BW:Bezirksverband Stuttgart/Bezirksparteitag 2016
Der Parteitag 2016 des Bezirksverbandes Stuttgart
Inhaltsverzeichnis
Ort und Zeit
Datum :10.7.2016
Zeit: Beginn 11:30 Uhr, Akkreditierung ab 11:15 Uhr
Ort: in der Landesgeschäftsstelle #S53 in Stuttgart
Anfahrt
Adresse:
Landesgeschäftsstelle #S53 in Stuttgart
Stöckachstr. 53
70190 Stuttgart
Teilnehmer
Zur Teilnehmerliste.
Tagesordnung (vorläufig)
- Begrüßung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl des Wahlleiters
- Bestimmung der Wahlhelfer
- Wahl der Protokollanten
- Abstimmung über die Geschäftsordnung
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Tätigkeitsberichts des Vorstandes
- Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderungsanträge
- Sonstige Anträge
- Fragen an die Kandidaten und Vorstandswahl
- Wahl der Rechnungsprüfer 2016/2017
- Anträge an den Vorstand
- Sonstiges
Der Bezirksparteitag endet voraussichtlich um 16 Uhr.
Geschäftsordnung (vorläufig)
- GO Variante 1 (bisher)
- GO Variante 2 (siehe auch GO des LPT 14.1)
- meiner Meinnung nach sind die beiden GOs identisch (Teecee)
Tätigkeitsbericht des alten Vorstandes
- Colorofthenight (Diskussion)
- Robert Merz
- Julian Beier
Kandidaten
Tragt Euch bitte ein, wenn Ihr für ein Amt oder mehrere kandidieren möchtet.
Auch Vorschläge sind gerne gesehen. Diese bitte in der dafür eingerichteten Rubrik eintragen. Nimmt der Vorgeschlagene an, trägt er sich darüber als Vorstandskandidat ein.
Parteitagsämter
- Versammlungsleiter
- Du?
- Wahlleiter
- Du?
- Wahlhelfer (mind. 2)
- Du?
- Protokollant
- Du?
Bezirksvorstand
Bitte möglichst mit Link auf das Wiki-Profil eintragen. Vorschläge können unten eingetragen werden.
- Vorsitzender
- Du?
- Stellvertretende Vorsitzende
- Stoppe
- Du?
- Bezirksschatzmeister
- Colorofthenight
- Du?
sonstige Ämter
- Rechnungsprüfer
- Du?
Vorschläge
Parteitagsämter
- Versammlungsleiter
- Anke?
- Wahlleiter
- Niko?
- Wahlhelfer (mind. 2)
- Protokollant
Bezirksvorstand
- Vorsitzender
- DU ?
- Stellvertretende Vorsitzende
- Susanna
- Robert
- Stoppe +1 +1
- Julian
- Bezirksschatzmeister
- DU ?
sonstige Ämter
- Rechnungsprüfer´
- DU ?
Anträge
Satzungsänderungseinträge müssen mindestens eine Woche vor dem Bezirksparteitag schriftlich (E-Mail oder Brief) beim Vorstand eingegangen sein!
SÄA 001
Der Parteitag möge beschließen den §9b (2) wie folgt zu zu ändern
alt:
(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt spätestens 13 Monate nach dem vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten sie beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mindestens 2 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
neu:
(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt spätestens 13 Monate nach dem vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten sie beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per E-Mail und Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirks- und/oder Landesverbands mindestens 2 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
SÄA 002
Der Bezirksparteitag möge beschließen, nachstehende Paragraphen in die Bezirkssatzung einzufügen:
§7a Ortsgruppen (1) Mitglieder, welche ihren angezeigten Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde ohne Ortsverband haben, können eine Ortsgruppe gründen. Das Gebiet der Ortsgruppe entspricht einem oder mehrerer Städten oder Gemeinden. (2) Eine Ortsgruppe ist keine Gebietsgliederung im Sinne des § 7 PartG. Die Geschäfte werden weiterhin vom Kreis- bzw. Bezirksvorstand geführt. (3) Die Bildung einer Ortsgruppe erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet der Stadt oder Gemeinde erfassten Mitglieder. (4) Die Mitglieder wählen den Organisationsvorstand bestehend aus einem Organisationsvorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Organisationsvorsitzenden und einem Organisationsschatzmeister. (5) Die von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Organisationsvorstandes werden vom Bezirks- bzw. Kreisvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr, bis der Bezirks- bzw. Kreisvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben oder die Mitglieder der Ortsgruppe einen neuen Organisationsvorstand wählen. (6) Der Organisationsvorstand muss über seine Sitzungen und Beschlüsse Ergebnisprotokoll führen. Die Protokolle müssen an den Bezirks- bzw. Kreisvorstand übermittelt und den Mitgliedern der Ortsgruppe an geeigneter Stelle bekannt gemacht werden. (7) Der Bezirks- bzw. Kreisvorstand beruft auf Beschluss des Organisationsvorstandes oder auf eigenen Beschluss hin die Ortsmitgliederversammlung der Orts ein. (8) Die Kommunalpolitik in ihrem Tätigkeitsgebiet ist eigene Aufgabe der Ortsgruppe.
§7b Finanzordnung für Ortsgruppen (1) Die Ortsgruppen werden im Haushalt des Bezirks- bzw. Kreisverbandes dezidiert berücksichtigt. (2) Die der Ortsgruppen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollen sich daran orientieren, welche Gelder einem Ortsverband für das entsprechende Gebiet zustünden. (3) Mittel, die im Haushalt den Ortsgruppen zugeordnet sind a) können auf Beschluss des Organisationsvorstandes beim Bezirks- bzw. Kreisvorstand beantragt werden, b) müssen dem Kreis- bzw. Bezirksvorstand insbesondere bei Veränderungen am Haushalt mitgeteilt werden, c) müssen in ihrer Verwendung dem Parteizweck im Tätigkeitsgebiet der Ortsgruppen zu Gute kommen, d) gehen bei Gründung entsprechender Ortsverbände in deren Besitz über. (4) Der Organisationsschatzmeister ist für die Aufbewahrung aller Rechnungen und Belege verantwortlich. Diese müssen nach Aufforderung dem Bezirks- bzw. Kreisvorstand übergeben werden. Zu jedem Beleg muss der zugehörige Organisationsvorstandsbeschluss vermerkt werden. (5) Befindet sich eine Ortsgruppe im Tätigkeitsgebiet eines Kreisverbandes, ist dieser zur Bereitstellung der finanziellen Mittel der Ortsgruppe verpflichtet, sofern der Kreisvorstand nicht unter Angabe gewichtiger Gründe widerspricht.
Sonstiges
Verpflegung & Getränke
Was der Kühlschrank der LGS hergibt und diverse Lieferdienste.
Protokoll
Datei:Protokoll bzpt stuttgart 16.pdf.
Hashtag: #bzpt16 oder #bzptdbzvsidlgs16