BW:2012-09-16 - Protokoll Landesparteitag Baden-Württemberg

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Protokoll des Landesparteitags des Landesverbands Baden-Württemberg der Piratenpartei Deutschland

16. September 2012, 10:00 Uhr Quadrium, Kirchheimer Str. 68, 73249 Wernau (Neckar)

TOP 1: Begrüßung (18:40 Uhr)

ERÖFFNUNG

Florian Bokor eröffnet um 18:40 Uhr den zweiten Landesparteitag des Landesverbandes Baden-Württemberg im Kalenderjahr 2012.

TOP 2: Zulassung von Gästen und Presse sowie von Bild- und Tonaufnahmen (18:40 Uhr)

Florian Bokor schlägt der Versammlung vor, Gäste, Presse sowie Bild- und Tonaufnahmen zuzulassen.

Abstimmung: Die Versammlung nimmt die Zulassung Gästen, Presse sowie Bild- und Tonaufnahmen an.

TOP 3: Wahl des Wahlleiters (18:41 Uhr)

Florian Bokor schlägt Sebastian „ElZoido“ Sproesser vor. Es gibt keine weiteren Kandidaten.

Abstimmung: Die Versammlung nimmt Sebastian Sproesser mehrheitlich an.

TOP 5: Wahl der Versammlungsleitung (18:41 Uhr)

Florian Bokor kandidiert als Versammlungsleiter und schlägt Marco Geupert und Jan Leutert als stellvertretende Versammlungsleiter vor. Es gibt keine weiteren Vorschläge oder Kandidaten.

Abstimmung: Die Kandidaten werden en bloc angenommen.

TOP 7: Abstimmung über die Tagesordnung (18:42 Uhr)

Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Zulassung von Gästen und Presse sowie von Bild- und Tonaufnahmen
  3. Wahl des Wahlleiters
  4. Bestimmung der Wahlhelfer
  5. Wahl der Versammlungsleitung
  6. Wahl der Protokollanten
  7. Abstimmung über die Tagesordnung
  8. Wahl zweier Mitglieder für den Finanzrat der Bundespartei
  9. Satzungsänderungsanträge
  10. Programmänderungsanträge
  11. Sonstige Anträge
  12. Sonstiges

Abstimmung: Die Tagesordnung (TO) wird von der Versammlung angenommen.

TOP 6: Wahl der Protokollanten (18:43 Uhr)

Christoph Schönfeld wird als Protokollant vorgeschlagen. Die Versammlungsleitung (VL) merkt an, dass Christoph Schönfeld nicht anwesend ist und nicht zur Verfügung steht. Erik Wohlfeil kandidiert als Protokollant. Ingo Garz kandidiert als stellvertretender Protokollant. Es gibt keine weiteren Kandidaten.

Abstimmung: Die Versammlung nimmt die Kandidaten en bloc an.

Es wird um 18:43 Uhr ein GO-Antrag gestellt:

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung Vorziehen von TOP 8: Wahl zweier Mitglieder für den Finanzrat der Bundespartei

Abstimmung: Die Versammlung nimmt den GO-Antrag an.

Es wird angemerkt, dass die Versammlung vergessen hat, der Ämterkumulation der gewählten Versammlungsämter zu beantragen. Die VL beantragt die Ämterkumulation für alle gewählten Versammlungsämter.

Abstimmung (18:43 Uhr): Die Versammlung nimmt den Antrag auf Ämterkumulation für alle Gewählten an.

TOP 8: Wahl zweier Mitglieder für den Finanzrat der Bundespartei (18:43 Uhr)

Es werden Christoph Schönfeld und Nathanael Bienia vorgeschlagen. Es gibt keine weiteren Kandidaten oder Vorschläge. Die Kandidaten stellen sich vor.

Die Kandidatenliste wird um 18:46 Uhr geschlossen.

Die VL schlägt vor, Christoph und Nathanael Bienia en bloc per Handzeichen zu wählen. Es gibt keine Gegenrede.

