BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Beweismittelverwertungsverbot

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von CEdge.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
P05
Beantragt von
CEdge
Titel 
Beweismittelverwertungsverbot
Antrag

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.

Begründung

Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte. Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten.

Dies ist ein nicht behandelter Antrag aus Offenbach. Die Forderung wurde leicht modifiziert, die Begründung beibehalten.

Weitere Ergänzungen:

Die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren rührt daher, dass der Staat die Problematik verursacht, indem er regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen.

Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem recht eingeschränkten Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) auch in Zukunft noch beschließen, wir müssen aber nicht.

Originalantrag: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057

Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Ansgarhone: Stimme zu.
  2. AndiPopp 11:16, 7. Mär. 2012 (CET)
  3. Gondrino

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Korbinian 21:49, 4. Mär. 2012 (CET) inhaltlich absolut richtig, aber ein satz ist kein positionspapier. ich erwarte erklärende hintergünde im antragstext
  2. Michael Ceglar ganz schwieriges Terrain 2 fundamental verschiedene Rechtssysteme zu vergleichen. Du kannst nicht einfach eine Regel des einen in das andere System transferrieren.
  3. ValiDOM (Dito Korbinian)
  4. Simon90L
  5. Arif Dito Korbinian; ich wäre auch dafür, nur leider ist dieser Antragstext weder quantitativ noch qualitativ zufriedenstellend.

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 2
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