BW:Ludwigsburg/Landesprogramm/1.1.1

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Gelebte Demokratie durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide

  • Titel: Gelebte Demokratie durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide
  • SortKey: AGB
  • Status: Abgelehnt
  • Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg
  • Sub-AG:
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei
Abgelehnt

Dieser Text wurde auf einem Landesparteitag abgelehnt (u.U. zugunsten einer alternativen Variante) und wird voraussichtlicht nicht wieder abgestimmt.

Textvorschlag

Gelebte Demokratie durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide

Die Hürden zur Beteiligung an Politik sind zu hoch. Die Möglichkeiten für die Menschen in Baden-Württemberg, sich einzubringen und ihre Interessen geltend zu machen, müssen verbessert werden.

Obwohl in Baden-Württemberg bereits seit 1974 die Möglichkeit zu Volksbegehren, der nötigen Vorstufe zu Volksabstimmungen, besteht, ist bisher noch kein einziges durchgeführt worden. Denn derzeit muss jeder sechste Wahlberechtigte ohne vorherige persönliche Benachrichtigung innerhalb von nur 14 Tagen seine Unterschrift in einem Rathaus geleistet haben, damit ein Volksbegehren in Gang gesetzt wird. Bei unseren Nachbarn in der Schweiz müssen bei einem Volksbegehren 2,2 % der Wahlberechtigten in einem Zeitraum von 18 Monaten unterschreiben. Die in Baden-Württemberg erforderliche prozentuale Beteiligung von 16,7 % bedeutet, 1,2 Millionen Unterschriften in nur zwei Wochen sammeln zu müssen.

Anstatt dieser fast unüberwindbaren Hürden sollen Unterschriften nach Schweizer Vorbild über einen wesentlich längeren Zeitraum gesammelt und auch außerhalb von Amtsräumen geleistet werden dürfen. Die erforderliche Zahl an Unterschriften muss mindestens halbiert werden. Außerdem soll über eine Informationspflicht seitens der Behörden nachgedacht werden, damit alle Wahlberechtigten über das Volksbegehren informiert sind und ausreichend Zeit haben, sich selbst mit dem Thema zu befassen.

Bei einem deutlich verlängerten Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften bieten sich regelmäßige Termine für die Durchführung von Volksbegehren und -abstimmungen an. Eine Zusammenlegung mit Wahlen, wie es auch mit Kommunalwahlen und Bürgerentscheiden möglich ist, spart Kosten und erhöht die Teilnahme.

Für Bürgerbegehren ist eine Beratungspflicht seitens der Behörden einzuführen, damit das Einreichen nicht an Formalitäten scheitert. Die Frist von sechs Wochen bei Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse von Gemeinderäten richten, ist aufzuheben. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid liegt die Abstimmungsmehrheit momentan bei mindestens 25 % aller Stimmberechtigten. Im Vergleich mit anderen Bundesländern, die diese Hürde teilweise gar nicht haben oder einen wesentlich geringeren Prozentsatz verlangen, ist diese Schwelle unverhältnismäßig hoch und muss deutlich gesenkt werden.

Kommentar

Alternativantrag zu Mitbestimmung