BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00043

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter sonstiger Antrag  für den Landesverband Bayern von wigbold.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.

Sonstiger Antrag Nr.
Z-10
Beantragt von
wigbold
Titel 
Positionspapier "Politischer Standpunkt und Selbstverständnis"
Antrag

Antrag

Hiermit beantrage ich folgende Grundsätze, als ein Positionspapier der bayrischen PIRATEN anzuerkennen. Die Anerkennung oder nicht soll eine Grundlage zur weiteren Diskussion und Ausarbeitung sein.

Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis

(1) Den Ursprung allen Rechts sehen die Piraten im Naturrecht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Als besondere Quellen des Naturrechts sehen die Piraten: Die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

(2) Das Menschenbild der Piraten entspricht dem Artikel 1 der Menschenrechte: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Die Piraten bekennen sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Auf Grundlage ihres Menschenbildes und der Menschenrechte bekennen sich die Piraten zu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz verfaßt das Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland. Der so verfaßte demokratische Rechtsstaat ist eine Herrschaftsform, die durch die bürgerliche Gesellschaft parlamentarisch bestimmt wird. Die Freiheit der Menschen nicht nur in einem republikanischen Sinn ist hierfür Voraussetzung.

(4) Da jede Herrschaft jedoch dem Grundsatz des freien Menschen widerspricht, ist es notwendig dieser republikanischen Freiheit den Anspruch der individuellen Freiheit gegenüberzustellen.

(5) Der Begriff Freiheit ist für den einzelnen freien Menschen nicht bestimmbar. Erst in einer Gesellschaft von freien Menschen erfährt "Freiheit" Bedeutung; - dahingehend, daß die Freiheit des Einen sich immer an der Freiheit des Anderen manifestiert. Dieser freiheitliche Grundsatz ist es, der eine freiheitliche Gesellschaftsordnung fordert.

(6) Die freiheitliche Gesellschaftsordnung bestimmt die rechtlichen Vorschriften, die der Rechtsstaat ausübt. Die Aufgabe des Staatswesens ist lediglich die Ausübung von Recht.

(7) Das Grundgesetz als Ursprung der freiheitliche Gesellschaftsordung garantiert jedem einzelnen Bundesbürger seine Grundrechte, die sich aus den Menschen- und Bürgerrechten ergeben.

(8) Die Piraten sehen die Grundrechte der Bürger als Schranken für das Staatswesen. Diese schützen jeden Menschen vor Übergriffen sowie Willkür des Staatswesens.

(9) Die Assoziation des Staatswesens an die bürgerliche Gesellschaft als sozialer Bundesstaat gleichberechtigt zudem jeden einzelnen Bürger mit dem Staatswesen. Einen Sozialstaat, der über dem Recht der Bürger steht, sehen die Piraten nicht.

(10) Der politische Standpunkt der Piraten ist der des einzelnen Menschen hinter den Grundrechten. Die Piraten sprechen sich weitestgehend gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch das Staatswesen aus und sehen das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Form von 1949 als maßgeblich.

(11) Die Piraten setzen sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein. Sie verteidigen die Grundrechte sowie das sie fixierende Grundgesetz insbesondere auch gegen das sie bedrohende Staatswesen sowie dessen Einrichtungen.

(12) Die Piraten respektieren die Gewaltenteilung des Staatswesens in die drei Staatsgewalten: die Legislative, Exekutive und Judikative. Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht. Selbiges gilt für die föderative (vertikale) Gewaltenteilung.

(13) Analog zur Gewaltenteilung sehen die Piraten eine Gefahr in der Konzentration von politischer Macht. Sie fordern eine strikte Aufteilung von politischen Themengebieten und der sie betreffenden Definitionshoheit. Nur so ist es möglich, mehr Menschen an der Gestaltung einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung teilhaben zu lassen, - polarisierenden Machtinteressen entgegenzuwirken.

(14) Freiheit der Bürger bedeutet: Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung sowie Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit. Der freie Bürger handelt frei in Verantwortung vor sich selbst und in Berücksichtigung des Anderen. Die Freiheit des Bürgers selbst kann nicht durch das Staatswesen hergestellt sondern nur eingeschränkt werden.

(15) Die Piraten unterstützen die Selbstständigkeit der Bürger. Sie setzten sich für die Freiheit des einzelnen Bürgers sowie der bürgerlichen Gesellschaften ein - ganz im Sinne einer kulturellen Vielfalt.

(16) Durch die auf das Staatswesen einwirkenden Lobbyverbände sehen die Piraten die Gewaltenteilung des Staates sowie die Freiheit der Bürger gefährdet. Die Piraten zeigen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände sowie der des Staatswesens auf. Sie bieten so den Bürgern eine Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen.

