BY:Augsburg/Vorstand/Geschäftsordnung

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Kreisverband Augsburg


Geschäftsordnung des Vorstands


§1 Allgemeines

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

(3) Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen in Textform, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.

§2 Stellenbeschreibungen

Vorsitzender: Der Vorsitzende leitet und koordiniert den Vorstand und die Vorstandssitzungen, beruft Mitgliederversammlungen ein. Er koordiniert die programmatische Arbeit. Er hält Kontakt zu den Verbänden und Interessensgruppen, bereitet Wahlen vor und koordiniert die Pressearbeit. Er vertritt den Kreisverband nach innen und außen.

Stellvertretender Vorsitzender: Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei dessen Aufgaben, sowie bei der parteiinternen Kommunikation. Er koordiniert Veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert er als Ansprechpartner für Mitglieder.

Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten im Kreisverband. Er unterstützt den Bezirksschatzmeister bei der Buch- und Kontoführung, sowie bei der Vorbereitung des Rechenschaftsberichts. Darüber hinaus obliegt ihm die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge das Spendenwesen des Kreisverbandes.

§3 Beschlussfassung

(1) Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

(2) Beschlussfähigkeit herrscht bei nicht mehr als einem abwesenden Vorstandsmitgliedern.

(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.

(4) Sind Sach- oder Vermögenswerte des Kreisverbandes von insgesamt über € 30,00 betroffen, so beschließt der gesamte Vorstand über den Antrag. In diesen Fällen kann der Schatzmeister ein besonderes, letztinstanzliches Widerspruchsrecht ausüben (Veto). Wird das Veto ausgesprochen, so gilt der Antrag als abgelehnt.

(5) Anträge an den Vorstand können gestellt werden von Vorständen der über- und nachgeordneten Gliederungen der Piratenpartei Deutschland, sowie der Jungen Piraten Deutschlands und den Mitgliedern des Kreisverbands Augsburg der Piratenpartei Deutschland.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Kreisverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach § 7 (6) der Satzung unverzüglich einzuberufen. Voraussetzung für das Verlangen ist die Stimmberechtigung der verlangenden Piraten.

(2) Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von möglichst 2 Tagen einberufen. Vorstandssitzungen finden vierwöchentlich statt. Ausnahmen sind zu beschließen und zu begründen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

(3) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

(4) Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als ***acht**** Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen abgehalten werden.

(5) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut elektronisch aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

(6) Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Bezirksverband obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten des Kreisverbandes in dieser Datenbank zu pflegen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert.

(3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§6 Reisekostenerstattung

(1) Reisekosten werden nur bei Wahrnehmung einer durch den Vorstand oder dem Parteitag einer Gliederung beauftragten Tätigkeit erstattet.

(2) Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen:Reisekostenerstattung

(3) Folgende Unterlagen sind der Beantragung beizufügen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung des Schatzmeisters
  • Bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Belegkopien.
  • Bei Nutzung des KFZs ist ein Ausdruck der Wegstrecke aus einer Routenplanung zum Belegen der gefahrenen Strecke beizufügen.

(4) Erfolgt eine Dienstreise im Rahmen eines Vorstands-Amtes ohne explizite Beauftragung, so ist der Vorstand vorher in Kenntnis zu setzen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Erstattung.

(5) Der Vorstand kann einer Reise auch nachträglich zustimmen.


Diese Geschäftsordnung wurde am 28.12.2014 beschlossen.

Geschäftsordnung wurde einstimmig angenommen.

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Piraten in Augsburg
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