BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Aleks A..

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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Aleks A.
Titel 
Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
Antrag

Die PIRATEN Bayern befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen.
Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, gibt es bisher keine entsprechende Gesetzgebung. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Bayern im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.

Begründung

Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten bzw. diese verteidigen. Daher sind sie auf Vertreter in Form von Verbänden angewiesen.
Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht.

Erfahrungen in Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist.

Da auf Bundesebene keine Lösung in Sicht ist, ist die Einführung des Verbandsklagerechts auf Landesebene geboten.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Aleks A.
  2. Element115: kann man das auf Tierrechtsorganisationen aufweiten?
  3. Bruno Kramm
  4. Wolfgang
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ansgarhone: Dagegen
  2. Oliver T. Vaillant 12:01, 20. Mär. 2012 (CET) Begründung siehe unten
  3. wigbold
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Der Antrag sagt zwar, dass die befürchtete Klageflut ausgeblieben ist; er sagt aber nicht, warum. Die Gründe dafür sind allerdings ganz viel simpler als man gedacht hatte:
    • Strafrechtlich: Tierquälerei ist Offizialdelikt, also eine Straftat, die unabhängig von einem Antragsteller auch ohne Strafantrag von Amts wegen zu verfolgen ist (Legalitätsprinzip); sobald StA, Polizei oder untere Sicherheitsbehörden (Ordnungsämter, LRA u.ä.) von einer Tierquälerei Kenntnis erhalten (egal wie), haben sie ein Verfahren zu eröffnen. Eine simple Strafanzeige kann jeder stellen, ohne dass es dafür einer besonderen Befugnis bedarf.
      Daraus folgt: Im Bereich des Strafrechts ist die Verbandsklage überflüssig.
    • Zivilrechtlich: Im Zivilrecht geht es insoweit nur um Vermögensschäden; der Halter eines Tieres - also diejenigen Personen, die ihm am häufigsten Schaden zufügen - ist aber fast immer auch Eigentümer des Tieres oder zumindest tätig im Auftrag des Eigentümers. Hat ein Dritter einen Schaden verursacht, dann kann ihn der Halter ohne Weiteres auf Schadensersatz verklagen; hat ein Tierhalter jedoch selbst einen Schaden des Tieres verursacht, dann ist das sein eigener Vermögensschaden. Daraus folgt: Im Bereich des Zivilrechts ist die Verbandsklage gegenstandslos.
      Für die Bereiche der Finanz-, Arbeits- oder Sozial-Gerichtsbarkeit sind schon a priori keine Fälle denkbar, in denen ein Tier geschädigt sein könnte; deshalb bleibt als letzter Rechtsweg die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
    • Verwaltungsrechtlich: Wenn in einem Verwaltungsrechtsstreit Tiere betroffen sind, dann sind die Tierschutzorganisationen schon jetzt ggf.beizuladen; nach Verbandsklagerecht jedoch müssten sie - qua Klagerecht - von sich aus tätig werden, ohne dass sie das VG informieren müsste.
      Daraus folgt: Im Verwaltungsrecht wäre eine Verbandsklage direkt von Nachteil für das Tier.

Aus dem Ganzen folgt daher: Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen wäre ganz einfach widersinnig - jedenfalls dann, wenn es um Verbesserung des Tierschutzes gehen soll. Das Verbandsklagerecht im Bremer Gesetz ist daher ein reines Schaufenstergesetzt ohne irgendwelche praktische Relevanz. Tierschutz in Art.20a GG ist ein Staatsziel, aber gerade kein Grundrecht (weil das schon rein logisch unmöglich wäre, Art.20a steht im GG an systematisch falscher Stelle; das Gleiche gilt für den Umweltschutz). Der Antrag sagt jedoch explizit:
"Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten",
der Antrag unterstellt einfach, dass Tiere eigene Rechte hätten, also dass Tiere rechtsfähig wären. Wären Tiere in juristischem Sinn jedoch rechtsfähig (wären sie also Personen), dann gäbe es jedoch rechtlich eine Reihe unlösbarer Probleme:

  • Tiere sind Lebewesen, und keine Abstracta (wie juristische Personen, die rechtsfähig sind ohne zugleich Menschen zu sein); wenn Tiere nun als rechtsfähig gelten würden, dann wäre jede Tierhaltung nichts anderes als Sklaverei und damit ausnahmslos verboten; wohlgemerkt: Jede Tierhaltung - und sei sie noch so artgerecht.
  • Damit Tiere überhaupt irgendwelche Rechte haben können, ist logische notwendige Voraussetzung, dass sie am Leben bleiben; deshalb müssten sie zwangsläufig das Grundrecht "Leben" haben. Veganer wird das durchaus freuen, doch Meta-Vegetarier wohl ganz und gar nicht, auch nicht die tierischen Carnivora (Fleischesser), denn:
    • Rechte aller Art gelten, wenn überhaupt, dann gegenseitig und damit nur auf Gegenseitigkeit (Mutualitätsprinzip, das zum "Urgrund des Rechts" gehört); d.h. das Recht auf Leben gilt auch für und gegen Tiere untereinander. Es gibt jedoch eine Reihe von Tierarten, die gerade nicht vegetarisch ernährt werden kann (z.B. alle Katzen); setzt man diese Tiere auf vegetarische Diät, dann gehen sie in kürzester Frist ein - und das wäre offensichtlich Tierquälerei.
    • Das Grundrecht Leben müsste auch für und gegen wilde Tiere gelten, d.h. der Staat wär dann von Rechts wegen gezwungen alle Carnivora umzuerziehen zu Vegetariern, notfalls mit Gewalt (es geht schließlich um ein Grundrecht); in den "Katzen-Knästen" gäbe es dann nur Vegetarisches, und das wäre nicht nur Tierquälerei, was aus Tierschutzgründen unzulässig ist, sondern würde schon per se gegen das Recht auf Leben der umzuerziehenden Tiere verstoßen.
    • Unterlässt der Staat jedoch den Versuch, alle carnivoren Tiere zu Veganern umzuerziehen, dann steht das "Recht auf Leben" der Tiere nur auf dem Papier; weil jedoch wie gezeigt das Lebensrecht eine logisch notwendige Voraussetzung für alle anderen Rechte ist, kann die Forderung nach Rechtsfähigkeit der Tiere nicht ernst gemeint sein, ohne in einen unauflößlichen Selbstwiderspruch zu geraten.

Tiere sind Lebewesen und keine Gegenstände, gewiss, aber sie sind gerade keine Menschen, und schon deswegen müssen Tiere im juristischen Sinn Sachen bleiben; solange wir eine logisch konsistente Rechtsordnung haben wollen, führt daran kein Weg vorbei - oder aus Recht wird blanke Willkür. Den Befürwortern der Tierrechte geht es auch nicht um Tierschutz o.ä., sondern um das Instrument der Verbandsklage als solches. --Oliver T. Vaillant 12:32, 20. Mär. 2012 (CET)