BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Ablehnung des Begriffs „Geistiges Eigentum“

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von CEdge.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
P06
Beantragt von
CEdge
Titel 
Ablehnung des Begriffs „Geistiges Eigentum“
Antrag

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Der Begriff „Geistiges Eigentum" muss von uns politisch abgelehnt werden, da er offensichtlich permanent missbraucht wird, um unberechtigte Interessen durchzusetzen und vermeintliche Ansprüche zu suggerieren. Es wird ein Vergleich zu Eigentumsrechten gezogen, der zu kurz greift.

Daraus folgt

  • keine Förderung des Begriffs durch Organe und Publikationen des Freistaats Bayern
  • Fördergelder und vergleichbare Unterstützungsleistungen - insbesondere im Kulturbereich - für Kampagnen und Projekte, die diesen Begriff regelmäßig nutzen oder unterstützen, sind nicht zu gewähren bzw. einzustellen
  • in bayerischen Schulen, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen hat keine Lehre dieses Denkschemas stattzufinden, weder im Lehrplan noch durch Externe
  • stattdessen soll eine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit dem Gedanken des anglo-amerikanischen "intellectual property" sowie eine sachliche Unterrichtung von Themen wie Urheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden
Begründung

Das sogenannte "Geistiges Eigentum" ist ein Kampfbegriff einer Interessengruppe zur Durchsetzung ihrer Ziele gegenüber der Allgemeinheit. Er wird zwar unter Juristen verwendet, jedoch wird er politisch massiv missbraucht und muss deshalb ebenso politisch abgelehnt werden. Der Begriff geht am Kern der Sache vorbei.

So besitzt ein Urheber zwar das Eigentum an den Urheberrechten seiner Werke, jedoch handelt es sich dabei nur um ein begrenztes Monopolrecht. Hier den Eigentumsbegriff direkt anzuwenden, lässt das Urheberrecht - wahlweise das Patentrecht oder ähnliche rechtliche Regelungen - außen vor. Damit übergeht man angenehm deren Besonderheiten und vor allem ihre Einschränkungen, etwa die Laufzeiten, welche beim herkömmlichen Eigentumsbegriff so nicht existieren.

Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da sie Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird.

Es gibt den für diesen Zweck passenden und schon lange existenten Begriff „Immaterialgüterrecht“ als geeigneten Ersatz.

Zu den Forderungen im Bildungsbereich: der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM (Es gibt keine "Verfügungsgewalt" für geistiges, daher kann es kein Eigentum sein. Siehe Diskussion)
  2. Stephan KDen Begriff lehne ich auch komplett ab. In der IT Industrie wird schon bei Domains von "Digital Property" gesprochen - wo führt das noch hin, wenn ein 10 Buchstäbiger DNS Record als Digitales Eigentum bezeichnet wird?!
  3. cmrcx
  4. AndiPopp 10:57, 7. Mär. 2012 (CET)
  5. Simon90L
  6. Gondrino
  7. Lou Schon weil der Begriff logisch falsch und rechtlich irreführend ist (s.u.)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Korbinian einen begriff abzulehnen ist quatsch, der inhalt muss kritisiert werden
  2. wigbold - "Geistiges Eigentum" als Begriff abzulehnen ist ein Eigentor ... - siehe unten ...
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Ansgarhone
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Für Immaterialgüterrechte ist die Bezeichnung "Geistiges Eigentum" logisch falsch; diese Rechte konstituieren nur ein (begrenztes) Privatmonopol, also die Chance eines Eigentums-Erwerbs in Zukunft; sie sind selbst kein Eigentum i.S.d.Art.14 GG, sondern nur Vermögen. (Verwirrung kommt daher, dass das anglo-amerikanische Recht zwischen Eigentum und Vermögen nun mal nicht unterscheidet) --Oliver T. Vaillant
  • Mir ist klar, dass es nicht reicht, einfach nur den Begriff des "Geistiges Eigentum" abzulehnen. Übernehmen bzw. benutzen wir aber den Begriff, erkennen wir die beliebige Verfügungsgewalt über geistiges (Ideen, Schöpfungen etc.) an. Denn der Begriff des Eigentums setzt i.d.R. voraus, dass es eine solche Verfügungsgewalt gibt. Dies anzuerkennen bedeutet aber (ein bissel sehr weiter gedacht) auch Netzsperren, DRM, TRIPS und ACTA. Daher befürworte ich dies hier, auch wenn ich sonst nicht so leicht für "Distanzierung von sonstwas" zu haben bin ;-) ValiDOM 12:51, 5. Mär. 2012 (CET)
    • das ist mir schon klar, man sollte trotzdem nicht neusprechstyle vorgeben welche wörter doppelplusgut und welche wörter verboten sind. inhaltlich stimme ich natürlich zu dass ideen nicht eigentum sein können. Korbinian 16:24, 5. Mär. 2012 (CET)
      • Nunja, "Ablehnung" bedeutet ja nicht gleich, dass das Wort verboten ist. Ich glaube es ist gut allen Piraten in Bayern per Beschlusslage klar zu machen, dass wir die Idee hinter "geistiges Eigentum" ablehnen. Die Frage ist, wie? Eine "Ablehnung des Begriffs" ist da der simpelste weg. Was schlägst Du vor? ValiDOM
      • Es sind keine Wörter "verboten", siehe die Forderungen zur Bildung, das Denkschema soll nicht gelehrt werden. Im Gegenteil, es soll Sachunterricht stattfinden, der den Begriff durchaus kritisch behandeln kann, siehe auch die Begründung des Antrags. CEdge
  • Ausschließliche Verfügungsgewalt bezieht sich auf Besitz. Geistiges Eigentum ist wie das Gehirn eigen: Es gehört zum Individuum. - Es ist nicht 'Besitz'. Jedoch unterliegen einige dem Irrtum, daß Eigentum gleich Besitz ist. Garantiertes Eigentum bedeutet, daß niemand Besitz - als ausschließliche Verfügungsgewalt - über das Eigentum anderer bekommen kann. Ebenso darf z.B. niemand über mein Geistiges Eigentum als Besitz verfügen. - Was der Antrag argumentativ beschreibt ist die Begrifflichkeit "geistiger Besitz", der logischer Weise vollkommen unsinnig ist. Ein physischer Gegenstand als Eigentum hingegen kann jeweils Besitz sein. "Geistiges Eigentum" als Begriff abzulehnen ist ein Eigentor, da sich genau aus diesem Begriff der Gebrauch ebenso uneingeschränkt erlaubt. -- wigbold
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  • Ich enthalte mich, diese Diskussion ist derzeit für mich nicht relevant
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