(17) Die Piraten betreiben unvoreingenommen - auch mit Distanz zu herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards - die Entwicklung politischer Dinge.

(18) Die Piraten streben die individuelle Freiheit als normative Grundlage einer Gesellschaftsordnung an.

(19) Die PIRATEN erkennen das Zusammentreffen von Cyberspace und RealLive. Der Cyberspace wird individuell von Menschen gestaltet. Menschen implementierten ihre Ideen als Informationen und Programme als Maschinen. Für den Cyberspace ist der Code das Gesetz. Die Vernetzung der Maschinen bzw. der Informationen bildet verschiedenste Netze. Diese Netze wiederum vernetzt bilden in einem globalen Zusammenhang das Internet. Durch die Information (Einformung) gesellschaftlicher Ideen in den Cyberspace und deren Anwendung ist auch das RealLife von Menschen betroffen. Hier treffen nun verschiedenste politische Ansprüche sowie verschiedenste Rechtsräume auf die Kreativität der Implementatoren. Die PIRATEN sehen in der individuellen Kooperation der Menschen im Internet und dessen Teilnetze eine gesellschaftliche Globalisierung, die ebenfalls durch die normative Grundlage der Individuellen Freiheit bestimmt sein muß. Für die PIRATEN ist dieses Zusammenwirken von RealLife und Cyberspace der wesentliche Schwerpunkt ihrer Politik.

Begründung

Begründung

Um transparente, überschaubare, gemeinsame politische Dinge zu gestalten, bedarf es gemeinsamer Grundsätze. Diese Grundsätze dienen dem Verständnis und stellen eine Information dar, wie die Auffassung der PIRATEN von Politik sich grundlegend strukturiert. Diese Struktur stellt gleichermaßen den Lösungsraum für Politische Aufgaben.

Naturrechtsbezug

Der Bezug auf das Naturrecht ist ein Bezug auf überpositives Recht, was dem von dem Menschen gesetzten positivem Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Annahme Überpositives Recht gewährleistet, daß es ein Recht gibt, was über dem Ermessen eines Gesetzgebers liegt. Z.B.: ist die Annahme von natürlichen Menschenrechten eine Berufung auf das Naturrecht. Diese Rechte stehen vor den Rechten des Gesetzgebers.

Die Menschenrechte wurden von den UnitedNations anerkannt und in einer Charta der Menschenrechte instanziert und rechtlich ratifiziert. - Der Ursprung dieser Menschenrechte ist die Idee des Naturechtes.

Mit der Referenzierung des Naturrechts in den Grundsätzen, respektieren die PIRATEN auch unbestimmte Naturgesetze, die dem Gesetzgeber nicht zur Disposition stehen.

Die Quellen der Gesetze nach dem Naturrecht sind die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

Menschenrechte und bürgerliche Grundrechte

Die aus der Idee des Naturrechts abgeleitete Idee der Menschenrechte und der Glaube an ihre Wirksamkeit verschafft den Gesetzen des Menschenrechtes über die Gesetzgebung eines Staatswesens hinaus Geltung. Die Gesetzlegung der Bundesrepublik baut auf die Menschenrechte auf und schafft mit dem Grundgesetz die Grundrechte der Bundesbürger.

Grundrechte verteidigen

Die in der Geschichte über das Zeitalter der Aüfklärung errungenen Menschenrechte bzw. die darauf aufbauenden instanzierten Grundrechte der Bundesbürger gilt es zu verteidugen. Diese garantieren den Bürgern als Menschen ihre Individuelle Freiheit sowie ihre Gleichheit im Recht.

Rechtstaatlichkeit, Gewaltenteilung

Den Vorwurf, daß die PIRATEN rechtsfreie Räume fordern, kennen wir.

Durch den klaren Bezug auf den rechtsphilosophischen Ursprung des Rechts, das Naturrecht, stellen wir PIRATEN klar, daß es keine rechtsfreien Räume gibt, und daß sogar das Staatswesen auf dem Recht basierend ist. Recht, was schon vor dem Staatswesen existierte, und aus dem sich die Menschen das Recht nahmen, Staaten zu gründen.

Der Rechtsstaat ist ein verfaßter Staat, der sich auf dem Recht begründet. Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalten an eine auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden sind. Die Bindung des Staates an das Recht wird durch unabhängige Gerichte gesichert.

Wir PIRATEN stellen klar, daß wir hinter dem Recht und der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland stehen. Wir stellen klar, daß wir wissen, daß der Rechtsstaat nur funktionieren kann, wenn die die Gewaltenteilung funktioniert - horizontal und vertikal!

