BW:Antragsfabrik2013/Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für LV-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann der Landesverband Baden-Württemberg.
Land
- Schlagworte Pro
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
1. Die Piratenpartei Baden-Württemberg befürwortet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (1)
2. Einen Beitrag pro Wohnung lehnen wir ab. Der Rundfunkbeitrag soll solidarisch finanziert werden. Menschen mit höherem Einkommen sollen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit auch mehr bezahlen. Dies wollen wir durch eine Koppelung an die Einkommenssteuer erreichen. (2)
2.1 Eingezogen werden soll der Rundfunkbeitrag durch die Finanzämter. (9)
2.1.1 Unternehmen sollen wie bisher beteiligt werden. Dies soll durch die Körperschaftsteuer berechnet werden. (5)
2.1.1.1 (wenn 2.1.1 nicht angenommen) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muß billiger werden. Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert daher eine schrittweise Reduzierung der Gelder. (3) Als längerfristiges Ziel peilen wir 1% der Einkommensteuer an. (6)
2.1.1.2 (wenn 2.1.1 angenommen) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muß billiger werden. Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert daher eine schrittweise Reduzierung der Gelder. (3) Als längerfristiges Ziel peilen wir 1% der Einkommen- und Körperschaft-Steuer an. (6)
2.1.2 Kommunen, insbesondere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, sollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mitfinanzieren. (8)
2.1.3 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht in Bieterwettbewerb zu den privaten Sendern treten. (4)
3. Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängiger von der Politik machen, indem wir die Anzahl der Parteienvertreter in Rundfunk- und Verwaltungsrat reduzieren. (7)
3.1 Die Zusammensetzung des Rundfunkrates ist regelmäßig auf Ausgewogenheit zu prüfen.
3.1.1 Insbesondere sollen auch andere Religionen als die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie Konfessionslose im Medienrat berücksichtigt werden. (7)
3.1.2 Konkurrierend zu 3.1.1 Aufgrund der Aufgabenstellung des Medienrates (Programmvielfalt und Jugendschutz) sowie Trennung von Kirche und Staat kann auf eine Berücksichtigung von Religionsgemeinschaften verzichtet werden (Ersatzlose Streichung der Vertreter der evangelischen Landeskirchen, der römisch-katholischen Kirche, der israelitischen Religionsgemeinschaften, der Freikirchen).
3.1.3 Der Medienrat ist durch die Streichung des Vertreters des Bundes der Vertriebenen, Landesverband Baden-Württemberg anzupassen.
3.1.4 Der Medienrat ist durch das Einfügen eines Vertreters eines Behindertenverbandes anzupassen.
3.1.5 Der Medienrat ist durch das Einfügen eines Vertreters der Präfektur des Départements Bas-Rhin/Republik Frankreich anzupassen.
- Begründung
Der Antrag ist modular aufgebaut.
Begründungen
Der Antrag entspricht unserem Prinzip der Netzneutralität und unserer sozialen Ausrichtung.
Großteils ist dieser Antrag schon in unserem Wahlprogramm zur LTW '11. (http://piratenpartei-bw.de/wahl/wahlprogramm/medien-kunst-und-kultur/) gedeckt. Insbesondere bei der Finanzierung wird es konkreter.
(1) Es braucht Medien, die von Politik und/oder Wirtschaft oder Einzelinteressen unabhängig sind.
(2) Es ist nicht zumutbar, daß der Rundfunkbeitrag in voller Höhe bezahlt werden muß, wenn auch nur ein volljähriger Bewohner keine Sozialleistungen bezieht oder aus anderen Gründen nicht befreit ist. Politische Unabhängigkeit ist weiter gegeben, da die Finanzämter nur die ausübende Gewalt sind.
(3) Bei derzeit 7 Milliarden Euro für den ÖR müßte der Zuschlag auf die Einkommenssteuer 4,4% betragen. Das ist unverhältnismäßig. Durch eine Reduzierung der Mittel ist der ÖR gezwungen, Synergieeffekte zu nutzen. Dies kann durch Fusionen der Landessendeanstalten geschehen, wie die Beispiele RBB oder SWR zeigen, oder die Zusammenlegung von Auslandsbüros. Dies wollen wir den ör Sendern überlassen, sofern sie ihrem Auftrag nachkommen.
(4) Ein Bieterwettstreit mit den Privaten ist unnötig, da diese Sendungen dann trotzdem ausgestrahlt werden. Sendungen von besonderem öffentlichen Interesse können vertraglich (oder gesetzlich) zur Ausstrahlung im Free-TV vorgeschrieben sein, ähnlich wie jetzt festgeschrieben ist, daß Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft im ÖR gesendet werden müssen.
(5) Auch der Soli wird durch EkSt- und Körperschaftsteuer-Zuschlag finanziert. Damit könnte der Prozentsatz bei 7 Mia Euro auf 3.9 sinken.
(6) Entspräche 1.56 Mia €, bzw. 1.78 Mia € mit Körperschaftsteuer.
(7) Wer von wem entsandt wurde, steht unter http://www.swr.de/-/id=7687284/nid=7687284/did=213372/14lohgq
(8) Die Finanzen der Kommunen bestehen aus Beiträgen der Bürger und Unternehmen. Diese sollen nicht praktisch zweimal zahlen.
(9) Einfach, unkompliziert, ohne zusätzliche Strukturen. Ähnlich der Kirchensteuer.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich voraussichtlich enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Etwas dünn, er greift nicht die Problematik der Senderstruktur auf, so ist hier das fehlende Miteinbeziehen von RLP ein KO-Kriterium.
Die Definition einer medialen Grundversorgung ist nicht mit angedacht.
Der größte Anteil an den Rundfunkgebühren sind die Pensions.-/Betriebsrenten, was soll damit geschehen?
Duesenberg 12:45, 31. Aug. 2013 (CEST)
- Punkt 2.1.1.1 und 2.1.1.2 sind leider klar verfassungswidrig. Der Politik ist es nicht erlaubt durch Kappung der Finanzen in die Gestaltung des ÖRR einzugreifen. Die Politik definiert den Auftrag des ÖRR und _muss_ dann die Finanzierung sicherstellen, die zur Erfüllung dieses Auftrags notwendig ist. Wenn man will, dass der ÖRR weniger kostet, muss man also das Aufgabengebiet enger definieren. Welche Höhe die Beiträge dann haben müssen, um den Auftrag zu erfüllen, legt die KEF fest. Die Politik darf davon nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt abweichen, aber nicht weil sie's halt insgesamt zuviel findet. Näheres dazu kann dem 8. und 12. Rundfunkurteil entnommen werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkentscheidung --SD 10:30, 8. Mär. 2013 (CET)
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