BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Aufstellung zur Wahl

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Oliver T. Vaillant.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Oliver T. Vaillant
Titel 
Wahlteilnahme
Antrag

Der ordentliche Parteitag des Landesverbands Bayern der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:

  • Bundeswahlen: Der Landesverband Bayern nimmt an den nächsten Wahlen zum Deutschen Bundestag mit eigenen Wahlvorschlägen teil. Der Vorstand des Landesverbands ist hiermit beauftragt und angewiesen, alle rechtlichen, organisatorischen und tatsächlichen Handlungen vorzunehmen, um die Wahlteilnahme des Landesverbands zu bewirken.
  • Bayernwahlen: Der Landesverband Bayern nimmt an den nächsten Wahlen sowohl zum bay. Landtag als auch zu den bay. Bezirkstagen mit eigenen Wahlvorschlägen teil. Die Vorstandschaften der Bezirksverbände des Landesverbands sind hiermit beauftragt und angewiesen, alle rechtlichen, organisatorischen und tatsächlichen Handlungen vorzunehmen, um die Wahlteilnahme des Landesverbands und seiner Gliederungen zu bewirken, soweit sie nicht nach Recht und Gesetz dem Vorstand des Landesverbands vorbehalten sind.
Begründung

Das Wahlrecht ist geprägt von großer Formenstrenge; die Zulassung zu einer öffentlichen Wahl erfordert daher eine Vielzahl streng formal geregelter Rechtsgeschäfte wie z.B.

  • Beteiligungsanzeigen (je eine für Bundestags- und Landtagswahlen, sieben für die Bezirkstagswahlen);
  • Ladungen zu Kandidatenaufstellungen (46 für Bundeswahlen und mindestens 97 Versammlungen für die Bayernwahlen),
  • Dokumentation dieser Aufstellungsversammlungen,
  • Einreichen der Wahlvorschläge (für Bayernwahlen sieben Wahlkreisvorschläge samt Unterstützungsunterschriften, für die Bundestagswahlen eine bay. Landesliste und 45 Direktkandidaten alias „Kreiswahlvorschläge“),
  • und noch vieles anderes mehr.

In einigen Fällen sind diese reinen Formalia gesetzlich geregelt, doch für die meisten Fragen verweisen die Wahlgesetze pauschal auf „die Satzung der Parteien“[1]; in unserer Satzung findet sich da aber nur der § 10 in Abschnitt A der Satzung, der nur herzlich wenig aussagt, und deshalb haben wir ein Zuständigkeitsproblem: Alle formalen Rechtsgeschäfte sind nur dann rechtsgültig, wenn sie von jemand vorgenommen wurden, der dazu nach Recht und Gesetz auch ausdrücklich vertretungsbefugt war, kurz: der das Dokument auch unterschreiben durfte.

Nimmt der LPT diesen Antrag jedoch an, dann sind die Vorstände schon durch den einfachen LPT-Beschluss rechtlich ohne Weiteres befugt, die erforderlichen Rechtsgeschäfte vorzunehmen; der Antrag besagt jedoch nichts über die tatsächliche Organisation der Kandidaten; dabei müssen wir uns dann nur an das geltende Recht halten. Wird mein Antrag angenommen, dann fallen viele rein formale Gründe weg, mit denen uns die Zulassungsausschüsse die Wahlzulassung verweigern könnten – und wir schaffen es tatsächlich auf dem Wahlzettel.

  1. das BWahlG z.B. in § 21 Abs.1 Satz 3 und Abs.5 BWahlG, das bay. LWG z.B. in Art.28 Abs.4 Abs.1 bay. LWG






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...