Gesellschaft und Staat

Die bürgerliche Gesellschaft und das Staatswesen werden durch die Gründung eines Rechtsstaates geschaffen. Die Regelungen dazu wurden für die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben.

Da die Menschen dem Staatswesen das Gewaltenmonopol zusprachen, müßten sie die Gesellschaft vor dem Staat schützen. Die im Grundgesetz verfaßten Grundrechte der Bürger sind die Schranken des Staatswesens. Sie verhindern das Übergreifen des Staatswesens auf die einzelnen Bürger bzw. die bürgerlichen Gesellschaften.

Die Freiheit einen Staat zu schaffen (die Republikanische Freiheit) steht im Dualismus mit der Liberalistischen Freiheit, der Freiheit des Menschen vor der Herrschaftsform der Republik.

Ich weiß, daß sich manche Piraten für ein Teil des Staates halten. Sie haben bedingt Recht: Durch die demokratische Mitbestimmung in unserer parlamentarischen und representativen Demokratie ist jeder Bürger Teil einer Staatsgewalt: Der Legislative. Auch die Funktionen der Exekutive und Judikative werden durch Bürger getragen. Doch die bürgerliche Gesellschaft an sich, ist nicht Teil des Staatswesens. - Genau wie jeder Bürger nicht Teil des Staatswesens ist; - im Gegenteil: Der Bürger hat Anteil am Staatswesen.

Die PIRATEN stellen mit den Grundsätzen klar, daß die Gesellschaft sowie die einzelnen Menschen durch die Grundrechte vor Übergriffen des Staatswesens und seiner Funktionsträger geschützt werden, und daß die PIRATEN für die Durchsetzung dieser Grundrechte auch im Staatsrecht stehen.

Selbstbestimmung, kulturelle Vielfalt

Die Selbstbestimmung der einzelnen Bürgers und der bürgerlichen Gesellschaften ist nur möglich in Freiheit. Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit sind wesentlich, ebenso wie die Verantwortung für sich selbst. Jede Staatliche Regulierung führt zu Einschränkung der Freiheit und der Bürger verliert die Verantwortung vor sich selbst, wird verantwortlich vor dem Staatswesen.

Die Einengung des Entscheidungs- und Handlungsraumes sowie die Verantwortlichkeit vor einer Obrigkeit führt zur Homogenisierung der Gesellschaft: Fehlende Selbstbestimmung, Ablehnung von Selbstverantwortung und kulturelle Einfalt.

Die PIRATEN sind sich sich dessen bewußt und fordern weite Räume der Selbstbestimmung, individueller und gesellschaflicher Freiheit ganz im Sinne kultureller Vielfalt.

Bürgerbezogenheit

Der Ursprung der Piraten-Bewegung ist das Piratbyrån (Piratenbüro), eine schwedische Organisation, die gegründet wurde, um den individuellen Kampf gegen Copyright und geistiges Eigentum durch das Tauschen von Informationen und Kulturaspekten zu unterstützen. Es geht dem Piratenbüro darum, der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände aufzuzeigen.

Als politischer Arm dieser Bewegung entstand in Schweden 2006 die Piratpartiet, die eine Welle von Parteigründungen in andereen Ländern auslöste. Aus diesem Ursprung heraus und der Idee folgend entstand auch die Piratenpartei Deutschland.

Der Bezug auf den Bürger ist der wesentliche Aspekt einer piratigen Argumentation. Ihr folgend treten die PIRATEN für die Grundrechte der einzelnen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein und stellen sich hinter bzw. vor die Menschenrechte.

Diese Bürgerbezogenheit gibt den PIRATEN ein Alleinstellungsmerkmal in der politischen Landschaft, denn - hören wir genau hin - argumentiert sogar die FDP in einem Bezug auf das Staatswesen: "Deutschland kann es besser" und setzt auf "die Verantwortung der Bürger". So wird ein Liberalismus gestaltet, der durch "mehr Verantwortung und weniger Verbote" den Lobbyisten folgend einigen Gesellschaften dient. Und das im Namen der "individuellen Freiheit" und der "Bürger- und Menschenrechten weltweit."[1]

Es ist publikumswirksam in der Politischen Debatte den bürgerlichen Standpunkt als piratigen darzustellen und für die Bürger klar erkennbar den Bürgerbezug von Politik herzustellen. Die PIRATEN werden so zu einer Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen.

Lobbyismus

Lobbyismus setzt an allen Staatsgewalten an. Lobbyismus nimmt Einfluß auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Hierdurch soll praktisch eine Gleichschaltung der Staatsgewalten erfolgen, damit das Staatswesen bestimmten Interessengruppen dient.