Abstimmung: Christoph und Nathanael Bienia werden bei einer Gegenstimme gewählt.

Christoph und Nathanael Bienia nehmen die Wahl an.

TOP 9: Satzungsänderungsanträge (18:47 Uhr)

Die VL schlägt vor, mit SÄA 16: Urabstimmungsordnung zu beginnen. Es gibt keine Gegenrede.

SAÄ 16: Urabstimmungsordnung

Änderungsantrag Nr.
SÄA 16
Beantragt von
Lars Pallasch
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §
Beantragte Änderungen

Urabstimmungsordnung

Präambel

Urabstimmungen sind in der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei verankert. Diese Ordnung spezifiziert das genauere Vorgehen bei Urabstimmungen und wurde am ..... vom Landesparteitag verabschiedet.

§1 Grundlagen

1. Anträge für eine Urabstimmungen kann jeder Pirat stellen. Gestellt werden diese bei der Urabstimmungskommission.

2. Stimmberechtigt bei allen Urabstimmungen ist jedes Mitglied des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei Deutschland, der mit seinem Mitgliedsbeitrag nicht im Rückstand ist.

3. Sollten mehrere Auswahlmöglichkeiten bei einer Abstimmung die benötigten Kriterien erfüllen, gewinnt die Option mit den meisten Stimmen.

4. Abstimmungen können im Approval-Voting abgehalten werden, wenn es mehrere sinnvolle, vergleichbare Auswahlmöglichkeiten gibt.

5. Wenn bei einer Abstimmung mehrere Wahlmöglichkeiten vorgesehen sind, so sollte es die Möglichkeit zur aktiven Enthaltung geben.

6. Zwischenergebnisse der Abstimmung dürfen nicht veröffentlicht werden.

7. Das Ergebnis der Abstimmung erhält zwei Wochen nach der Veröffentlichung des Ergebnisses Gültigkeit, soweit vom Schiedsgericht nicht anders verfügt.

8. Ein Delegieren der eigenen Stimme an andere Personen ist nicht gestattet.

9. Eine genaue Verfahrensbeschreibung ist im Anhang 1 zur Urabstimmungsordnung zu finden. Der Anhang ist Teil der Urabstimmungsordnung.

10. Der Landesverband finanziert das Urabstimmungssystem in Rahmen des notwendigen sowie der allgemeinen Finanzlage des Verbandes angemessen.

§ 2 Aufgaben des Vorstands

1. Für jede Abstimmung hat der Vorstand jedem stimmberechtigten und stimmwilligen Piraten die Möglichkeit zu bieten, an der Abstimmung teilzunehmen. Dies kann durch Übersendung einer E-Mail mit einem individualisierten Link zu den Abstimmungsunterlagen erfolgen. Stichtag für die Feststellung der Stimmberechtigung ist der Tag des Versandes der Teilnahmeeinladungen. Verlorene Abstimmungsunterlagen bzw. der Link hierauf werden nicht ersetzt.

§3 Aufgaben der Urabstimmungskommission

1. Die Urabstimmungskommmission bewertet die Formulierungen der Abstimmungen auf Neutralität und Objektivität und in formuliert sie in Rücksprache mit den Antragstellern entsprechend.

2. Die Abstimmungskommission muss jedem Piraten mit einer Zugangsberechtigung die Möglichkeit geben abzustimmen.

§4 Programmanträge

1. Eine Abstimmung auf Änderung des Programms wird erst angekündigt, wenn ein Hundertstel der stimmberechtigten Piraten sich dafür ausgesprochen haben.

2. Eine Abstimmung über Programmanträge kann erst zwei Wochen nach ihrer Ankündigung beginnen und dauert zwei Wochen.

3. Eine Abstimmung auf Änderung des Programms gilt nur dann als entschieden, wenn eine Option von mindestens 60% der Abstimmenden gewählt wurde sowie mindestens 5% der stimmberechtigten Piraten diese wählte.

