BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Stärkung Landesdatenschutzbeauftragter

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Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten

  • Titel: Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten
  • SortKey: AMA
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: Tirsales
  • Sub-AG: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten

Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus.

Aus diesem Grund soll das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nichtöffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.


 

Kurzfassung

Transparenz und Bürgerbeteiligung setzt einen starken Datenschutz voraus - und dieser wiederum einen handlungsfähigen Datenschützer. Aus diesem Grund soll das Amt des Landesdatenschutzbeauftragen [1] nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins in ein unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden, dass neben dem Datenschutz für den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich auch für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist. Bisher hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz 11 Planstellen für Beamte und 5 für Angestellte[2] - dies ist bei weitem nicht ausreichend und muss geändert werden. Gleichzeitig sollen mehr Kompetenzen gegenüber Behörden und Firmen eingeführt werden.

Gleichzeitig sollen die Datenschutzgesetze (soweit im Kompetenzbereich des Landes) überarbeitet werden - diese sind nicht mehr zeitgemäß[3] und Datenschutz soll in die Landesverfassung aufgenommen werden.

Bearbeiter

Langfassung

Eine wichtige Aufgabe in jeder Regierung kommt dem Beauftragten für den Datenschutz zu - er muss kontrollieren, dass Regierung und Behörden nicht zu viele oder irrelevante Daten über ihre Bürger sammeln, berät die Bürger über Fragen des Datenschutzes und kontrolliert die Wirtschaft auf Einhaltung der entsprechenden Regelungen.

Leider hat die Landesregierung in Baden-Württemberg es bisher versäumt, dieses so wichtige Amt auch mit ausreichend Kompetenzen und Mitteln zu versehen - ganze 16 Planstellen (inklusive Schreibdienst) sind für den Datenschutz vorgesehen, der noch dazu mit einem unzeitgemäßen Datenschutzgesetz hantieren muss, dass sich technisch an den 80er Jahren orientiert.

Baden-Württemberg ist ein Land der Innovation. Wir werden uns dafür einsetzen, dass wir auch eine Vorreiterstellung im Datenschutz und in der staatlichen Transparenz einnehmen. Hierzu fordern wir eine Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten in mehreren Schritten:

  • Datenschutz muss in die Landesverfassung aufgenommen werden.
  • Das Datenschutz- und das Informationsfreiheitsgesetz müssen überarbeitet und an den technischen Stand angepasst werden.
  • Die Informationsrechte und Schutzanliegen der Verbraucher sind für uns integraler Bestandteil eines bürgerorientierten Umwelt- und Verbraucherinformationsrechtes, das wiederum in ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz integriert werden soll, das ausdrücklich die bisher nur dem Umweltinformationsrecht vorbehaltene unbedingte Orientierung am Gemeinwohl und Allgemeininteresse zum Maßstab nimmt. Für Baden-Württemberg schaffen wir so das bundesweit wirksamste Informationsfreiheitsgesetz für den Bereich der Akteneinsicht in öffentliche Verwaltungen, Stiftungen und natürlich für den Landtag von Baden-Württemberg.[4]
  • Datenschützer müssen ihre Arbeit unabhängig vom Innenministerium erledigen können - auch die Kontrolle der Behörden gehört zu seinen Aufgaben, dies unabhängig von äußerem Einfluss tun zu können ist daher notwendig. Wir fordern daher den Aufbau eines unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz, wie es sich beispielsweise in Schleswig-Holstein[5][6] bereits erfolgreich etabliert hat. Dieses Landeszentrum soll für den Datenschutz im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich zuständig sein.
  • Das Landeszentrum übernimmt beratende, präventive und kontrollierende Aufgaben. Es arbeitet sowohl auf Antrag der betroffenen Bürger, Unternehmen oder Behörden als auch direkt.
    • Es ist Anlaufstelle für Fragen der Bürger, der Unternehmen und der Behörden. Die Bürger können sich hier darüber informieren, wie sie sich beispielsweise im Internet richtig verhalten und sie können überprüfen ob ein Unternehmen Daten rechtmäßig speichert. Unternehmen können endlich Rechtssicherheit bei Fragen des Datenschutzes haben, in dem ein zentraler Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen geschaffen wird.
    • Das Landeszentrum überprüft präventiv neue Großprojekte oder Überwachungs- und Datensammelprojekte der Behörden und Unternehmen im Land.
    • Und das Landeszentrum kontrolliert laufende Projekte auf ihre Datenschutzregelungen und die Einhaltung selbiger. Insbesondere die ausufernde Videoüberwachungspraxis und neue Techniken zur verdachtsunabhängigen Bürgerüberwachung (Stichwort Kennzeichenscanning) müssten laufend kontrolliert werden. Auch die Datenhaltung und -verarbeitung in Behörden soll laufend kontrolliert werden.
    • Meldungen von Bürgern zu Datenschutzverstößen geht das Landeszentrum nach.
  • Damit das Landeszentrum für Datenschutz seine Aufgaben erfüllen kann, muss es genug Mitarbeiter haben. Wir fordern hier einen deutlichen Ausbau auf mehr als 40 Planstellen.