Oben stehender Grundsatz macht klar, daß die PIRATEN den Lobbyismus als Gefahr für den Rechtsstaat sehen. Grundrechte werden aufgeweicht bzw. in der Gesetzgebung vernachlässigt. Die zahlreichen Korrekturen an Gesetzgebungen der letzten Zeit durch den Bundesgerichtshof bestätigen diesen Trend.

Es scheint, als betreibt das Staatswesen geführt von Lobbyisten Penetrationstests auf die Grundrechte.

Die PIRATEN stellen durch obenstehende Grundsätze klar, daß sie bürgerbezogen hinter den Grundrechten stehen und diese Schranken des Staatswesens hochhalten, Versuche der Penetration wachsam bemerken und Öffentlichkeit über diese Vorgänge erzeugen.

Orientierung

Die PIRATEN stellen klar, daß sie die politische Dinge bürgerbezogen mit Orientierung an der individuellen Freiheit gestalten werden.


Zusammenfassung

Die PIRATEN haben die einmalige Chance einen politischen Standpunkt einzunehmen, der von den anderen/etablierten Parteien nicht besetzt ist;- bzw. nicht mehr erreicht werden kann. Diese haben in ihrer staatswesentlichen Orientierung vollkommen vergessen, daß Staat und Gesellschaft zwei Seiten einer Medaille sind. Diese Parteien sind so in ihren etablierten Funktionen der Legislative, Exekutive und Judikative eingebunden, daß sie sich als Teil des Staates verstehen, der die bürgerliche Gesellschaft bestimmt. Lobbyisten verstärken dieses Selbstbild der etablierten Parteien.

Die PIRATEN hingegen sind noch nicht durch die Macht der Staatsgewalten korrumpiert sowie durch Lobbyisten verwoben. Sie können klar differenzieren und sich frei entscheiden.

Ich hoffe, daß mein Antrag angenommen wird und somit die bürgerbezogene Sicht der Dinge als Perspektive für unsere Politik gewählt wird.

Ich bin der festen Überzeugung: Von diesem Standpunkt aus und mit diesem Selbstverständnis erreichen wir eine große Zahl Nichtwähler sowie frustrierte Wähler der etablierten Parteien

Zudem werden piratige Argumentationen gefestigt: Z. B. können die Piraten auf Basis dieser Grundsätze klar argumentieren, daß es zwar keine Rechtsfreien Räume gibt, jedoch Staatsfreie Bereiche in der bürgerlichen Gesellschaft: Privatsphäre!

Auf Basis dieses Standpunktes lassen die PIRATEN den einzelnen Bürgern sowie die bürgerlichen Gesellschaften ihre Zukunft selbst gestalten. Sie machen klar, daß sie eine den Bürger unterstützende Politik machen statt eine den Bürger bestimmende.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. wigbold
  2. Stoon
  3. ValiDOM (ggf. mit Alternativantrag ohne den Bezug auf GG v. 1949)
  4. Burnus
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Se Kein Realname, keine Stimme, ich les es nicht mal.
  2. Boris Turovskiy wir hatten diesen Antrag doch schon in Fürth mit der Begründung "Bullshit" abgelehnt, oder?
  3. Rene Brosig
  4. Aleks_A
  5. ...

Diskussion

Es ist klar, daß in obiger Begründung nicht alle Auswirkungen bzw. Interpretationen berücksichtigt wurden. Teils fehlte die Zeit, teils sind einige Dinge noch nicht zu Ende gedacht. Doch soll die Diskussion des Antrags und eine Abstimmung darüber Anregung geben, sowie die Übereinstimmung der grundsätzlichen Überlegungen durch den Parteitag der bayrischen PIRATEN validieren. --wigbold 16:15, 28. Aug. 2010 (CEST)