§5 Sonstige Anträge

1. Eine Abstimmung über einen Allgemeinen Antrag, der mit einem normalen Parteitagsbeschluss vergleichbar ist, wird angekündigt, wenn ein Hundertstel der stimmberechtigten Piraten sich dafür ausgesprochen haben oder der Vorstand dies beschließt.

2. Eine Abstimmung über einen Allgemeinen Antrag, wird zwei Wochen nach ihrer Ankündigung beginnen und dauert zwei Wochen. Der Vorstand kann beschließen, dass die Ankündigungsfrist gestrichen wird und die Abstimmung umgehend beginnt.

3. Eine Abstimmung über einen Allgemeinen Antrag gilt nur dann als entschieden, wenn eine Option von mindestens 50% + 1 Stimme der Abstimmenden gewählt wurde sowie mindestens 5% der stimmberechtigten Piraten diese wählte.


§6 Satzungsänderungsanträge

1. Satzungsänderungen per Urabstimmung sind nicht zulässig.


Anhang 1 zur Urabstimmungsordnung

Verfahrensbeschreibung

Die Urabstimmmungskommission

Die Urabstimmungskommission besteht aus Mitgliedern des Landesverbandes. Die Mindestanzahl von Mitgliedern der Antragskommission ist 1. Die Urabstimmungskommission nimmt Anträge zu einer Urabstimmung entgegen und stellt sicher, dass der Antrag neutral formuliert ist. Hierzu kann die Antragskommission den Antrag entsprechend umformulieren. Nach Rücksprache und Genehmigung des Änderungen durch den Antragsteller übersendet die Antragskommission den Antrag an den Landesvorstand.

Der Landesvorstand

Der Landesvorstand wird den Antrag veröffentlichen und zur Diskussion stellen und die Mitglieder dazu aufrufen, ihre Unterstützung oder Ablehnung bzgl. des Antrages zu erklären.

Wenn das Zustimmungs-Quorum binnen der laut Urabstimmungsordung definierten Frist erreicht wurde, wird die eigentliche Urabstimmung über den Antrag eingeleitet. Verantwortlich hierfür ist der Generalsekretär des Landesverbandes.

Ablauf der Urabstimmung

Der Generalsekretär ermittelt zum Stichtag (siehe Urabstimmungsordnung) die Anzahl stimmberechtigten Mitglieder im Landesverband. Aufgrund dieser ermittelten Zahl werden Invite-Codes sowie Prüfsummen in entsprechender Anzahl generiert. Diese werden in einer Tabelle hinterlegt welche für den Download der Abstimmungsunterlagen herangezogen werden wird. Ist ein Invitecode einmall benutzt worden, ist kein weiterer Download der Abstimmungsunterlagen möglich.

Der Landesvorstand versendet per E-Mail an alle Mitglieder einen individualisierten Link, unter welchem jedes Mitglied sich seinen Stimmzettel und den dazugehörigen Wahlschein (als PDF) herunterladen kann. Der Wahlschein, auf welchen die persönlichen Informationen des Mitgliedes einzutragen sind, enthält eine Prüfsumme, welche zur Gültigkeitsprüfung herangezogen wird. Der Stimmzettel enthält keinerlei Informationen die Rückschlüsse auf das Mitglied zulassen.

Der ausgefüllte Stimmzettel (und nur dieser) ist in einen Umschlag einzulegen und fest zu verschließen. Der ausgefüllte und unterschriebene Wahlschein wird zusammen mit dem Umschlag in dem sich der Stimmzettel befindet in einen weiteren Umschlag einzulegen. Auch dieser Umschlag ist fest zu verschließen.

Der Umschlag mit dem Wahlschein sowie dem Umschlag mit dem Stimmzettel ist ausreichend frankiert an die vom Landesvorstand veröffentlichte Anschrift zu senden. Es werden nur Einsendungen bei der Auszählung berücksichtigt, welche vollständig ausgefüllt und unterschrieben, gemäß den Vorgaben einkuvertiert und innerhalb der Frist eingegangen sind (Datum des Poststempels).

