BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Bezirksparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Wahlordnung "Ratz-Fatz" oder "High 5"

Antragsteller

Thomas, Daniel Seuffert

Antragstyp

Sonstiger Antrag

Antragstext

Die Aufstellungsversammlungen mögen folgende Änderung der Wahlordnung der Rahmen-GO modular beschliessen:

§§11-13 der Wahlordnung mögen wie folgt ersetzt werden:

§11 Vorstellung der Kandidaten

  1. Jeder Bewerber hat maximal 7 Minuten Redezeit um sich und sein Programm vorzustellen. Hat sich ein Bewerber bereits in einem vorhergehenden Wahlgang vorgestellt, so ist seine Redezeit auf 1 Minute begrenzt. Zusätzlich hat jeder Bewerber mindestens 3 Minuten Redezeit für die Beantwortung von Fragen in einer gemeinsamen Fragerunde.
  2. Die Reihenfolge der Vorstellung der Bewerber wird ausgelost. Nach deren Vorstellung werden die Bewerber in Gruppen von max. sechs Personen (ausgewählt nach der gleichen Reihenfolge) eingeteilt und für jede Gruppe eine Befragungsrunde durchgeführt. Kann der Versammlungsleiter nach Ende einer Befragungsrunde keine klare Mehrheit gegen eine weitere Befragung erkennen, wird diese fortgesetzt, wobei jedem Bewerber eine zusätzliche Minute Redezeit für Antworten zugestanden wird.
  3. Für eine Frage sind 30 Sekunden, für die Antwort eine Minute zulässig. Wer eine Frage hat, geht zum Mikrofon, nennt den Adressaten und stellt genau eine Frage. Alternativ kann der Fragesteller eine geschlossene Ja/Nein-Frage an alle Kandidaten richten, die mit „Ja“, „Nein“ oder Enthaltung zu beantworten ist. Jeder Kandidat darf dabei maximal 15 Sekunden seine Antwort begründen. Andere Fragen an alle Kandidaten sind nicht zulässig. Es ist nicht zulässig, den gleichen Kandidaten zweimal direkt hintereinander zu befragen, solange Fragen an andere Kandidaten vorliegen. In Zweifelsfällen entscheidet die Versammlungsleitung nach eigenem Ermessen.
  4. Für jeden Fragesteller wird die Anzahl der bisher gestellten Fragen vermerkt. Ein Fragesteller darf sich in der Rednerliste vor allen anderen Fragestellern einordnen, die in der aktuellen Versammlung bereits mehr Fragen gestellt haben, als er selbst.

§12 Wahl der Wahlkreisbewerber

  1. Auf Antrag von 10 stimmberechtigten Mitgliedern wird eine geheime Abstimmung darüber durchgeführt, ob auf eine Wahl von Wahlkreisbewerbern verzichtet wird.
  2. Die Wahlkreisbewerber werden in geheimer Wahl mit dem Verfahren »Wahl durch Zustimmung mit Enthaltungsmöglichkeit« gewählt. Jeder Stimmberechtigte kann auf seinem Stimmzettel für oder gegen jeden Kandidaten stimmen oder sich enthalten. Gewählt sind die Bewerber, welche eine einfache Mehrheit erhalten haben (d.h. mehr Für- als Gegenstimmen erhalten). Sollten mehr Kandidaten für Wahlkreisbewerber eine einfache Mehrheit erhalten als gesetzlich mögliche Listenplätze vorhanden sind, sind die Bewerber nach der Reihenfolge der höchsten Differenz zwischen Für und Gegenstimmen gewählt, bis die gesetzlich mögliche Anzahl an Listenplätzen ausgeschöpft ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Modul "Ratz-Fatz"

§13 Bestimmung der Reihenfolge des Wahlkreisvorschlags

  1. Es wird gemäß Art. 29 (3) Satz 2 LWG darauf verzichtet eine individuelle Reihenfolge zu bestimmen.
  2. Alle Stimmkreis- und Wahlkreisbewerber werden auf dem Wahlkreisvorschlag in der gesetzlich vorgegebenen alphabetischen Reihenfolge sortiert.