  • Se Kein Realname, keine Stimme, ich les es nicht mal.
    • ... jeder hat seine Beweggründe. Doch § 3a BDGS ist klar und verständlich. --wigbold
      • Warum beantragst Du etwas beim LPT, wenn es Dir egal ist, ob der Antrag angenommen wird? Rene
        • Es ist mir nicht egal! ... Jedoch muß auch ich vor mir rechtfertigen, wieso ich Jemandem nachgeben soll, der das BDSG nicht ernst nimmt - auch / oder auch gerade, wenn dieser Jemand in einem Vorstand der PIRATEN ist. Zudem ist es für den Verwendungszweck der Antragsfabrik im Wiki nicht notwendig, den RealName zu erfassen. Die Satzungskommission, bzw. der Vorstand können, wenn nötig, aufgrund der E-Mail-Adresse in der Antragstellung meine Mitgliedschaft validieren. Auch sind die Realnames im Wiki nicht zwingend als korrekt anzusehen. Ich kann die Ignoranz von Se auch als solche auffassen bzw. überlegen, ob ich seine Ausage als Nötigung oder Schikane verstehen will. Doch solange es keinen Einfluss auf meinen Antrag an sich hat ... ignoriere ich gern die Nötigung, mein Recht zur Pseudonymisierung im Wiki aufzugeben. --wigbold
          • Es ist kein Eintrag im Wiki, kein Blog und auch kein Forumseintrag. Es ist ein Antrag an den Landesparteitag, das höchste Gremium der Piratenpartei in Bayern. Gemäßt Beschluss vom LV sollten nur noch Anträge mit Klarnamen zugelassen werden. Diese Forderung als Nötigung oder Schikane anzusehen, ist einfach mal so was von daneben. Das BDSG deckt nicht ab, einen Antrag an den Landesparteitag unter Pseudonym zu stellen. Tut mir leid, aber hier beginnt der harte Asphalt der Politk. Rene
            • Rene, kannst Du mir mal auf die Sprünge helfen... wo/wann hat der LV sowas beschlossen? ;-) Kann ja sein, aber wenn, dann weiss ich es simpel nicht mehr wo ich das finden kann. Thx! ValiDOM
              • Hab vor etwa 3 Wochen auf der ML wegen Klarnamen gefragt, da hiess es: nicht norwendig, weil bereits beschlossen. Fehlinfo? Rene
              • Naja ich weis nur, dass es de-facto verlangt wird weil es einfach bisher so gemacht wurde. An einen "echten" Beschluss kann ich mich nicht erinnern, daher frag ich ja auch ;-o) Rechtlich jedenfalls ist es kein Problem einen Antrag unter Alias zu stellen, ob das politisch gewollt ist .. ist eine andere Frage. Das kann der LPT ja entscheiden. ValiDOM
                • Wo steht geschrieben, das Kandidaten nur mit Klarnamen antreten dürfen? Vermutlich auch nirgends. Unabhängig vom rechtlichen Status ist es eine Frage der Höflichkeit und des Respekts gegenüber anderen Parteimitgliedern. Wer nur Pseudonyme will, soll bitte WoW spielen. Rene
  • GG von 1949 ?!
    • Ich bin nicht nicht sicher, ob wir das wirklich wollen ;-) Darin wären so Sachen wie der Lastenausgleich oder die Verteilung von Steuern nicht enthalten oder so Sachen wie die Verfassungsbeschwerde wären gar nicht möglich ;-) Gleiches gilt für Regelungen zur dt. Einheit, die EU, Asylrecht usw. ValiDOM
      • Das entspricht dem (beschlossenen) Wahlprogramm 2009, da habe ich es herausgezogen: Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es unsere Gründungsvater 1949 ausgearbeitet haben.--wigbold
        • Was dort steht ist auch ok ;-) Da steht was von grundsätzlichen Form, Du schreibst was davon, es als maßgeblich anzuerkennen. Man kann sich hier sicherlich stilistisch und linguistisch länger darüber unterhalten, einfacher wäre es aber, diese Form aus dem Wahlprogramm 2009 einfach zu übernehmen ;-) ValiDOM
          • Ich hab's noch mal überprüft: "Wir stehen hinter [...] der grundsätzlichen Form" ist eine Maßgabe. - So sind tatsächlich die ca. 60 Änderungen seit 1949 zu diskutieren; - was sicherlich interessant ist - im Bezug auf die Einflussnahme auf das Grundgesetz und die Staatsentwicklung - Punkte sind z. B.: Wehrpflicht (1956), Notstandsverfassung (1968), Finanzverfassung (1969), Europa (1992), Verfassungsreform (1994), Umwelt- und Tierschutz (1994 und 2002), Asyl (1998), großer Lauschangriff (2004), Föderalismus-Reform/Gesetzgebungskompetenz (2006 und 2009), ... --wigbold