Auszählung

Die Auszählung findet öffentlich an einem vom Landesvorstand rechtzeitig bekanntzugebenen Ort statt. Die eingegangenen Wahlumschläge werden erst am Auszählungstag von den dafür vorgesehnen Piraten geöffnet. Bevor die Umschläge mit den Stimmzetteln in die Auszählung einfließen, wird der Wahlschein einer Plausibilitätsprüfung (ausfüllende Person ist stimmberechtigtes Mitglied, Prüfsumme ist gültig, etc.) unterzogen.

Das Ergebnis wird nach Beendigung der Auszählung vom Landesvorstand zeitnah veröffentlicht.

Begründung

Um auch zwischen zwei Landesparteitagen bindende Entscheidungen zu Programm und Positionen treffen zu können brauchen wir ein Möglichkeit dies umzusetzen. Hier kommt die Urabstimmungsordnung ins Spiel.


Lars Pallasch stellt um 18:47 Uhr den Antrag vor.

GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste (18:57 Uhr)

Abstimmung: Die Versammlung lehnt den GO-Antrag ab.


GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes (18:58 Uhr): Wer kann sich vorstellen, diesen Antrag anzunehmen?

Das Meinungsbild fällt stark positiv aus.


GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste (18:59 Uhr)

Abstimmung: Die Versammlung nimmt den GO-Antrag an.


Die Rednerliste wird geschlossen.

Redebeiträge (19:00 Uhr, Wortprotokoll):

Pirat1: Ich habe 2 Fragen. Die erste Frage: Wer war bei der Erstellung dieses Antrages beteiligt, wurde des irgendwo diskutiert? Des zweite: Inwiefern soll des Schiedsgericht da drauf einwirken, nachdem so'n Verfahren abgeschlossen wurde? Des hab' ich nicht verstanden, warum des da drin steht. Danke.

Lars Pallasch, Antragsteller (AS): Danke Bastian für deine Fragen, ich beantworte diese gerne. (Öhm) Dieser Antrag stammt nicht originär aus meiner Feder. Dieser Antrag stammt originär von EinfachBen, der diesen Antrag mit fast gleichem Wortlaut am Landesparteitag in Bayern hat einbringen wollen, ob er des gemacht hat oder ob der behandelt wurde kann ich nicht sagen. Ich habe ihn in gewissen Punkten modifiziert und nein, er wurde nicht diskutiert. Und des nehm' ich auch auf meine Kappe, weil ich's einfach versemmelt habe, den Link auf des Pad rechtzeitig auf die BWMisc zu kippen. Dafür dürft ihr mich gerne steinigen, bitte euch aber eure - euer Missfallen nicht an dem Antrag auszulassen.

Pause, Zwischenrufe „Schiedsgericht“

Wart', ich hab noch was vergessen, tschuldige: Schiedsgericht. Natürlich hat das Schiedsgericht die Aufgabe, sollte sich ein Pirat der Meinung sein, die Urabstimmung ist nicht sauber gelaufen, kann er das Schiedsgericht anrufen. Wenn das Schiedsgericht dann das nicht positiv beschei - die Anfechtung oder die Klage nicht positiv bescheidet, ist das hinfällig, ansonsten, wenn das Schiedsgericht die Klage abweist, ist die Urabstimmung gültig. Wie gesagt, wo kein Kläger, auch kein Richter, aba ich möcht's halt drinhaben, als Instanz.

- - -

Pirat2: Ich heb eigentlich nua zwei kleine Fragen: Was passiert, wenn mia Download abbricht, weil mei DSL zwangstrennt wird oda ich mit'm Handy irgendwie draufgeh': Isch der Eintrag in der Datenbank dann trotzdem da, gibt’s da nen Rollback, gibt’s da 'nen Drei-Phasen-Commit drüber? Ich glaub's mal, fürchte ich, fast nicht. Und wie sieht's mit der Sicherheit vom System aus? Wer zertifiziert dieses System, das es ned manipuliert werde kann? Wie sehe diese Verfahre aus?

