BW:Kreisverband Ulm Alb-Donau-Kreis/Europawahlwahl 2014/Plakatierung
Stadtkreis Ulm
Plakatiergenehmigung wurde erteilt vom 12.04. - 25.05.2014
Böfingen | ca. 10.000 | |||
Donaustetten | ca. 1400 | |||
Donautal | ca. 200 | |||
Eggingen | ca. 1300 | |||
Einsingen | ca. 2500 | |||
Ermingen | ca. 1200 | |||
Eselsberg | ca. 17.000 | |||
Gögglingen | ca. 2800 | |||
Grimmelfingen | ca. 1100 | |||
Jungingen | ca. 3200 | |||
Lehr | ca. 2400 | |||
Mähringen | ca. 1100 | |||
Stadtmitte | ca. 14.000 | |||
Oststadt | ca. 7000 | |||
Söflingen | ca. 10.000 | |||
Unterweiler | ca. 1300 | |||
Weststadt | ca. 21.000 | |||
Wiblingen | ca. 15000 |
Stadtkreis Ulm Großplakat
1 | Belnise | König-Wilhelm-Strasse gegenüber Gaststätte König-Wilhelm - GENEHMIGT | Zuhören statt Abhören | 14.04.2014 | 1 Woche |
2 | Belnise | Bismarckring - aus Richtung Neu-Ulm nach Adenauerbrücke rechts auf Höhe Reithalle - GENEHMIGT | Stell dir vor, du wirst gefragt | 14.04.2014 | 1 Woche |
3 | Belnise | B28 - nach Einmündung Riedweg - aus Richtung Blaustein kommend, rechts - GENEHMIGT | Stell dir vor, du wirst gefragt | 14.04.2014 | 1 Woche |
4 | Belnise | Berliner Ring - Grünfläche vor der Fußgängerbrücke Heilmeyersteige - GENEHMIGT | Märkte brauchen Regeln, Menschen brauchen Freiheit | 14.04.2014 | 1 Woche |
5 | Belnise | Grünfläche Ecke Kinelesbergstraße/Lehrer-Tal-Weg bei Bushaltestelle Heckmühl - GENEHMIGT | Warum will der Staat wissen.... | 14.04.2014 | 1 Woche |
Alb-Donau-Kreis
Es werden 3 Crews (2-3 Piraten) mit einem Auto gesucht, die den Alb-Donau-Kreis abfahren, die Plakate aufhängen und nach der Wahl wieder abhängen.
Die genauen Routen und Termine werden mit den Crewmitgliedern abgestimmt.
Trag Dich ins Pad ein, falls Du helfen möchtest: https://ulm.piratenpad.de/Plakatierung
Allmendingen / Altheim | Keine Behinderung, nicht in Bereich Wahllokale | Max. 4 Allmendingen / Max. 2 Teilorten (Ennahofen, Grötzingen, Niederhofen, Pfraunstetten, Weilersteußlingen) und Altheim | 27.04.2014 | 29.05.2014 | |
Altheim (Alb) | Keine Plakate - Flyeraktion? | Max 5 (Genehmigungsmarken) -> Gebühr von 20€ (Kein Widerspruch möglich) | |||
Amstetten | Keine Behinderung, nicht in Bereich Wahllokale, keine Plakatierung wo bereits Plakatrahmen befestigt sind | Ab Sofort | 29.05.2014 | ||
Asselfingen | Auflagen -> Datei:AsselfingenAuflagen.pdf | Max. 3 | 14 Tage | ||
Ballendorf | Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals (Rathaus) nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht | Max. 2 | ab 25.04.2014 | unverzüglich nach der Wahl | |
Balzheim | Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht. | ||||
Beimerstetten | Kein Plakatieren im Bereich Evang. Petrus-Kirche (Breitinger Str.) und 20m um Wahllokal (Kirchgasse 1). Keine Behinderung. | Keine Angabe | 14.04.2014 | 25.05.2014 | |
Berghülen | Keine Plakate vor Wahllokalen (Schule Berghülen, Schulstraße 47 und Evang. Gemeindehaus Bühlenhausen, Daunerstraße 6). Keine Behinderung | Max. 5 | Ab Sofort | 5 Tage | |
Bernstadt | Keine Behinderung, nicht im Bereich Wahllokale, nicht wo bereits Plakatrahmen hängen. | Max. 5 Plakate mit Genehmigungsmarken | 15.04.2014 | 27.05.2013 | |
Blaubeuren | Nur auf extra aufgestellten Plakattafeln, eins pro Tafel (genaue Liste liegt vor) | 13 Plakattafeln | 8 Wochen | ||
Blaustein | Nicht an Verkehrszeichen oder sichtbehindernd an Kreuzungen, 20m Weg zum Wahllokal müssen frei bleiben, müssen mit Anschrift und Tel. des Verantwortlichen versehen sein. | ||||
Börslingen | 2013: 2 Plakate (max. DIN A 1 ) an den Straßenmasten befestigt werden | Max. 2 | 4 Wochen | 1 Woche | |
Breitingen | Plakatieren ist am sinnvollsten in der Durchgangsstraße Neenstetter Straße, Richtung Neenstetten | Keine Angabe | Keine Angabe | Zeitnah | |
Dietenheim | Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Nicht im Bereich der Wahllokale | Keine Angabe | 8 Wochen | Zeitnah | |
Dornstadt | 2013: Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten -> Voraussetzung Datei:DornstadtVoraussetzung.pdf | Keine Beschränkung | |||