            • Mhm ok. Die Frage ist, ob das damals in dieser Absicht beschlossen wurde oder eine Forderung ist, die der AK Vorrat mal raus gehaun hatte, um sich gegen die Grundrechtseinschränkungen aus der Ecke von Schäuble&Co. zu wehren. Letzteres glaube ich eher, zumindest nachdem ich jetzt einige gefragt hab ;-) Ich würde es ungern sehen, wenn der Antrag aufgrund dieses Satzes nicht angenommen würde, was meinst Du? ValiDOM
              • Die Maßgeblichkeit ist ja lediglich auf die PIRATEN bezogen, ebenso wie in dem Wahlprogramm, in dem die PIRATEN sich hinter die grundsätzliche Form stellen: So formuliert ist für die Positionierung der PIRATEN die grundsätzliche Form von 1949 maßgeblich! Ich vermute auch, daß die anderen Änderungsinhalte ähnlich wie die von Schäuble&Co. sind: Einschnitte in die Rechte der Menschen, bzw. Ermächtigungen des Staatswesens. --wigbold 15:03, 30. Aug. 2010 (CEST)
                • Natürlich sind da auch Einschnitte drin (Wehrpflicht, Notstandsgesetze und das ganze Überwachungszeug). Das Problem bei dieser Formulierung ist, dass wir uns dadurch de-facto Verfassungsfeindlich definieren (im Sinne von: gegen die Verfassung in der heutigen Form). Und das ohne dass wir die konkreten Punkte benennen. Ändern will da alle Nase wer was daran, d. h. aber nicht grundsätzlich die heutige Form in Frage stellen. Das ist ein (für mich) recht krasser Schritt. Zumal ich jetzt aus meinen Mail-Archiven weiss, woher diese Forderung sehr wahrscheinlich stammt: aus AK-Vorrat Flyern, welche die Grund-RECHTE von 1949 fordern, aber nicht das GrundGESETZ von 1949. Ironischerweise war ich daran sogar beteiligt, so kann einem sein Zeug einholen :-D. Es mag sein, dass das im Wahlprogramm von 2009 so drin steht, es aber jetzt so in ein viel grundsätzlicheres Papier zu übernehmen, halte ich für noch gefährlicher. So gut ich den Antrag insgesamt finde, müsste ich ihn nur aufgrund dieses Bezuges ablehnen. Ich will weder Verfassungsbeschwerden an sich, die EU oder die dt. Einheit rückabwickeln. Auch wenn ich schon Änderungen befürworten würde (Fernmeldegeheimnis, Wehrpflicht etc.) ValiDOM
                  • Wie ich schon sagt: Diskussionsbedarf. - Ich halte mich in der Formulierung an das Wahlprogramm 2009. Diese Maßgeblichkeit sehe ich nicht als "verfassungsfeindlich". Es ist eher eine Verankerung an der ursprünglichen Version, ein Bekenntnis zum Grundgesetz in seiner ursprünglichen Version, zur Entstehung der Bundesrepublik Deutschland und mit Respekt auf die Erfahrungen, die die Menschen vor 1949 mit einem totalitären System gemacht haben. --wigbold
  • Warum ich das Positionspapier sehr wichtig finde
    • Wie oben ersichtlich wird gibt es zwar auch einen Kritikpunkt von mir hier (Bezug auf GG v. 1949), ingesamt halte ich das aber für äußerst wichtig. Klar sind da viele allgemeinplätze drin. Aber ich denke für uns ist es wichtig auch identitätsstiftende Grundlagen für die Zukunft zu schaffen. Nicht Ideologie, sondern eine Grundlage politischen Handelns aufzuschreiben, wie sie m.E. ungeschriebene Überzeugung vieler ist. Die Hans-Seidel-Stiftung schreibt nicht umsonst in Ihrer Analyse über die Piratenpartei (im PDF Seite 14):
      • Der Jurist und Politikwissenschaftler Albrecht von Lucke bringt das Defizit der Piraten im grundsätzlich Politischen auf den Punkt: „Letztlich geht es darum zu definieren, in welchem Verhältnis die drei großen Werte der Moderne ‚Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit‘ (bzw. Solidarität) für die Piratenpartei zueinander stehen. Daran wird sich klären müssen, ob eine Partei in Zukunft eher rechts- oder linksliberal ist. Alles andere ist letztlich unpolitisch und eine Illusion.“ Zumal dies auch für die Abgrenzung der Partei gegenüber extremistischen Strömungen von großer Bedeutung sein werde: „Wird diese Debatte um das konkrete Freiheitsverständnis der neuen Partei jedoch nicht ernsthaft geführt, wird man sich nicht darüber wundern können, wenn sich auch in Zukunft hinter dem Piraten-Label alle möglichen zwielichtigen ‚Freiheitlichen‘ versammeln werden.“
    • Aus meiner Sicht ermöglicht uns dieses Positionspapier erst, die Diskussion um die drei großen Werte der Moderne ‚Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit‘ (bzw. Solidarität) zu beginnen. Nicht umsonst schreibt der Antragsteller ganz oben: "Die Anerkennung oder nicht soll eine Grundlage zur weiteren Diskussion und Ausarbeitung sein." ValiDOM
  • Gleicher Antrag wie in Fürth?
