BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Mitbestimmung

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Mitbestimmung A

  • Titel: Mitbestimmung A
  • SortKey: AGB
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: Bernd 'eckes' Eckenfels
  • Sub-AG: Transparenz
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren

Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Neben weiterreichenden Konzepten für die direkte Demokratie setzt sich die Piratenpartei auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren ein.

Für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg müssen bisher in 14 Tagen über eine Million Unterschriften (16,7% der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger auch noch in Amtsräumen einfinden. Unter diesen Bedingungen verwundert es nicht, dass es hier noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gab. Im zweiten Volksentscheid-Ranking des Mehr Demokratie e.V. landete unser Bundesland auf dem vorletzten Platz (Note 5,3).

Wir schließen uns den Forderungen des Vereins an: Die Sammelfrist soll auf sechs Monate ausgedehnt und die Anzahl der benötigten Unterschriften auf 5% (zur Zeit ca. 376.000) gesenkt werden. Neben dem Auslegen in Amtsräumen soll auch ein freies Sammeln gestattet sein.

Da ohnehin 10.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens notwendig sind, setzen wir uns dafür ein, jedes zugelassene Volksbegehren grundsätzlich öffentlich im Landtag zu behandeln.

Weiterhin wollen wir bei Volksabstimmungen die Abschaffung oder zumindest die Senkung der Mindestzahl an Ja-Stimmen (Zustimmungsquoren).

Kommentar

Alternativantrag zu Gelebte Demokratie durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide

 

Kurzfassung

Verbesserung der Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Volksentscheide und Volksbegehren.

Dies war ein Alternativantrag zu: Mitbestimmung B; der entsprechende Antrag wurde zurückgezogen.

Bearbeiter

Vorschlag 1

Ist-Zustand

  • Gesetze werden durch den Landtag oder durch da Volk (Volksbegehren) eingebracht. Bei einem Volksbegehren muss der Gesetzesvorschlag inkl. Begründung eingebracht und von 1/6 der Wahlberechtigten mitgetragen werden (§59 LandesV[1]). Wird das Volksbegehren vom Landtag nicht umgesetzt, so kommt es zum Volksentscheid. Ein Drittel der Mitglieder des Landtags kann(!) eine Volksabstimmung beantragen. Bei einer Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit, jedoch muss ein Drittel (oder die Hälfte bei Verfassungsänderungen) der Stimmberechtigten zustimmen. Abgaben, Besoldung und Staatshaushalt sind von der Volksabstimmung ausgenommen (§60 LandesV)
  • Ein Volksbegehren/Abstimmung kann den Landtag auflösen (§43(2) LandesV).
  • Die Landesverfassung kann durch Volksabstimmung geändert werden wenn die Hälfte der Abgeordneten dies beschliessen (§64(3)).
  • Volksabstimmungen finden an einem Sonntag 8-18 statt (VAbstG[2] §5, §11). Kosten der Volksabstimmung trägt das Land (VAbstG §24)
  • Volksbegehren werden beim beantrag. Soll ein Gesetz eingebracht werden so muss dieses mit Begründung beigefügt werden (VAbstG §25). Der Antrag bedarf 10000 Unterschriften von Wahlberechtigten. Eintragungen für Volksbegehren erfolgt in Eintragungslsten in den Gemeinden. Diese liegen in der Regel 14 Tage aus. Dort wird mit Geburtsdatum und Anschrift eingetragen. Antragsteller trägt Kosten für Zulassungsverfahren und Eintragungslisten (VAbstG §39)
  • Ein Volksbegehren kann ein neues Gesetz Einbringen, ist damit eine Volksinitiative - wird aber in den Rechtsnormen nicht so genannt.

Alternativen

  • Alternative Politikformen, z.B. Liquid Democracy
  • Kürzere Legislaturperioden
  • Subsidarität
  • ...

Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
23.03.2010 In Arbeit Aufgespalten in 2 Entwürfe
01.11.2009 In Arbeit Erster Entwurf, Übernommen von Entwurfsseite