Ehingen + Ortsteile | Es darf nur innerorts plakatiert werden. Nicht an Kreisverkehrsplätzen, in Verbindung mit Verkehrszeichen, an Bäumen und an Buswartehallen oä. Von Wahllokalen 50m entfernt. | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | |
Emeringen | Keine Angabe | Keine Angaben | Keine Angabe | Keine Angabe | |
Emerkingen | Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Keine Beschränkung | 4-6 Wochen | 1 Woche | |
Erbach (Stadt und Ortsteile) | 10 x Plakatwände / Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden (genaue Liste liegt vor) / Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Plakatwand 1 pro Partei (10) / Max. 5 pro Ortsteil (30) | 07.04.2014 / Jorge | Unverzüglich nach der Wahl / | |
Griesingen | Noch keine Gnehmigung -> Fyleraktion möglich | 2013: Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, Entfernung von 200 m um das Rathaus. | Max. 10 | ||
Grundsheim | Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max. 4 | 4-6 Wochen | 1 Woche | |
Hausen a. B. | Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Keine Beschränkung | 4-6 Wochen | 1 Woche | |
Heroldstatt | Plakatierungstafel | Jede Partei bekommt eine Fläche von 1,25 x 1,25 m Ennabeurer Weg unterhalb des Rathauses | 6 Wochen | ||
Holzkirch | Straßenmasten, keine Behinderung, nicht im Bereich Wahllokale | keine Angabe | 4 Wochen | 1 Woche | |
Hüttisheim | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, nicht im Bereich Wahllokale | Max 3 ( 2 in Hüttisheim, 1 in Humlangen) | Keine Angabe | 1 Woche | |
Illerkirchberg | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Keine Angabe | Keine Angabe | Keine Angabe | |
Illerrieden | Nicht im Bereich von Wahllokalen (Liste liegt vor), historischen Straßenlaternen und im Einmündungsbereich Wochenauer Straße / Vöhringer Straße, sowie an Straßenbäumen dürfen keine Plakate angebracht werden. | max 6 pro Ortsteil (Illerrieden, Dorndorf und Wangen) | 6 Wochen | 1 Woche | |
Laichingen | Plakatwände bis zu 3 PLakate (Ortseingang Machtolsheim / Ortseingang von Feldstetten) / Plakatierung nicht im Umkreis von 50m um | Max. 6 + Jeweils 2 in den Ortsteilen (Machtolsheim, Felstetten, Suppingen) | 10.04.2014 | Umgehend | |
Langenau | Aufstellen von Plakaten in unmittelbarer Nähe des Friedhofs, der Kirchen, des Rathauses und auch der Wahllokale nicht zulässig. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Keine Begrenzung | 12.04.2014 | 01.06.2014 | |
Lauterach | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max. 4 | 3 Wochen | 1 Wochen | |
Lonsee | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, nicht an Bushäuschen. 50m Abstand zu Wahllokalen | Max. 10, in Lonsee und Urspring je max. 4 | Keine Angabe / | 3 Tage / | |
Merklingen | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. 50m Abstand zu Wahllokalen | Keine Anzahl | 01.05.2014 | 25.05.2014 | |
Munderkingen | 2013: Innerhalb geschlossener Ortschaft. Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. | Max. 10 Genehmigungsmarken | |||
Neenstetten | Im Dorfplatzbereich darf nicht plakatiert werden! 3 Plakate jeweils an den drei Ortseingängen | Max. 3 | Keine Angabe | Zeitnah | |
Nellingen | Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Keine Angabe | 4-6 Wochen | 4 Tage | |
Nerenstetten | Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. | Max 2. | 25.04.2014 | Nach der Wahl unverzüglich | |
Oberdischingen | Plakatierung an Lichmasten mit Ausnahme der historischen Ortsmitte. Keine Anbringung an Verkehrszeichen, verkehrsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten. Außerdem wird vor dem Rathausparkplatz am 01.05.2014 vor der Wahl eine Plakatwand aufgestellt, eine Zuteilung/Reservierung der Fläche erfolgt nicht. Keine Plakatierung an historische Ortsmitte + Kastanienallee. Am Wahllokal keine Wahlwerbung. | Max 10 | 01.05.2014 | 1 Woche | |
Obermarchtal | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, nicht im Bereich Wahlolake. | Max. 10 | 13.04.2014 | 10 Tage | |
Oberstadion | Oberstadion: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße „Mühlhauser Straße“ – bitte nicht im Bereich des Krippenmuseums ca. 100 m vor und nach dem Krippenmuseum.
