sehr unwahrscheinlich) entscheidet das Los. Zusätzlich wird mit Hilfe der proportionalen Schulze-Methode eine zweite Liste ermittelt, wobei das Ranking durch die Punktzahl 9 (höchster) bis 0 (niedrigster Rang) festgelegt ist. Auch hier entscheidet bei Gleichstand das Los.
- Die beiden Listen werden veröffentlicht. Falls die Listen unterschiedlich sind, stimmt die Versammlung ab, welche der beiden Liste verwendet wird.
- Die Rohdaten der Stimmen werden veröffentlicht, um die Möglichkeit zu geben, Ergebnisse zu überprüfen oder anzufechten.
- Die Kandidaten werden vom vordersten bis hintersten Platz gefragt, ob sie den Platz annehmen. Bei Ablehnung werden die Stimmen des Kandidaten gelöscht und die Liste nach dem gewählten Auswertungsverfahren unter Beibehaltung der vorderen Plätze erneut erstellt.
- Listengröße:
- Die bisher gewählte Liste wird auf die maximal zulässige Größe gekürzt (im ersten Durchgang N, ansonsten falls durch Wahl vorgeben).
- Im zweiten Durchgang stimmt die Versammlung ab, ob die gesamte Liste weiter gekürzt werden soll. In diesem Fall kann jeder Stimmberechtigte in geheimer Wahl seine gewünschte Länge angeben. Der Median aller gültigen Stimmen ohne Enthaltungen legt das Ende fest. Die Minimalgröße darf nicht unterschritten werden (bei LTW/BzTW der letzte Stimmkreisbewerber).
- Im ersten Durchgang: Setze die Wahl der restlichen Plätze in einem weiteren Durchgang fort.
- Listenbestätigung: In einem geheimen Wahlgang stimmen alle geheim ab, ob sie die gewählte Liste mit 2/3 Mehrheit bestätigen. Wenn diese Abstimmung fehlschlägt, wiederhole die Wahl einmal.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Thomas 22:22, 31. Aug. 2012 (CEST)
- Daniel Seuffert
- cmrcx
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker (10 Min sind Pflicht, ansonsten hätte ich gerne eine GO nicht nur Prosa Beschreibung)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Die Vorstellungszeit muss gesetzlich 10 Minuten betragen. der Landeswahlleiter in NDS hätte die Aufstellungsversammlung wegen der verkürtzen vorstellungszeit kassiert, hätte das Schiedsgericht es nicht wegen den Akkreditierungsfehlern getan. Mit einer geringeren Vorstellungszeit als 10 Minuten wird die Aufstellungsversammlung leicht anfechtbar (Leider, möchte ich hinzufügen) Benjamin Stöcker
- hi Ben, den populären Mythos der 10 Minuten hat Anhalter sehr schön zusammengefasst bzw. widerlegt. Wenn es solche Vorgaben gäbe, stünde "mindestens 10min" und nicht "angemessene Zeit" im Gesetz. Bereits die 3min (aus organisatorischen Gründen!) könnten als Nötigung der Wähler aufgefasst werden und die Partei zur Zahlung von Schmerzensgeld verklagt werden ;-) --Thomas 14:37, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Ein sehr schöner Mythos, auf den bisher die meisten Wahlleiter bestehen. Teilweise stehen sie sogar in Formvorlagen. Auch unser landeswahlleiter hat auf die Formulierung des BVerfG hingewiesen, die antwort liegt dir ja vor. Schön das du einen Juristen gefunden hast, der das anders sieht. Ich hab sogar einen, der nicht von der LINKEN gekauft worden ist, weil die FDP schonmal vom BUNDESWAHLLEITER wegen der fehlenden 10 Min gestoppt worden ist. Und jetzt? Just risk it? Weil du einen Juristen gefunden hast? Im ernstfall dann Klagen? Und uns wirst du Dilettantismus vor Benjamin Stöcker
- Ben, jetzt wirst du wieder grob unsachlich (man kann ahnen warum). Wenn 10min dein einziges Problem sind - schön, das kann der LPT oder die AV zu ihrer Sicherheit ändern - mir egal. MIr geht es aber nur um Argumente und nicht Gerüchte. In der Antwort des LWL (die du weitergeleitet hast) steht nichts davon. Ich habe gar keinen Juristen, schon gar nicht einen von der LINKE gekauften, sondern ich kann lesen und verstehen. Kannst du mir bitte die Belege liefern, dass die FDP mal wegen <10min bei einer Listenaufstellung mit >90 Kandidaten und ausreichender Vorinformation (Wiki, sogar aufwendigen Podcast-Interviews!) vom BWL gestoppt wurde? Ich lasse mich gerne überzeugen. Wo stehen die 10min in den Formvorlagen? Wahl-Ordnung in Reinform wird wie angekündigt nachgeliefert. und wie bitte?? Wer wirft hier Dilettantismus vor? --Thomas 20:38, 5. Sep. 2012 (CEST)
- nachdem ich nun weiter recherchiert und der BWahlG-Kommentar von Schreiber §21 Rn 29 ausführt "Als angemessen wird man grundsätzlich eine Redezeit von 10 Minuten ansehen können. Eine Redezeit von 5 Minuten dürfte zu kurz bemessen sein." habe ich es auf 10 Minuten korrigiert. Leider wurde die Begründung des BVerfG gerne überlesen "Auch ging es nicht etwa um die Redezeit für eine große Anzahl von Bewerbern, deren Einräumung vielleicht auf organisatorische Schwierigkeiten gestoßen wäre. Neben dem Kandidaten Echternach, der den Parteimitgliedern seit langem durch seine politische Tätigkeit im Wahlkreis und damit auch in seinen politischen Vorstellungen bekannt war, war der Beschwerdeführer einziger Kandidat. Er hatte überdies lediglich zehn Minuten Redezeit beansprucht, die der Aufgabe der Versammlung angemessen waren und deren Maß nach alledem ohne Verstoß gegen Grundvoraussetzungen einer demokratischen Kandidatenaufstellung hier nicht beschnitten werden durfte." --Thomas 15:40, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Ein sehr schöner Mythos, auf den bisher die meisten Wahlleiter bestehen. Teilweise stehen sie sogar in Formvorlagen. Auch unser landeswahlleiter hat auf die Formulierung des BVerfG hingewiesen, die antwort liegt dir ja vor. Schön das du einen Juristen gefunden hast, der das anders sieht. Ich hab sogar einen, der nicht von der LINKEN gekauft worden ist, weil die FDP schonmal vom BUNDESWAHLLEITER wegen der fehlenden 10 Min gestoppt worden ist. Und jetzt? Just risk it? Weil du einen Juristen gefunden hast? Im ernstfall dann Klagen? Und uns wirst du Dilettantismus vor Benjamin Stöcker
- Argument 2
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