Lars Pallasch (AS): Du meinst, wer das auszählt? Die Auszählung findet...

Pirat2: Nicht die Auszählung. Wer guckt was fa Hashes werred vo welche Programme generiert; welche Programme habbe Zugriff auf diese Tabelle? Welche Persone sin autorisiert diese Sache zu mache? Ansonstsche könnt ich mir ja irgendwo paar Datensätz' neistegge, mia so'n paar Dinger rauslasse und dann wieder abzische. Mit fertige Wahlunterlagen.

Lars Pallasch (AS): Da kannst du sicher sein, ich werde dir jetzt garantiert nicht beantworten, in welcher Form die Hashes berechnet werden.

Jemand lacht.

Damit würde ich das System von vornherein kompromittieren. Das werde ich nicht tun.

Pirat2: Security by Obscurity funktioniert net.

Lars Pallasch (AS): Ich weiß.

Zwischenruf

Pirat2: Richtig.

Lars Pallasch (AS): Und sie müssen endlich entsprechend tief sein. Verantwortlich für die Durchführung ist der Landesgeneralsekretär. Es gibt entsprechende Systeme dafür, die bereits im Einsatz sind, die auch entsprechend geprüft worden sind. Wir werden natürlich dann uns eins aussuchen müssen oder aber wir schaffen eins selber, was ich allerdings für nicht machbar halte auf kurz oder lang.

- - -

Pirat3: Meine Frage betritt - betrifft das Ende dieses Antrags, da steht: „Es muss rechtzeitig zur Auszählung eingeladen werden“. Was bedeutet „rechtzeitig“?

Lars Pallasch (AS): In dem Antrag kommen zweimal Fristen vor von jeweils vierzehn Tagen, also zwei Wochen. Rechtzeitig wäre innerhalb dann auch von vierzehn Tagen, das würde dann einfach die logische Schlussfolgerung darstellen. Allerdings würde ich dort keine genaue Einladungsfrist definieren wollen, weil wenn es - eine Urabstimmung macht nur Sinn, wenn man auch kurzfristig Entscheidungen treffen kann und dann sollte man halt auch mit 48 Stunden oder 72 Stunden einladen dürfen, zu so 'ner Auszählung. Natürlich wäre 'ne Möglichkeit auch zu sagen: Wir laden kurzfristig ein, aber wir sorgen dafür, dass es auch gestreamt wird, die Auszählung. Ich denke mal, damit ist auch gewährleistet, dass Leute, die vielleicht etwas weiter weg vom Auszählungsort wohnen, sich ein' Überblick bei der Auszählung verschaffen können.

- - -

Pirat4: Da sind einige Tippfehler drinne. Gibt’s da noch a' redaktionsmäßige Geschichte, wo da drüber fährt, bevor ma den reinschreiben?

Lars Pallasch (AS): Natürlich.

Pirat4: Ok.

Lars Pallasch (AS): Tippfehler dürfen auch bei einem bereits gestellten Antrag noch korrigiert werden. Aber danke für den Hinweis.

- - -

Pirat5: So. Wie sieht's aus mit Mitgliedern, die keine Mailadresse haben? Des hamma. Ich seh' in dem Antrag nichts.

Lars Pallasch (AS): Das ist bewusst so gewählt.

Pirat5: Bewusst so gewählt, dass –

Lars Pallasch (AS): Bewusst so gewählt.

Pirat5: – wir Mitglieder, die nicht online sind, ausschließen?

Lars Pallasch (AS): Nein. Holt hörbar Luft Natürlich müssen wir allen Mitgliedern, die – des steht auch da drin – die abstimmwillig sind, die Möglichkeit geben, daran abzustimmen. Wir müssen natürlich diesen Mitgliedern, die uns keine E-Mail-Adresse gegeben haben, darauf hinweisen, dass wir eine Urabstimmungsordnung haben, die das vorsieht und ihnen die Möglichkeit geben, sich bei uns zu melden. Sollte wirklich jemand garkeine E-Mail-Adresse haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit, in Ausnahmefällen, ihm sozusagen die Unterlagen per Post zuzusenden.

