BY:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-10
Satzungsänderungsantrag
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2014.1.
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Antragstitel
Antrag zur Neuregelung ausserordentlicher Parteitage im LV Bayern Antragsteller
Nicole Britz Antragstyp
Satzungsänderungsantrag Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen: Teil 1Alte Fassung: Neue Fassung: "Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen; dies kann im Falle von § 9 a Abs. 10 und 11 nur die Neuwahl des Vorstands und Satzungsänderungsanträge, die die Vorstandszusammensetzung betreffen, sein." Teil 2§ 9a wird um einen Abs. 12 wie folgt erweitert: "(12) Falls auf dem gem. Abs 10 oder 11 einberufenen außerordentlichen Parteitag kein neuer Vorstand gewählt wird führt die kommissarische Vertretung die Geschäfte bis zum Zeitpunkt des nächsten turnusgemäßen Parteitags, zu dem sie einzuladen hat, weiter. Vorstehende Regelung gilt für alle Gliederungen im Landesverband Bayern." § 9b Abs. 3 S. 3 gilt entsprechend. Teil 3§ 9a wird um einen Abs 13 wie folgt neu erweitert: "(13) Kommissarische Vertretung eines Vorstands unterhalb der Landesverbandsebene iSd Abs. 10 und 11 ist der Vorstand der nächsthöheren Gliederungsebene."
Antragsbegründung
In der jüngsten Vergangenheit gab es zahlreiche ausserordentliche Parteitage, in denen aufgrund der Unzulässigkeit von Anträgen beispielsweise Vorstände in identischer Zusammensetzung gewählt werden mussten, weil keine Änderungen möglich waren. Ausserdem müssen wir dem Umstand Rechnung tragen, dass aufgrund der dünnen Personaldecke keine Vorstände zustande kommen und wir bzgl. Ladungspflichten eine Lücke in der Satzung haben. Deshalb soll künftig folgendes möglich sein:
Datum der letzten Änderung
01.09.2014 |