BW Diskussion:Antragsportal/SÄA0012

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Anmerkungen zum Antrag:

Der Antrag wurde 1:1 aus der Satzung RLP entnommen. Als Sprecher der derzeit einzigen existenten Kreisorganisation erlaube ich mir daher, aus der Praxis einige Änderungen zum Antrag vorzuschlagen:



§ 15 Virtuelle Kreisverbände

(1) Mitglieder welche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wohnen für die noch keine Kreisverband existiert, 
    können sich in einem virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. Das Gebiet des vKV entspricht dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Änderungsvorschlag:
Mitglieder, welche ihren angezeigten Wohnsitz in einem Stadt- oder Landkreis ohne Kreisverband haben, können sich in einem virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. Das Gebiet des vKV entspricht einem oder mehrerer Stadt- oder Landkreise.

Begründung:
Der alte Text aus § 15 ist besser. BaWü kennt keine kreisfreien Städte, sondern Stadtkreise. Zudem sollte ein vKV auch über mehrere Stadt-/Landkreise laufen können. RA-BAD wär sonst nicht zulässig.


(2) Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte werden weiterhin vom Landesvorstand geführt.

Passt so.


Ergänzungsvorschlag nach (2):

(xx) Die Kommunalpolitik in ihrem Tätigkeitsgebiet ist eigene Aufgabe des vKV. Die Mitgliedersammlung beschließt über Programm und politische Positionen für das entsprechende Gebiet.

Begründung:
Klare Festlegung der Aufgaben. Damit ist geregelt, dass lokale Themen auch lokal bearbeitet und beschlossen werden können. Dies war bisher Punkt 6 aus § 15.


(3) Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer, durch den Landesvorstand einberufenen Mitgliederversammlung der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. 

Änderungsvorschlag:
...der im Gebiet des Stadt- oder Landkreises erfassten Mitglieder.

Begründung:
siehe (1). BaWü hat keine kreisfreien Städte.

Die Mitglieder wählen folgende Piraten:
  Orgapirat des vKV, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder des vKV und Beantragung der Gelder beim Landesverband, 
  Planung mit dem Landesvorstand hingehend Mitgliederversammlungen
  Pressepirat des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse

Änderungssvorschlag:

Die Mitglieder wählen folgende Piraten:

  • Vorsitzende/r des vKV ("Kreisverbandsvorsitzender), verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder des vKV und Beantragung der Gelder beim Landesverband,

sowie gemeinsamt mit dem Landesvorstand die Planung von Mitgliederversammlungen

optional:

  • Pressesprecher des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse

Eine Ämterkumulation ist zulässig.

Begründung:
Bei 3-4 Aktiven im vKV benötigt man nicht 2 Personen für Verwaltung/Presse. Das kann durch den Vorsitzenden erfolgen. Die Titel "Orgapirat" und "Pressepirat" sind in der Außenwirkung massiv suboptimal. Um in der breiten Öffentlichkeit anerkannt zu werden, benötigt es leider eines gescheiten Titels. Ein "Kreisverbandsvorsitzender" wird hier eher beachtete, als ein Orgapirat. Die Außenwirkung ist übrigens auch der Grund, warum es überhaupt Kreisorganisationen bzw. vKV benötigt. Der "Piratenstammtisch Mittelbaden" wird von der Presse anders gewertet als der "vKreisverband Mittelbaden". Ist blöd, ist aber so.


(4) Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom Landesvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. 
    Sie nehmen diese Funktion so lange wahr bis der Landesvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben oder die Mitglieder des vKV einen anderen 
    Piraten wählen.

Ergänzungsvorschlag:
Ein Widerruf der Beauftragung durch den Landesvorstand muss begründet werden. Den Mitgliedern des vKV steht es frei, den früheren Beauftragten erneut zum Vorsitzenden zu bestimmen.

Begründung:
Die Mitglieder der Kreisgruppe Mittelbaden haben diesen Punkt mit der Beauftragung bei Gründung explizit abgelehnt, obwohl es in dem von mir eingebrachten Satzungsvorschlag so vorgesehen war. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Beauftragung, aber der LaVo muss die Entscheidung dann explizit begründen und wenn die Mitglieder die selbe Person trotzdem haben wollen, sollte dies möglich sein. Hat was mit dem Bottom-Up-Gedanken in der Partei zu tun. Das Misstrauen der Mitglieder gegenüber Landes- und Bundesvorstand hat in der Partei lange Tradition.


(5) Wenn der vKV nicht mehr agiert und die Verantwortlichen keine Berichte nach Beauftragten-Geschäftsordnung liefern, ist dem Landesvorstand vorbehalten, 
die Beauftragungen zu entziehen und in einer neuen Mitgliederversammlung die Möglichkeit geben, neue Verantwortliche wählen zu lassen. Sollte dies nicht gelingen,
wird der vKV als obsolet betrachtet und ist nicht weiter handlungsbefugt.

Ergänzungsvorschlag:
… wird der vKV per Beschlussfassung des LaVo als obsolet betrachtet.

Begründung:
Über die Auflösung einer Einheit sollte zumindest ein förmlicher, dokumentierter Beschluss gefasst werden. Die Ergänzung soll diese Formerfordernis klarstellen.


Neuer Punkt:

(6) Die Auflösung des vKV kann zudem mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung des vKV beschlossen werden.

Begründung:
Der vKV sollte sich auch selbst auflösen können.



Mit diesen Änderungen/Ergänzungen wird ein Schuh draus, der das Konstrukt der Kreisorganisation in geeignetere Bahnen lenkt.

--Murgpirat (Diskussion)