Pirat5: Ganz kurz: Aber wie werden diese informiert, dass jetzt so'n Antrag da ist, für die Urwahl? Weil die haben ja keine Mailadresse.

Lars Pallasch (AS): Ich hab' jetzt eben gesagt, wir müssen die erst überhaupt mal über das System informieren und ihnen die Möglichkeit geben, dass sie uns eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Weil viele – von vielen haben wir keine E-Mail-Adressen, obwohl sie definitiv online sind. Das wissen wir auch.

Pirat5: Also wir ham bei uns im Kreisverband Ü60-Piraten, die zwar E-Mail-Adressen ham, aber die auch teilweise keinen PC, keine Mailadresse ham, und von dem her find' ich hier den Antrag extrem schwierig, den komplett auf online zu setzen. Da dazu aber noch 'ne zweite Anmerkung: Ich sehe hier – vereinzeltes Klatschen & Klopfen Danke, an die drei. – ich seh' hier auch noch ein Problem in diesem Zusammenhang: Es wird ein Umschlag in einem Umschlag erfordert. Also ich seh' hier C4, A... – da gibt's hundert verschiedene Umschläge Zwischenruf – ich hab' daheim, es gibt fünf oder so. Ich hab' daheim einen oder zwo, weil ich jetzt grade Mitglieder...

Lars Pallasch (AS): Man kann Umschläge auch falten.

Pirat5: Okay, auch möglich. Aber ganz ehrlich: Da seh' ich dann mein drittes Problem mit in diesem Antrag: Ich würde gern wissen, ob's da ein Mindestrücklauf geben muss an Briefen, also nen Quorum, wo erreicht werden muss?

Lars Pallasch (AS): Ja.

Pirat5: Isses drin? Ich – Dann hab' ich's übersehen in der Schnelle, es tut mir leid.

Lars Pallasch (AS): Moment, ich such's kurz raus.

Lars Pallasch (AS): „... wenn eine Option von mindestens –

Pirat5: Ok.

Lars Pallasch (AS): – 60% der Abstimmenden gewählt wurde und sowie mindestens 5% der stimmberechtigten Piraten“

Pirat5: Okay, dann zieh' ich des zurück, des hab' ich überlesen. Aber wie gesagt, dieses Online-Ding ist für mich in dem Moment hier wirklich was sehr heikles.

Geht ab. Applaus in Teilen der Versammlung.

Ende der Redebeiträge und des Wortprotokolls

Die Redeliste ist erschöpft, die Versammlung schreitet zur Abstimmung per Kartenzeichen.

Abstimmung: Die Abstimmung fällt positiv aus. Das Erreichen der 2/3-Mehrheit ist allerdings unklar.

Die Wahlleitung wiederholt die Abstimmung.

Abstimmung: Die Abstimmung fällt positiv aus. Das Erreichen der 2/3-Mehrheit ist weiterhin unklar.

GO-Antrag auf Auszählung der Abstimmung

TOP 4: Bestimmung der Wahlhelfer (19:08 Uhr)

VL und WL schlagen als Wahlhelfer vor:

  • Norbert Hense
  • Florin Godard
  • Sven Krohlas
  • Sebastian Staudenmaier
  • Martin Stoppler
  • Tobias Karow
  • Franziska Sauerwein
  • Andreas Bergholz
  • Dr. Jürgen Martin
  • Christian Thomae
  • Fredy P. Weber
  • Reiner Hein

Abstimmung: Ämterkumulationen für die vorgeschlagenen Wahlhelfer werden en bloc um 19:09 Uhr angenommen.

Die VL fragt, ob jemand Widerspruch gegen diese Wahlhelfer einlegen will. Dies ist nicht der Fall.

