BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Programmkommission/Kapitel 2 Demokratie
Inhaltsverzeichnis
- 1 Demokratie, Transparenz und Privatsphäre
- 1.1 Demokratie
- 1.1.1 Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren
- 1.1.2 Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
- 1.1.3 Kein Religionsbezug in der Landesverfassung
- 1.1.4 Kostenloser Kirchenaustritt
- 1.1.5 Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden
- 1.1.6 Gerechteres Wahlsystem
- 1.1.7 Kommunales Wahlrecht für Ausländer
- 1.1.8 Senkung des Wahlalters
- 1.1.9 Senkung des Mindestalters für Ministerpräsidenten
- 1.2 Transparenz
- 1.2.1 Informationsfreiheitsgesetz
- 1.2.2 Veröffentlichungsdienst 2.0
- 1.2.3 Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung
- 1.2.4 Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten
- 1.2.5 Karenzzeit für Amtsträger
- 1.2.6 Staatssekretäre abschaffen
- 1.2.7 Transparente Gesetzgebung
- 1.2.8 Transparenter Haushalt
- 1.2.9 Transparenz bei Besetzung von Ämtern
- 1.3 Datenschutz
- 1.1 Demokratie
- 2 Zustimmung der Kommission
Demokratie, Transparenz und Privatsphäre
Demokratie
Es ist Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu stärken. Wir Piraten streben eine gleichberechtigte Teilhabe jedes einzelnen Mitbürgers an demokratischen Prozessen an.
Es ist in der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Land. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar.
Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren
Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren ein.
Für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg müssen bisher in 14 Tagen über eine Million Unterschriften (16,7% der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger auch noch in Amtsräumen einfinden. Unter diesen Bedingungen verwundert es nicht, dass es hier noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gab. Im zweiten Volksentscheid-Ranking des Mehr Demokratie e.V. landete unser Bundesland auf dem vorletzten Platz (Note 5,3).
Wir schließen uns den Forderungen des Vereins an: Die Sammelfrist soll auf sechs Monate ausgedehnt und die Anzahl der benötigten Unterschriften auf 5% (zurzeit ca. 376.000) gesenkt werden. Neben dem Auslegen in Amtsräumen soll auch ein freies Sammeln gestattet sein.
Wir setzen uns zudem dafür ein, jedes zugelassene Volksbegehren grundsätzlich öffentlich im Landtag zu behandeln. Weiterhin wollen wir bei Volksabstimmungen die Abschaffung oder zumindest die Senkung der Mindestzahl an Ja-Stimmen (Zustimmungsquoren).
Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei über tausend Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.
Zusätzlich möchten wir den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.
Kein Religionsbezug in der Landesverfassung
Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig von ihren religiösen Ansichten. Wir fordern ein Bekenntnis zu allgemeingültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut, statt des spezifischen Religionsbezugs.
Deutschland garantiert als weltlicher Staat Religionsfreiheit. Religiöse und religionsfreie Weltanschauungen sind Privatsache und die Freiheit der Wahl sowie Gleichbehandlung ist durch eine Verfassung ohne Bezüge zu einem Gott oder einer bestimmten Religion zu garantieren.
Kostenloser Kirchenaustritt
Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Baden-Württemberg werden teilweise bis zu 60€ für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass Eintritt, Austritt und Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenlos ist.
Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden
Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht sowie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir möchten daher dafür sorgen, dass diese religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.
Gerechteres Wahlsystem
Das in Baden-Württemberg verwendete Wahlsystem bei Landtagswahlen mit einer gemeinsamen Stimme für Partei und Direktkandidat benachteiligt kleine Parteien. Um landesweit wählbar zu sein, muss eine Partei in jedem Wahlkreis Direktkandidaten aufstellen.
Stattdessen möchten wir wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern ein Wahlsystem mit zwei getrennten Stimmen einführen. Dieses ist so zu gestalten, dass es nicht länger zu negativen Stimmgewichten kommen kann.
Kommunales Wahlrecht für Ausländer
Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Bürger ausländischer Staaten ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.
Senkung des Wahlalters
Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.
Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Dadurch wird die Politik die junge Generation entdecken, was auch dem Bildungssystem zugutekommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre.
Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.
Senkung des Mindestalters für Ministerpräsidenten
Wir wollen das Mindestalter für das Amt des Ministerpräsidenten von bisher 35 Jahren aufheben. Die Wahlfreiheit des Landtages soll nicht durch das Alter eines möglichen Kandidaten eingeschränkt sein.
Transparenz
„Wissen ist Macht“ wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu „Wissen ist Macht – wenn es allen gehört“. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus „Kapital“ schlägt.
Umweltschutz-Organisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen.
Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.
Informationsfreiheitsgesetz
Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Baden-Württemberg erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig. Um dies zu ermöglichen, haben der Bund und elf andere Bundesländer bereits ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt, mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir fordern daher auch in Baden-Württemberg die Einführung eines Rechts auf Akteneinsicht und Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.
Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.
Veröffentlichungsdienst 2.0
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht - Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen - zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein. Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält, komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit.
Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden. Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.
Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung
Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.
Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten
Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte offengelegt werden.
Karenzzeit für Amtsträger
Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden.
Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert.
Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte gelten.
Staatssekretäre abschaffen
Wir sehen für den Posten des politischen Staatssekretärs in den baden-württembergischen Ministerien keine Notwendigkeit. Oft genug dient diese Funktion nur dem Postengeschacher, um im Kabinett parteipolitischen Proporz zu gewährleisten. Den Posten des politischen Staatssekretärs wollen wir daher abschaffen.
Transparente Gesetzgebung
Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Jeder Bürger soll Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können. Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben.
Transparenter Haushalt
Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.
Transparenz bei Besetzung von Ämtern
Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden. Die Landräte sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.
Datenschutz
Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.
Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an existentieller Bedeutung - für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.
Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.
Datenschutz in die Landesverfassung
Wir möchten die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch durch die Verankerung in der Landesverfassung hervorheben.
Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten
Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nichtöffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem von uns geforderten Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.
Modernes Datenschutzrecht
Unser aktuelles Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der überkommenen Vorstellung, dass Datenverarbeitung an einer zentralen Stelle stattfindet. Deswegen wollen wir es entsprechend modernisieren.
Das überarbeitete Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen orientieren. Dazu gehört neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Vertraulichkeits- und Integritätsgrundrecht. Es soll außerdem transparenter gestaltet werden, indem wir unnötige Spezialregelungen entfernen.
Zertifizierter Datenschutz
Wir wollen für die Datenschutzumsetzung in Unternehmen und öffentlichen Stellen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) einführen. Weiterhin möchten wir ein Datenschutz-Zertifikat einführen, das Bemühungen um einen besseren Datenschutz bescheinigt. Datenschutz kann so auch zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
Zustimmung der Kommission
- Bernd 'eckes' Eckenfels 21:59, 6. Aug. 2010 (CEST)
- Futti 19:36, 8. Aug. 2010 (CEST), Futti 00:11, 30. Aug. 2010 (CEST)
- Hartmut 13:03, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Incredibul 23:21, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Für den Vorstand: Florian 'branleb' Zumkeller-Quast, 22:28, 16. Aug. 2010 (CEST) -- Re-signed wegen Änderungen: 19:38, 25. Aug 2010 (CEST)
- Ulan 17:24, 10. Sep. 2010 (CEST)
- M.P. Cato 19:58, 13. Sep. 2010 (CEST)