BY:Augsburg/Kreisparteitag 2013.1/Programmänderungsanträge/PA303

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Kreisverband Augsburg


Programmänderungsanträge des Kreisparteitags 2013.1


PA303: Informationsfreiheitssatzung für Augsburg

Eingereicht von Vinzenz Vietzke[1]:

Der Kreisparteitag möge folgenden Programmantrag beschließen:

Grundverständnis

Die Piratenpartei Augsburg fordert nachdrücklich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Erleichterung der Information der Augsburger Bürger durch die kommunalen Behörden. Es ist für freie und mündige Bürger nicht hinnehmbar, dass ihnen die Einsicht in nicht geheimhaltungsbedürftige behördliche Akten verwehrt wird. Nicht die Bürger müssen darlegen, dass sie ein besonderes Interesse an der Einsicht in behördliche Akten und Vorgänge bekommen, sondern der Staat muss darlegen und nachweisen, weshalb er seinen Bürgern die Einsicht verwehren will. Die Bürger müssen einen Rechtsanspruch auf behördliche Informationen bekommen. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann hierzu als Anhaltspunkt dienen.

Begründung

Die von der Bayerischen Staatsregierung und den Landtagsfraktionen der CSU und der FDP eingenommene Ablehnungshaltung ist nicht hinnehmbar. Sie macht deutlich, dass diese kein Interesse an der Informationsfreiheit der Bayerischen Bürger haben, sondern in monarchischem Habitus ihr Herrschaftswissen nach Gutdünken preisgeben wollen. Gerade die Vorgänge um die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre machen deutlich, dass ein Rechtsanspruch auf Information unverzichtbar ist. Auch vor dem Hintergrund, dass auf Bundesebene und in zahlreichen Bundesländern die Informationsfreiheit eingeführt wurde, ist es inakzeptabel, dies den Bayerischen Bürgern auf Landesebene zu verwehren. In Nordrhein-Westfalen gilt das Informationsfreiheitsgesetz schon seit einigen Jahren. Die dort gemachten Erfahrungen zeigen, dass entgegen der Ansicht der übermächtigen CSU-Vorbeter und der willfährigen FDP sehr wohl ein Bedürfnis der Bürger auf mehr Information und Offenheit besteht. Die dortige Regelung ist kostenneutral, weil für die Akteneinsicht angemessene Gebühren fällig werden. Eine befürchtete Überlastung der Behörden ist nicht eingetreten. Es spricht also aus Sicht des freien und mündigen Bürgers rein gar nichts dagegen, der Bevölkerung einen Rechtsanspruch auf Information durch die Behörden einzuräumen.

Quellen


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Piraten in Augsburg
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