BW:Bezirksverband Karlsruhe/Bezirksparteitag/2010.2/Satzungsänderungsanträge

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SÄA1: Mehr Flexibilität bei den Abständen zwischen ordentlichen Bezirksparteitagen

Antragsteller: Bernd Eckenfels

Status: Offiziell eingereicht (wird behandelt)

Antragstext: Der Bezirksparteitag möge beschließen die Maximalzeit die zwischen zwei Parteitagen des Bezirksverbands Karlsruhe vergehen darf in Abschnitt A §9b Absatz 2 der Bezirkssatzung mit sofortiger Wirkung neu zu regeln:

Alter Text:

(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt spätestens 13 Monate nach dem 
Vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss.

Neue Fassung:

(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt mindestens einmal im Kalenderjahr
aber spätestens 18 Monate nach dem Vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund
Vorstandsbeschluss.

Begründung: Der Vorstand sollte mehr Spielraum haben bei der Planung von Bezirksparteitagen. Trotzdem sollte eine gewisse Regelmäßigkeit bei der die Parteibasis abstimmen kann erhalten bleiben.