    • Als Antwort auf Boris: soweit ich das sehe, sind hier schon Überarbeitungen eingeflossen sowie die Kritiken aus Fürth aufgenommen worden. ValiDOM
  • Lobbyismus ist keine Gefahr. Lobbyismus ist eine Notwendigkeit, denn nur eine Lobby ist stark genug auf die Defizite Einzelner hinzuweisen. Lediglich versteckter Lobbyismus stellt eine Gefahr für den Rechtsstaat dar. Rene
    • Nicht nur /versteckter/ Lobbyismus stellt eine Gefahr für die Gewaltenteilung dar. Auch offener Lobbyismus führt zu einer Polarisierung der Staatsgewalten. Die in den Grundsätzen geschaffene Abgrenzug zum Lobbyismus und der proklamierte Bezug auf den Bürger folgt der Idee des Piratbyrån. Eine Bewegung, die dann auch die Piratpartiet hervorbrachte. Es wird gefordert, mit Bezug auf den (einzelnen) Bürger Politik zu machen, statt Gruppen-Interessen egal welcher Farbe nachzugeben. - Der Rechtsstaat ist faktisch die Lobby des Einzelnen!. Oder wie Piratpartiet in ihren principles 2.0 schrieb: "All future revisions of IP law must be based on the express will of the people and not intense lobbying from special interest groups". Oder in den in der bis jetzt allen Versionen der principles 1: "Wir verlangen Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie für alle Bürger." - Deine Aussage "Lobbyismus ist eine Notwendigkeit" kann für Dich in der bürgerliche Gesellschaft gelten. Politik jedoch, wie auch das Staatswesen (der Rechtsstaat) muß sich gerade auf den einzelnen Bürger beziehen. Das und nichts anderes ist die Aussage in obenstehendem Grundsatz. --wigbold
      • Der Grundsatz geht davon aus, das alle Interessen gleichwertig und gleichzeitig behandelt werden können. Dies ist eine weltfremde Idealvorstellung, der man nicht folgen sollte, da es immer begrenzende Faktoren geben wird. (Arbeitskraft, Finanzmittel, Zeit). Bei der Priorisierung von politischen Vorhaben ist Lobbyismus sehr wohl notwendig. Aber danke für die Antwort, dass bestätigt mich in meiner Entscheidung den Antrag abzulehnen. Rene
        • Das Du das als "weltfremde Idealvorstellung" bezeichnest soll Dich lediglich als Real-Politiker profilieren und mich als weltfremd diskreditieren. Jedoch ist Dein Kommentar verzerrender Unsinn! - Es geht nicht um Gleichzeitigkeit oder Gleichwertigkeit - Es geht um juristische Gerechtigkeit vor dem Rechtststaat. Der Einzelne hat genau sowiel Recht, wie eine Interessenguppe oder das Staatswesen selbst. Es geht somit auch nicht um Arbeitskraft, Finanzmittel, Zeit - Es geht nicht darum, allen Wünschen bzw. Forderungen zu entsprechen. Es geht darum den Einzelnen, im Sinne einer _Freiheitlichen_Gesellschaftsordnung_ zu berücksichtigen. - Es ist für mich erschreckend, daß das hier offenbarte Demokratieverständnis den Einzelnen ünterdrückt bzw. davon ausgeht, daß eine Mehrheit das Recht hat, Einzelne zu unterdrücken im Sinne einer Interessenakkumulation. Politik muß die Grundrechte Einzelner berücksichtigen - nicht bestimmen bzw. einschränken. - Lobbyisten als Funktionäre einer Gruppe bestimmen das Bild einer bürgerlichen Gesellschaft, die durch die Politik hergestellt werden soll. - Eine Mehrheit sowie ihre Vertreter bestimmen über den Einzelnen. Ich hoffe wirklich, daß dieser Machtanspruch von Gruppen sich nicht in der Piratenpartei durchsetzt, und daß die Piraten weiterhin die Freiheit des Anderen respektieren (berücksichtigen). --wigbold
          • Ich habe Dich nicht als weltfremd bezeichnet, sondern die Vorstellung die Wünsche aller und zwar jedes einzelnen, zeitgleich erfüllen zu können. Du gibst jedem Einzelnen das gleiche Recht, die gleiche Priorität. Lobbyismus ist nichts anders als Interessenvertretung. Ein Neubaugebiet mit 400 Anliegern verlangt eine Straße statt dem Feldweg, hätte nach Deiner Logik die gleiche Priorität wie Hermann Meier, der das 10 cm Schlagloch vor seinem Haus geschlossen haben möchte. Wie erfüllst Du beide Wünsche gleichzeitig, wenn Du nur eine Straßenwalze hast? Die 400 Anlieger bilden eine Bürgerinitiative, einen Lobby-Verband, um Ihr Anliegen stärker zu gewichten. Das ist richtig und notwendig. Lobbyismus kann auch als Gegengewicht zu einer stärkeren Machtposition notwendig sein. Dies ist zum Beispiel bei einem Elternbeirat oder einem Klassensprecher