Damit sind Norbert Hense, Florin Godard, Sven Krohlas, Sebastian Staudenmaier, Martin Stoppler, Tobias Karow, Franziska Sauerwein, Andreas Bergholz, Dr. Jürgen Martin, Christian Thomae, Fredy P. Weber und Reiner Hein als Wahlhelfer angenommen.

Fortsetzung TOP 9: Satzungsänderungsanträge (19:09 Uhr)

Die VL bittet die WL um Auszählung der Abstimmung über SÄA 16: Urabstimmungsordnung.

Abstimmung: Die WL zählt die Abstimmung aus. WL gibt um 19:10 Uhr das Ergebnis der Abstimmung bekannt:

JA: 45

Nein: 27

D.h. nur 60% Zustimmung; damit ist der Antrag abgelehnt.


GO-Antrag auf Änderung der TO: Vorziehen des sonstigen Antrags: Unterstützung eines SÄA auf Bundesebene zum Nichtzahlerrauswurf

Die VL fragt, ob es zu dem Antrag eine Gegenrede gibt. Es gibt keine Gegenrede.

Damit ist der GO-Antrag angenommen.

TOP 11: Sonstige Anträge (19:10 Uhr)

Sonstiger Antrag: Unterstützung eines SÄA auf Bundesebene zum Nichtzahlerrauswurf

Sonstiger Antrag Nr.
ohne Nummer
Beantragt von
Florian 'branleb' Zumkeller-Quast
Titel 
Unterstützung eines SÄA auf Bundesebene zum Nichtzahlerrauswurf
Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Satzungsänderungsantrag zum Rauswurf von Nichtzahlern an den BPT zu unterstützen.

Es wird beantragt, in §5 Absatz 2 Satz 1 das Wort 22 durch ein Komma zu
ersetzen und an den Satz 1 " oder durch Beitragsrückstand nach Maßgaben der
Finanzordnung" anzufügen.
Es wird beantragt an §7 ein neuer Absatz mit der nächsten freien Nummer
anzufügen. Der Wortlaut des Absatzes soll sein "Befindet sich ein Mitglied
mehr als drei Monate im Verzug und wurde mindestens drei mal im Abstand von
mindestens 14 Tagen zur Zahlung gemahnt, endet die Mitgliedschaft."


Die Wortlautänderung des §5 (1) mal in dick markiert:

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der
Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei
Ausländern, dem Ausschluss aus der Partei oder durch
Beitragsrückstand nach Maßgaben der Finanzordnung. 

Der §7 hätte den oben genannten zusätzlichen Absatz.

Begründung

Mitglieder, die keinen Beitrag zahlen, sollen in Zukunft ihre Mitgliedschaft verlieren. Dies dient der Verhinderung von Karteileichen.


Die VL fragt, ob es zu dem Antrag eine Diskussionsbedarf gibt. Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.


GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes (19:17 Uhr): Fühlt ihr euch auf diese Anträge, die hier zur Debatte stehen, gut vorbereitet?

Das Meinungsbild fällt stark negativ aus.

Ein Pirat möchte ein GO-Antrag auf Beendigung der Versammlung und Vertagung der restlichen Punkte. Dies wird mit der schlechten Vorbereitung der Teilnehmer begründet. Begründete Gegenrede: Die Anträge wurden größtenteils bereits auf dem letzten Landesparteitag eingereicht und auch jetzt wieder und stehen seit über einem halben Jahr im Wiki und wurden auf BWMisc und der Satzungsklausur diskutiert. Die VL teilt mit, dass ein GO-Antrag auf Vertagung laut GO kein gültiger GO-Antrag ist und eine Abstimmung darüber somit nicht möglich ist.

GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes (19:18 Uhr): Möchtet ihr die Versammlung an diesem Punkt beenden?

Das Meinungsbild fällt leicht positiv aus.

Redebeitrag von Marco Geupert: Wir sollten auf jeden Fall noch die Einladung zu LPTen ändern, da uns das jedes Mal 1500€ kostet.

