BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Freiwilliger Polizeidienst
Freiwilliger Polizeidienst
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der LAG-Landespolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet. Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der AG, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Partei.
Freiwilliger Polizeidienst
Der Polizeidienst eignet sich nicht für das Ehrenamt. Polizisten brauchen Qualifikationen, die nur eine mehrjährige Ausbildung gefolgt von Berufserfahrung leisten kann.
Freiwillige Polizeibeamte haben zur Zeit nach wenigen Wochen Ausbildung gleiche Befugnisse wie reguläre Polizisten. Sie tragen Uniform, dürfen ihre Schusswaffe benutzen und alle polizeirechtlichen Maßnahmen durchführen. Dies sollte nur vollausgebildeten Polizisten vorbehalten sein. Eine gemischte Polizeistreife täuscht Sicherheit nur vor. Im Ernstfall kann der Hilfspolizist schnell zur Belastung werden, da er gar nicht oder falsch reagieren kann und so die Verantwortung und Reaktion bei einem Beamten alleine liegen. Auch für Einsätze wie Gewaltprävention an Schulen fehlt den freiwilligen Helfern die nötige Qualifikation. Freiwillige Helfer sind daher kein geeigneter Ersatz oder Unterstützung für den regulären Polizeidienst.
Kurzfassung
Der Polizeidienst eignet sich nicht für das Ehrenamt. Polizisten brauchen Qualifikationen, die nur eine mehrjährige Ausbildung gefolgt von Berufserfahrung leisten kann.
Bearbeiter
- Stammtisch Ludwigsburg
Vorschlag
Der Vorschlagstext stammt aus dem Programmvorschlag des Ludwigsburger Stammtischs.
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
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2010-04-05 | Ostern | Erster Entwurf veröffentlicht |