der Fall. Pauschal jeden Lobbyismus zu verurteilen ist daher absolut nicht zielführend. Allerdings deckt sich Deine Aussage mit dem Grundtenor des Antrages: "Ich habe Recht und alle anderen haben das zu akzeptieren". Dies trägt anarchistische Grundzüge, denn der Einzelne muss sehr wohl eingeschränkt werden, um ein Zusammenleben der Menschen zu ermöglichen. Ich habe in Fürth gegen den Antrag gestimmt, weil sich dieser Grundtenor auch im Verhältnis Bürger/Staat wiederspiegelt. Der Staat ist eine Mindermenge der Bürger. Wer den Staat als grundsätzlich böse darstellt, stellt auch jeden einzelnen Menschen dahinter als böse dar und das kann und will ich nicht unterstützen. Rene
            1. Dein Beispiel ist unpassend; Die Anwohner des Neubaugebietes haben sicherlich für die Erschließung schon bezahlt. Und die Kommune ist für den Zustand der Straße Hermann Meier's sowieso verantwortlich. Sollte er beim Bauamt anrufen und den Zustand beklagen, wird sein Schlagloch sicherlich bald geschlossen sein. Eine Entweder/Oder Entscheidung gibt es hier nicht, ebensowenig eine Gleichzeitigkeit. Zudem ist die Ausführung keine politische Entscheidung.
            2. Die 400 Anlieger bilden eine Bürgerinitiative, doch eine Bürgerinitiative ist kein "Lobbyverband", da diese Bürgerinitiative ihre ureigenen bürgerbezogenen Dinge vertritt; - die Bürger ergreifen Initiative. (z.B. klagen sie einfach die Fertigstellung der Erschließung ein.) - Dein Verständnis von "Lobbyismus" ist m. E. falsch. Lobbyismus ist eine Interessenvertretung, in der Politik, in der Interessengruppen (Lobbys) die Exekutive und Legislative durch persönliche Kontakte oder die öffentliche Meinung über die Massenmedien beeinflussen[2]. Lobbyisten sind keine Selbsthilfegruppen, Initiativen, etc. - die sicherlich jedoch von Lobbisten instrumentalisiert werden ... In meinem Antrag verurteile ich auch nicht die Lobbyisten - ich sehe lediglich eine Gefahr für den Rechtsstaat durch das Aufweichen der Gewaltenteilung mittels der Einflußnahme von Lobbyisten und fordere eine bürgerbezogenen Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände.
            3. Der Grundtenor des Antrags ist in Deiner Analogie: Jeder hat das Recht, und Jeder hat das zu akzeptieren. Das ist nun mal die Grundannahme von "Gerechtigkeit". Und ja: Auch ich habe Recht, was der Andere akzeptieren muss, wie ich das Recht des Anderen akzeptieren muß. - Und: Es ist anarchistisch! Es ist die Annahme vor einem Staatswesen, vordemokratisch - vor der Schaffung der Herrschaftsform einer Demokratie. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
            4. Nicht "der Einzelne muss sehr wohl eingeschränkt werden, um ein Zusammenleben der Menschen zu ermöglichen", sondern der Einzelne schränkt sich selbst ein, um mit anderen Menschen zusammenzuleben.
            5. Die Bürger eines Staates haben dafür Sorge zu tragen, daß ihr Staat nicht böse wird bzw. böse werden kann. - Ich möchte eigentlich nicht auf die Geschichte verweisen müssen und zeigen, wie böse ein Staatswesen werden kann, wenn es den Bürgern entgleitet. - Die Weimarer Republik: Das weitaus bekannteste Ermächtigungsgesetz ist das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 23. März 1933. Es diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern um sie abzuschaffen[3].
            6. Der Staat ist keine Mindermenge der Bürger. Der Staat bzw das Staatswesen ist die Ausübung von Recht, was durch die Bürger (parlamentarisch) geschaffen wird. Das Staatswesen bedient sich in seiner Personalisierung ggf. einer "Mindermenge der Bürger". Doch die Bürger der Mindermenge mit dem Staatswesen gleichzusetzen ist Unsinn; - und genauso gefährlich wie "Gut" und "Böse" hier anzunehmen. Diese Dogmatik einer unbestimmten Ethik beugt das Recht, das eigentlich für alle ethischen Gruppen gelten muß.
            Es ist schade, daß ich mich nur so schwer verständlich machen kann, wenn die Grundannahmen meines Gegenüber - sein Verständnis, seine Begrifflichkeiten - nicht den meinen entsprechen. Doch ich bin sicher, daß aufgrund von Diskussion Annäherung und Verständigung stattfindet. --wigbold


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  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...