Gleichzeitig ist das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz auch für das Informationsfreiheitsgesetz und Akteneinsicht zuständig - Bürger haben somit in allen Fragen zu den Themenkomplexen Datenschutz und Transparenz nur noch einen zentralen Ansprechpartner.

Warum die Änderung notwendig ist

  • Der Landesdatenschutzbeauftragte ist ein zahnloser Tiger - keine beziehungsweise nur wenige echte Kompetenzen.
  • Er hat zu wenig Mitarbeiter um alles bearbeiten zu können (beispielsweise nur eine Stelle für den Gesamtbereich Gesundheitssystem, eine Stelle für Verfassungsschutz und Geheimdienste, etc)
    • Unternehmen müssen rechnerisch nur alle 34.900 Jahre mit einer Überprüfung rechnen - also gar nicht.[7]
  • Baden-Württemberg hat
    • ein veraltetes Datenschutzgesetz (technischer Stand 80er Jahre), keinen ausreichenden Datenschutz für Angestellte, etc
    • Keine Beratungsstellen für Bürger und Unternehmen
    • Kein ausreichendes Informationsfreiheitsrecht

Soll-Zustand

  • Aufbau eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
    • Zusammenlegung Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich
    • Nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, des Saarlandes und Sachsen-Anhalt soll der Datenschutz auch für die Informationsfreiheit beziehungsweise für das Akteneinsichtsrecht zuständig sein[8]
    • Erhöhung auf über 40 Planstellen
  • Aufnahme von Datenschutz in die Landesverfassung - gleichzeitig auch Unabhängigkeit des Datenschützers vom Innenministerium
  • Der Datenschützer ist mit mehr Kompetenzen gegenüber Wirtschaft und Behörden auszustatten.
    • Datenschutzbeauftragter darf selbstständig tätig werden, er hat die Möglichkeit, neue Projekte zur Datenerfassung im VORAUS zu überprüfen und seine Einsprüche sollen hier bindend werden. Aber hier sollte man eventuell nochmal Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten aufnehmen bzw. seine Veröffentlichungen durchgehen - da findet sich schon einiges.
    • Als Beispiel: Der Datenschutzbeauftragte kann sagen "Die Sammlung der Daten in der Schulzeit (Bildungsakte) ist nicht sinnvoll" - aber die Schulen können dies ignorieren.
    • Weiterhin wäre es sinnvoll, wenn der Datenschutzbeauftragte beispielsweise das Recht erhält Videoüberwachungen oder andere groß angelegten Überwachungsprojekte im Vorfeld oder im Nachhinein zu bewerten und gegebenenfalls abzulehnen (Beispiel Kennzeichen-Scanning)
  • Überarbeitung und Modernisierung Datenschutzgesetz
    • Modernisierung auf aktuellen technischen Stand
    • ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer/Beschäftigte erlassen und dabei vor allem die Überwachung am Arbeitsplatz effektiv begrenzen

Kosten

Entsprechend der Erhöhung des Budgets[2]. Derzeit sind es ungefähr 750k€ an Personalkosten, sowie 65k€ an sonstigen Kosten. Für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich sind etwa 60k€ vorgesehen[9]. Geschätzt würden die Kosten sich verdreifachen, wir rechnen also mit Mehrkosten in Höhe von etwa 2.000.000 € (Mehrkosten für Informationsfreiheitsgesetz bereits enthalten).
Das Landeszentrum in Schleswig-Holstein hat einen Haushaltszuschuss in Höhe von ungefähr 1870k€ (inkl. Projekte und Einnahmen)[10].

Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
11.11.2009 In Arbeit Eingestellt
22.11.2009 In Arbeit Ergänzung Langfassung, Landeszentrum