BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Geschäftsordnung

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Thomas.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Titel = Geschäftsordnung
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Thomas
Betrifft
Satzung des Bezirksverbands Oberbayern / Abschnitt A: §9b
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschliessen Abschnitt A: §9b folgenden Absatz hinzuzufügen und zu nummerieren:

Der Parteitag gibt sich eine Geschäftsordnung, die genauso rechtsbindend für Mitglieder und Verband ist wie die Satzung. Die Geschäftsordnung kann durch den Parteitag geändert werden. Die Änderungen haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Satzung.

Begründung

Die vorläufige Versammlungsleitung bei Versammlungen muss in der Satzung bestimmt sein. Dies soll durch die Verankerung einer dauerhaft gültigen Geschäftsordnung in der Satzung geschehen. Eine Neufassung der Geschäftsordnung bei jedem Parteitag verstösst gegen den Grundsatz der Gleichheit. Als gültige aktuelle Geschäftsordnung könnte z.B. diese beschlossen werden.






Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Diskussion

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  • Ein Gebietsverband hat keine Geschäftsordnung, sondern nur jeweils die Organe eines Gebietsverbands. So gibt es eine GO des Bezirksparteitags, eine GO des Bezirksvorstands, aber keine GO des Bezirksverbands Oberbayern. Wenn es hier um die GO des Bezirksparteitags geht, muss dies im Antrag auch klar benannt werden. --cmrcx 22:36, 10. Jul. 2012 (CEST)
    sorry, Copy&paste Fehler. Es heisst jetzt korrekt Parteitag.--Thomas 16:08, 11. Jul. 2012 (CEST)
  • "Die vorläufige Versammlungsleitung bei Versammlungen muss in der Satzung bestimmt sein." Warum? Die GO der letzten Versammlung gilt ja weiter und kann das regeln. --cmrcx 22:36, 10. Jul. 2012 (CEST)
  • "Eine Neufassung der Geschäftsordnung bei jedem Parteitag verstösst gegen den Grundsatz der Gleichheit." Inwiefern? --cmrcx 22:36, 10. Jul. 2012 (CEST)
  • Eine GO ist jedenfalls mal sinnvoll. Bei Wahlen muss jedes Parteimitglied vorher wisssen, welche Voraussetzungen für die kandidatur erforderlich sind . Es kann nicht sein, das kurz vor der Wahl durch G'O Anträge die Modalitäten ,sso am bundesparteitagplötzlich für kandidaten Unterschriftenlisten erforderlich waren . Dies Verlttzt möglicherweise den Grundsatzh dr Unmittelbarkeit, weil dadurch der Kandidat der sich auf die Wahl vorbereitet hat und im Glauben er benötige keine 20 Unterschriften dadurch erheblich benachteiligt wird , wenn er nicht schnell die 20m Unterschriften zusammenbekommt und nicht so bekannt ist wie andere und dadurch kein Möglichkeit aht sich überhaupt vorzustellen. Deshlab ist eine GO, die viel Partetage als Organ nicht haben , sehr bedenklich und auch eine kurzfristige Änderung gefährlich.Diesen Antrag vvon Thomas nachdem er de Antrag mit dem richtigen Organ bezeichnet geändert hat kann ich eigentlich nur unterstützen. weiter Begründung mit Fundstellen bleibt vorbehalten -- Josef aus Bayern