Modul "High 5"

§13 Bestimmung der Reihenfolge des Wahlkreisvorschlags

  1. Die Stimmkreis- und Wahlkreisbewerber werden auf dem Wahlkreisvorschlag grundsätzlich in der gesetzlich vorgegebenen alphabetischen Reihenfolge sortiert.
  2. Die Versammlung bestimmt durch eine geheime Wahl, welche und in welcher Reihenfolge bis zu fünf von diesen Bewerbern auf die vordersten Plätze der Wahlkreisvorschlags vorgezogen werden. Dabei kann jeder Stimmberechtigte jedem Kandidaten zwischen 0 bis 5 Punkte vergeben oder sich jeweils enthalten. Von den Kandidaten, bei denen weniger als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen "0"-Bewertungen sind, werden die bis zu 5 Kandidaten nach der Höhe der durchschnittlichen Bewertung (Summe der Punkte geteilt durch Anzahl der abgegeben, gültigen Stimmen für den Kandidaten) auf die vordersten Plätze vorgezogen. Bei Gleichstand entscheidet eine Stichwahl.
  3. Falls mindestens zwei Kandidaten vorgezogen werden, entscheidet eine Stichwahl zwischen den zwei bestplatzierten darüber, ob deren Reihenfolge vertauscht wird. Bei Stimmengleichheit in einer Stichwahl entscheidet das Los.


Antragsbegründung

Grundsätzlich werden bei den beiden Varianten "Ratz-Fatz" und "High 5" erst mögliche Wahlkreisbewerber gewählt (die keinen Stimmkreis haben). Durch eine geheime (laut Landeswahlleiter) Abstimmung kann hierauf verzichtet werden. Bei der Wahl wird Zustimmungswahl mit echter Enthaltungsmöglichkeit verwendet.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Vorstellung der Kandidaten werden eingehalten und die Kandidaten in 6er Gruppen befragt, wobei mindestens 3min pro Kandidat zur Verfügung stehen. Es gibt einfache Fragen an einzelne Bewerber oder Schnellfragen (Ja/Nein/Enthaltung) an alle Kandidaten.

Der Vorschlag "Ratz-Fatz" ist der einfachst und kürzest mögliche, weil hier auf eine individuelle Reihenfolge auf der Wahlkreisliste verzichtet wird und einfach die gesetzlich vorgegebene alphabetische Reihenfolge übernommen wird (die Wahlen sind Personenwahlen!).

Der Vorschlag "High 5" hingegen ermöglicht es bis zu 5 Spitzenkandidaten an den Anfang der Liste zu wählen, während der Rest alphabetisch sortiert wird. Diese Spitzenkandidaten müssen mindestens die einfache Mehrheit an Ja-Stimmen (differenziert in Bewertungen von 1-5) erreichen. Bei dieser Wahl kann jeder Wähler jedem einzelnen Kandidaten zwischen 0 bis 5 Punkte vergeben oder sich enthalten. Eine 0 entspricht einer Nein-Stimme bzw. "möglichst weit hinten unter den Spitzenkandidaten". 1-5 Punkte entsprechen einer differenzierten Ja-Stimme und geben an, wie weit vorne man den Kandidaten unter Spitzenkandidaten sehen will. Die Kandidaten werden dann nach ihrer durchschnittlichen Punkteanzahl sortiert.

Dieses Verfahren (Bewertungswahl) ist sowohl für Wähler als auch für Auszählende einfacher als eine künstliche Beschränkung der Stimmen, da der Stimmzettel nicht durch Vergabe von zu vielen Stimmen ungültig werden kann. Insbesondere wird man weniger zu taktischem Wählen gezwungen und ähnliche Kandidaten können sich nicht gegenseitig Stimmen "klauen".

Diese Vorschläge basieren auf dem Wahlverfahren erfolgreichen Aufstellungsversammlung in NRW Ende Januar. Sie sind vom Landeswahlleiter abgesegnet. Tipps und Tricks zur Auswertung und dem Ablauf der NRW-AV gibt es hier.

Gruppe
  • Sonstiges
Zuständigkeit
  • Bezirk


Datum der letzten Änderung

15.02.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

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