BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Vorstand 7 + 2

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Ron.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Titel = Vorstand 7 + 2
Änderungsantrag Nr.
S01
Beantragt von
Ron
Betrifft
Satzung BzV Obb / § 9a Abs 1
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen, in § 9a Abs. 1 der Satzung vor "stellvertretenden Vorsitzenden" das Wort "dem" durch "den 2" zu ersetzen und nach "Schatzmeister," " dem stellvertretenden Schatzmeister," einfügen

Begründung
neuer Absatz 1 im § 9a

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den 2 stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern.

Die Partei und auch die Mitgliederzahlen des BzVs Obb haben sich im letzten halben Jahr verdreifacht. Diese Entwicklung sollte sich auch in der Größe des Vorstands zumindest in Teilen wiederspiegeln.
Dazu wurde schon im BuVo ein weiterer stellv. Vorsitzender geschaffen, im KV muc ist man auch diesen Weg gegangen.
Da der Schatzmeister ein wichtiges Amt ist und auf ihn nach Gesetz nicht verzichtet werden kann und es sehr viel Arbeit bedeutet, was oft zu Überforderung und Rücktritt führt, ist es angezeigt diesem Amt ein weiteres Vorstandsmitglied zur Seite zu stellen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Weigert u.V. siehe Anmerkung
  2. Daniel Seuffert
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Lars! 01:02, 20. Jul. 2012 (CEST)
  2. Martin Krauß
  3.  ?
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Allgemein fehlende Begründung zum Satzungsänderungsantrag. Um eine ungerade Zahl der Vorstandsmitglieder zu gewährleisten, reicht 1 stellv. Vorsitzendender aus und optional 3 Beisitzer. Gleiche Satzungsänderung muss für den Abschnitt C; § 10 Der Kreisvorstand (1) und (2) übertragen werden bzw. als Satzungsänderung zusammengefasst werden, da sonst weiterhin auf Kreisebene das "Schatzmeisterproblem" bestehen würde, wie bisher auf Bezirksebene. Thomas Weigert
    • es gibt keinen Grund für eine ungerade Anzahl von Vorstandsmitgliedern
    • in den KVs mit wenigen Mitgliedern, ist sehr leicht möglich beim Rücktritt des Schatzmeisters eine kurzfristige Mitgliederversammlung einzuberufen, um eine Neuwahl zu machen
    • bisher nutzt die Satzung in Abschnitt C kein Verband --Ron 23:43, 26. Jun. 2012 (CEST)
      • Dein Vorschlag: 7+2=9 (ungerade Zahl). Grund für ungerade Anzahl von Vorstandsmitglieder, wäre z.B. um eine Pattsituation bei Abstimmungen zu vermeiden. Die Mustersatzung in teilweise abgeänderter Form und mit Ergänzungen findet sich in allen KV-Satzungen wieder, mit Verweis auf Bezirkssatzung als übergeordnetes Organ. Thomas Weigert 16:35, 27. Jun. 2012
        • solche Überlegungen, dass es sinnvoll wäre, wenn der Vorstand aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern bestehen sollte, gab und gibt es immer wieder - spricht allerdings sehr für Unerfahrenheit und Überlegungen fern der Realität, da nicht die Anzahl der gewählten Mitglieder entscheident ist, sondern die der abgegebenen Stimmen bei einem Antrag
        • eine "Pattsituation" entsteht auch, wenn es eine ungerade Anzahl gibt, wenn einer nicht anwesend, krank, zurück tritt oder sich einfach enthält - also, die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes laut Satzung kann nicht davor schützen, dass es zu einer unklaren Mehrheit kommt--Ron 00:00, 14. Jul. 2012 (CEST)
          • Aus Erfahrung in Vorständen mit ungerader Anzahl von Mitgliedern, kann ich sagen, das es in der Realität sehr gut funktioniert hat mit Beschlüssen. Hängt auch mit der Art und Weise, wie Beschlüsse formuliert und begründet werden zusammen. Thomas Weigert 15:00, 24. Juli 2012
  • Warum soll der Vorstand denn vergrößert werden? Einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden oder Schatzmeister könnte man ja auch durch weniger Beisitzer ausgleichen? --cmrcx 21:15, 5. Jul. 2012 (CEST)
            • is auch aus Erfahrung völlig unsinnig, es is total egal wie viele gewählt wurden und ob es eine gerade oder ungerade Anzahl ist - die Abgabe von gleich vielen Stimmen kann es nie verhindern und bisher haben wir es auch so gehandhabt, dass dann ein Antrag abgelehnt ist - is einfach sinnvoll, dass man wirklich eine Mehrheit hat
  • Wofür brauchen wir einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden? --cmrcx 21:15, 5. Jul. 2012 (CEST)
  • Wieso brauchen wir einen größeren Vorstand? Nachdem es immer mehr Kreisverbände gibt die sich untereinander koordinieren braucht es keinen so großen Bezirksvorstand mehr.

wir brauchen immer einen gewählten Schatzmeister, haben wir keinen, muss ein Parteitag einberufen werden, der einen neuen wählt

§ 23 Abs. 1 Satz 4 PartG

Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied (...) unterzeichnet.

Begründung der gesetzlichen Änderung

Drucksache 14/8778 Seite 13, B. 11

Die Verantwortlichkeit der Parteivorstände für den Rechenschaftsbericht wird gesetzlich eindeutig gefasst. Die für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Parteien sind in Zukunft nicht mehr als einzige für Unrichtigkeiten haftbar. Vielmehr sind die Vorstände der Parteien insgesamt und insbesondere die Parteivorsitzenden, die ebenso wie die für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder in Zukunft die Pflicht zur Mitunterzeichnung haben, für die Richtigkeit der Rechenschaftsberichte verantwortlich. Gleichzeitig wird die Stellung der für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Parteien gestärkt, indem ihre Wahl durch den Parteitag verpflichtend vorgeschrieben wird.