BW:Arbeitsgruppen/Landtagswahl 2016/Kostenübernahme

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Um Kandidaturen und die Übernahme anderer Ämter bei der Landtagswahl (bsp. Vertrauensperson) allen Piraten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass der Landesverband anfallende Kosten übernimmt. Hierzu müssen klare Regelungen geschaffen werden, welche Kosten in welcher Höhe auf jeden Fall übernommen werden, welche unter bestimmten Umständen und welche unter keinen Umständen übernommen werden können.

Entwurf

Dieser Entwurf soll den Vorständen (BzV, LV) vorgelegt werden, eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen!


Rechtsgrundlagen

Die Bundessatzung §15 Parteiämter garantiert die Übernahme der Bewerberkosten und die Landessatzung §13 Parteiämter verweist auf diesen Punkt.

Diese Kostenübernahme könnte somit die in der Bundessatzung geforderten Regelung auf Landes- und Bezirksebene werden.

Zuständiger Vorstand

Zur Diskussion gestellt von Murgpirat:

Die entstehenden Kosten sollen vorrangig durch die für den jeweiligen Wahlkreis zuständige Gliederung (i.d.R. Kreisverband, sonst BzV/LV) getragen werden. Die Kostenübernahme muss also von den jeweiligen Vorständen auf Gliederungsebene beschlossen werden.


Kostenübernahmen

Kandidatenfoto

Der Landtagswahlkampf ist ein personalisierter Wahlkampf -- die Wähler kreuzen nicht eine Partei an, sondern eine Person. Erfahrungsgemäß wählen Menschen aber keine Person, zu der sie kein Bild kennen -- entsprechend ist es wichtig, Kandidaten nicht nur dem Namen nach, sondern auch als Bild zu bewerben.

Hierfür sind unbedingt professionelle, qualitativ hochwertige Fotos erforderlich! Nicht jeder Fotograf kann die notwendige Qualität (Auflösung ausreichend für Plakate) liefern. Nicht jeder Fotograf besitzt Ausrüstung und Erfahrung, um seriöse Fotografien mit einer Aussage (passend zu Kandidat und Partei) zu erstellen.

Kostenschätzung: ~200-300€ pro Kandidat (Übernahme der Kosten für hochwertige Bewerberfotos inkl. uneingeschränkter Verwertung)

Es wäre sinnvoll, hier eine Reihe von Fotografen oder Agenturen zu suchen und Rahmenverträge abzuschließen, bei 70 Kandidatenfotos könnten vermutlich Rabatte verhandelt werden.

Bei Rahmenverträgen sollte der Fotograf direkt mit dem Vorstand abrechnen. Ansonsten sollten die Kandidaten vor der Fotosession Kosten, Fotograf und Planung mit dem Vorstand klären.

Anmerkung: die 200-300Eur decken die üblichen, sehr professionellen Produktionen ab. Es liegen der AG LTW auch Angebote um die 100Eur vor. Es finden sich sicher auf für kleinere Beträge Fotografen. Die Wahrscheinlichkeit dass bei den 70 Kandidaten aber die Qualität der Fotos bei einigen Angeboten leidet steigt mit den Einsparungen. Ansonsten ist natürlich jeder Kandidat angehalten es selbst zu übernehmen, oder Fotografen können Ihre Tätigkeit als Sachspende einbringen.


Kosten für Formalitäten / Behördenkosten

Die Partei sollte alle anfallenden Behördenkosten (beispielsweise, sofern notwendig, Familienstandsnachweise, Beglaubigungen, etc) für die Kandidaten und Vertrauenspersonen - aber auch für die Einreichung der Wahlvorschläge übernehmen.

Weiterhin sollte die Partei alle anfallenden Strafkosten oder Gerichtskosten übernehmen, die (durch den Wahlkampf oder die Parteiarbeit) nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Hierbei ist zu klären, in wie weit dies bereits durch die Versicherung der Partei abgedeckt ist.

Reisekosten

Für im voraus genehmigte bzw. abgesprochene Reisen der Kandidaten mit ausschließlichem Bezug zum Wahlkampf (bsp. Anfahrt zu Infoständen, Podiumsdiskussionen, etc) sowie abgesprochene Reisen der Vertrauenspersonen mit eindeutigem Bezug zur Landtagswahl werden die Reisekosten übernommen. Ob auch Übernachtungskosten und Verpflegungsspesen getragen werden ist Bestandteil der Genehmigung.

Die Kandidaten müssten aber darauf achten, die Kosten möglichst gering zu halten - Kilometerpauschalen oder ÖPNV-Pauschalen wären also möglich, siehe auch Reisekostenerstattung:

  • ÖPNV mit tatsächlichen Kosten (mit Beleg)
  • Flug wenn günstiger als Bahn (2. Klasse) (mit Beleg und Kostenvergleichsrechnung)
  • Auto: 0,20€/km, Motorrad: 0,13€/km (mit Beleg durch Routenplaner)
  • Verpflegung (pauschal)
    • 8-14h: 6€
    • 14-24h: 12€
    • 24h: 24€
  • Übernachtung nach Originalbeleg oder pauschal (<=20€), Frühstück wird bei Pauschalberechnung mit 4,80€ *abgezogen* und als Verpflegung einbezogen.
    Heisst das mit Beleg beliebiger Betrag, und ohne 20Eur? Ich würde das (ich weiss das muss auch auf der Bundesseite korrigiert werden) mit "Übernachtungen werden mit Pauschal 20Eur abgegolten oder gegen Erstattung der tatsächlichen Kosten bei Vorlage eines Orginalbeleges. Hotelkosten müssen mit dem Vorstand vorher abgestimmt werden, weden aber nur bis maximal 100Eur erstattet" (oder so) --eckes

Siehe auch Wahlkampfkostenübernahme

Kosten, die nicht übernommen werden können

  • Verdienstausfall für Wahlkampftermine
  • Kleidung, Friseur, ...

Vor dem Kauf muss der Vorstand diesen genehmigen, sonst können Kosten nicht erstattet werden. Dies gilt auch für:

  • Werbemittel (Kugelschreiber, ...)
  • Verbrauchsmaterial (Kabelbinder, ...)
  • Telekommunikationskosten, Domains
  • Pressemitteilungen
  • Dienstleistungen für Design
  • Raummieten

Siehe auch Wahlkampfkostenübernahme