BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Abschaffung-Regierungsbezirke

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag_2012.1 von Kai Mast.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
PA44
Beantragt von
Kai Mast
Titel 
Abschaffung der Regierungsbezirke
Antrag

Bayern ist eines der wenigen Bundesländern mit Regierungsbezirken. Diese geben den Anschein eines föderalistischen Freistaates, sind aber im Prinzip nur Aussenstellen der bayrischen Staatsregierung mit wenig Bürgernähe.

Die Piratenpartei spricht sich deswegen für eine Abschaffung der Regierungsbezirke aus. Im Sinne der Subsidiarität, sollen die Kompetenzen der Bezirke auf die Landkreise und Kommunen übergehen. Überregionale Aufgaben können dabei - je nach Bedarf - durch freiwillige Bündnisse zwischen den Kommunen umgesetzt werden.







Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Kai Mast
  2. PiratNEA alternativ wäre denkbar, den Bezirken mehr Kompetenzen einzuräumen
  3. Gondrino
  4. J. Stahr

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Oliver T. Vaillant 12:37, 8. Feb. 2012 (CET)
  2. MC Man kann ja die Bezirke zu einem "föderalen" Element machen. Abschaffen ist schwierig, Kompetenz ändern einfach.
    1. Also den Senat wieder einführen? Mehr Kompetenzen von den Landkreisen auf die Regierungsbezirke? --DrHalan 15:55, 24. Feb. 2012 (CET)
  3. Das-leben-ist-schoen Danke Oli für Erläuterung
  4. wigbold - vertikale Gewaltenteilung[1] - Subsidiaritätsprinzip[2] .. hat wenig mit Hierachie zu tun.
  5. Deuxcvsix Der Antrag ist nicht fertig (siehe Anmerkungen von Lou) und daher nicht Programmtauglich
  6. Klaus H. Miller
  7. cmrcx Entspricht nicht den formalen Anforderungen an einen Programmantrag.

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Klarstellung der Begriffe: Mit "Regierungsbezirk" in Bayern werden zwei völlig verschiedene Entitäten angesprochen:
    • Einmal der räumliche Zuständigkeitsbereich einer staatlichen Mittelbehörde ("die Regierung der Oberpfalz" u.ä.); also eine staatliche Behörde mit regional begrenzter Zuständigkeit der allgemeinen inneren Verwaltung. Die gibt es auch in den meisten anderen Bundesländern, heisst dort aber "der Regierungspräsident" oder "das Regierungspräsidium ..."; der Sache nach ist das aber so ziemlich das gleiche wie in Bayern: Sie setzen die Entscheidungen der Staatsregierung um in praktisches Verwaltungshandeln, d.h. sie zwingen die Kommunalbehörden, genau das zu tun, was die jeweilige Landesregierung will (wobei die kommunale Bevölkerung bewusst ignoriert wird).
    • Zum anderen die dritte Ebene der Kommunalen Selbstverwaltung: Die bay. Bezirke sind kommunale Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, eigenem Haushalt und genuin eigener Zuständigkeit (z.B. Bezirks-KKH, Mittelschulwesen, Regionalverkehr, regionale Wirtschaftsförderung, u.v.a.m.), ganz ohne Fachaufsicht der Staatsregierung. Diese "Dritte Ebene" gibt es nur in Bayern, deshalb gibt's auch nur hier die "Bezirkstage"; in anderen Bundesländern wird das sehr viel zentralistischer gehandhabt; dort ist regelmäßig gleich der Staat zuständig, während wir das hier (in der verfassungskonformen Theorie) selbständig regeln. Anders ausgedrückt: Nach bay. Kommunalverfassung hat die Gesamtregierung des Freistaats Bayern sehr viel weniger Befugnisse als in anderen Bundesländern; hier fallen viel mehr Bereiche in die kommunale Selbstverwaltung der Bezirke, in die sich der Staat an sich nicht einmischen darf.
    • Das Problem liegt m.E. mehr darin, dass seit den Regierungen von Franzjosefsgnaden diese - wohlgemerkt: in der BayVerf ausdrücklich vorgeschriebene - Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen staatlicher Mittelbehörde und kommunaler Selbstverwaltungsorganisation schlicht ignoriert wird; letztlich ist das offener Verfassungsverrat. Das Problem resultiert aus der "Organleihe", d.h. daraus, dass die ausführenden Organe von Staat und kommunaler Bezirkskörperschaft meist identisch sind, wie es vor der Kommunalreform der 70er auch in den Landkreisen war.
    • Das beschriebene Problem löst sich auf, wenn wir die strikte Gewaltenteilung fordern auch in ihrer Ausprägung als Vertikale Gewaltenteilung; konkret heisst das: Trennung der staatlichen und kommunalen Behörden auch auf der Ebene der bay. Bezirke. Wenn der bay. Bezirk nicht nur eine gewählte Volksvertretung (Bezirkstag), sondern auch ein gewähltes Oberhaupt einer Exekutive aus Kommunalbeamten hätte (analog dem Landrat bzw. Oberbürgermeister), anstatt von einem ernannten Staatsbeamten alias "Regierungspräsident" nur verwest zu werden (im Juristendeutsch heisst das wirklich so!), dann wär' dem Zentralismus nach Franzjosefsart ein Riegel vorgeschoben.
    • Die Aufgabenteilung zwischen Landkreisen, die im Antrag vorgeschlagen wird, ist in der bay. Kommunalverfassung längst vorgesehen; sie wird nur von der Staatsregierung durch selektive Finanzzuweisungen konterkariert. Weiter ist in der bay. Kommunalverfassung schon immer vorgesehen, dass die Bezirke - als kommunale Gebietskörperschaften - die Aufgaben übernehmen, die über die Wirtschaftskraft der Landkreise resp. kreisunmittelbaren Städte hinaus geht, während die Staatsregierung dabei noch nicht mal gehört werden dürfte. Verwaltungstechnisch wär' das ziemlich einfach zu realisieren: Teile des Steueraufkommen müssten direkt den Bezirken - als kommunale Gebietskörperschaften! - zustehen, anstatt als "staatliche Fördermittel" erst frei gegeben oder als "Umlage" den Landkreisen abgepresst zu werden, und das würd' die Verwaltung mindestens genau so verbilligen wie die Kommunalreform der 70er. Würden die bay. Bezirke dagegen als Gebietskörperschaften ganz abgeschafft, dann würde auch die theoretisch mögliche Mitwirkung der Bürger abgewürgt, also genau das Gegenteil von dem bewirkt, was der Antragsteller zu beabsichtigen vorgibt.
--Oliver T. Vaillant 12:19, 8. Feb. 2012 (CET)
  • Argument 2
    • Die Bezirke (mit einem Klein-Parlament, dem Bezirkstag) haben vor allem regional übergreifende Aufgaben wie Heimatpflege, Psychiatrieversorgung und soziale Sicherung, so weit nicht andere Stellen für Letzteres zuständig sind. Sie könnten eine Ebene der Regionalentwicklung werden, sind aber bisher nur Lernbereiche für werdende Politiker und Mauschelgremium, da sich niemand für die Veröffentlichungen interessiert. Fri 19:18, 3. Mär. 2012 (CET)
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