Hundersingen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Hauptstraße“ Mühlhausen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Moosbeurer Straße“ Moosbeuren: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Biberacher Straße“ |
Max. 1 pro Ortsteil in der Durchfahrtstraße | 6 Wochen | 1 Woche | |
Öllingen | Im Umkreis von Rathaus und Kirche darf ca. 50 m nicht plakatiert werden! | Keine Angabe | 05.05.2014 | 15.06.2014 | |
Öpfingen | Straßenlaternen, sonst. Pfosten. Nicht am Rathaus Schlosserstr. 10 | 4 Wochen | 1 Woche | ||
Rammingen | Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen | 5 Plakate | 01.04.2014 | 28.05.2014 | |
Rechtenstein | Plakatiertafeln im Braunselweg und in der Karl-Weiss-Str. / Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen | Max. 3 | keine Angabe | zeitnah | |
Rottenacker | Die Plakatwerbung ist auf die Braigestraße, Bahnhofstraße, Ehinger Straße, Kirchstraße, Kirchbierlinger Straße, Konrad-Sam-Straße und Volkersheimer Straße beschränkt. Es gibt keine speziellen Plakatwände. In der Regel werden die Wahlplakate an den Straßenbeleuchtungsmasten mittels Kabelbinder angebracht.
Bitte keine Plakatierung darüber hinaus und auch nicht an anderen Stellen |
Max. 5 | 4 Wochen | Unmittelbar nach dem Wahltag | |
Schelklingen | Plakatierungstafel Standorte lt. Liste. Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | 13 Plakattafeln (Schelklingen 6 + Ortsteile 7) - Hohlkammer Plakate keine Begrenzung | 11.04.2014 Stefan Bäuerle | zeitnah | |
Schnürpflingen | Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen | Max. 3 Schnürpflingen , Max. 1 Ortsteilen Ammerstetten und Beuren | Keine Angaben | Zeitnah | |
Setzingen | Nur Plakattafel - Kirchstraße 4 in 89129 Setzingen | - | Keine Angabe | - | |
Staig | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max. 5 (Genehmigungsmarken) | 25.04.2014 | 28.05.2014 | |
Untermarchtal | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten | Max. 4 | 3 Wochen | 1 Wochen | |
Unterstadion | Plakate Plakate an Straßenlaternenmasten, sturmsicher und ohne
Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten aufgehängt werden. Die Straßenmasten nicht beschädigen. |
max 3-5 | 4-6 Wochen | 1 Woche | |
Unterwachingen | Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. | Keine Beschränkung | 4-6 Wochen | 1 Woche | |
Weidenstetten | Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Auflagen | max. 8 | 01.05.2014 | 3 Tage | |
Westerheim | Mit Ausnahme der Straße Kirchenplatz (Rathaus, Haus des Gastes, Kirche und Kindergarten) und der Ortsmitte (Kreuzung L1236, L252, K7408) ist das Aufstellen von Werbeträgern zugelassen (siehe Plan Datei:WesterheimPlan.pdf). | Max 5. | 21.04.2014 | 25.05.2014 | |
Westerstetten | Keine Plakate sichtbar vom Wahllokal aus(Rathaus, Kirchstraße 3, Westerstetten
Alte Schule, Ulmer Straße 20, Vorderdenkental) / Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Die Plakate sind sturm- und wettersicher anzubringen bzw. aufzustellen. Sie dürfen weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern und müssen re-gelmäßig auf Standfestigkeit |
max. 4 | Keine Angabe | 2 Tage |
Stand 29.04.2014