BW:Arbeitsgruppen/Landtagswahl 2011/Wahlkampf/Kostenübernahme

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Entwurf

Diese Seite ist nur ein Entwurf der noch nicht von den Vorständen des LV und der BzV verabschiedet wurde und noch Überarbeitung bedarf.

Kostenübernahmen im Wahlkampf

Verbindlich

(Verbindlich heisst hier nur, dass der Vorstand in der Regel einer Anfrage nach Erstattung zustimmt. Bevor Kosten anfallen oder Bestellungen getätigt werden ist TROTZDEM die Zustimmung des Vorstandes einzuholen. Schweigen ist keine Zustimmung.)

  • Infostände (Gebühren für Verwaltung falls im üblichen Rahmen)

Siehe auch Kostenübername Wahlvorschläge