Es stehen 2 konkurrierende GO-Anträge im Raum:

GO-Antrag auf Änderung der TO: Streichung der restlichen TO-Punkte

GO-Antrag auf Änderung der TO: Vorziehen des SÄA: Neufassung §9b (2)

Der Antragsteller des GO-Antrags auf Streichung der restlichen TO-Punkte zieht diesen zurück.

Abstimmung: Der GO-Antrag auf Änderung der TO: Vorziehen des SÄA: Neufassung §9b (2) wird mit großer Mehrheit angenommen.

Die Versammlungsleitung wird an Jan Leutert übergeben.

Fortsetzung TOP 9: Satzungsänderungsanträge (19:09 Uhr)

Der SÄA Neufassung §9b (2) und die konkurrierende Anträge

Neufassung §9b (2) Alternative 1

Neufassung §9b (2) Alternative 2

Neufassung §9b (2) Alternative 3

werden gemeinsam behandelt. Der Antragsteller stellt die Anträge vor.

SÄA 06: Neufassung §9b (2)

Änderungsantrag Nr.
SÄA 06
Beantragt von
Florian „Branleb“ Zumkeller-Quast
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9b
Beantragte Änderungen

Der §9b (2)

Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.
Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 4 Wochen vorher ein.
Die Einladung kann
 * per Brief erfolgen
 * per Fax erfolgen
 * per Mail mit Betätigungslink erfolgen. Bei Nichtbestätigung der Mail wird per Post eingeladen. 
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis
dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. 

soll wie folgt neugefasst werden:

Der Landesparteitag tagt mindestens alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.
Der Vorstand soll jedes Mitglied mindestens 4 Wochen vorher einladen; aus
wichtigem Grund kann die Einladungsfrist verkürzt werden.
Die Einladung erfolgt 
 * per E-Mail 
 * durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger 
Statt der Einladung per Email kann eine Einladung auch per Post erfolgen.
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis
dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Begründung

Dies bisherige Regelung sah zwar vor, dass wenn der LPT im Januar stattfindet, er im Folgejahr spätestens im Dezember stattfinden muss (mithin nach annähern 24 Monaten), für den umgekehrten Fall, dass der LPT im Dezember stattfindet, musste er spätestens auch wieder im Folgejahr im Dezember stattfinden (mithin nach nur 12 Monaten). Die neue Regelung gibt einen größeren Gestaltungsspielraum und garantiert trotzdem eine regelmäßigere Terminierung des LPT. Die bisherige Regelung sah vor, dass eine Einladungsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist. Die neue Regelung will daran grundsätzlich festhalten, aber Ausnahmen zulassen (z. B. Parlament wird aufgelöst – Neuwahlen stehen an, Partei muss schnell handeln). Die Versendung eines Einladungsbriefes bindet zu viele Ressourcen und kostet viel Geld.


Siehe Protokoll der Satzungsklausur


SÄA 01: Neufassung §9b (2) Alternative 1

Änderungsantrag Nr.
SÄA 01
Beantragt von
Florian „Branleb“ Zumkeller-Quast
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9b
Beantragte Änderungen

Der §9b (2)

Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.
Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 4 Wochen vorher ein.
Die Einladung kann
 * per Brief erfolgen
 * per Fax erfolgen
 * per Mail mit Betätigungslink erfolgen. Bei Nichtbestätigung der Mail wird per Post eingeladen. 
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis
dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. 

soll wie folgt neugefasst werden:

Der Landesparteitag tagt mindestens alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.
Der Vorstand soll jedes Mitglied mindestens 4 Wochen vorher einladen; aus
wichtigem Grund kann die Einladungsfrist verkürzt werden.
Die Einladung erfolgt per E-Mail.
Statt der Einladung per Email kann eine Einladung auch per Post erfolgen.
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis
dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Begründung

Dies bisherige Regelung sah zwar vor, dass wenn der LPT im Januar stattfindet, er im Folgejahr spätestens im Dezember stattfinden muss (mithin nach annähern 24 Monaten), für den umgekehrten Fall, dass der LPT im Dezember stattfindet, musste er spätestens auch wieder im Folgejahr im Dezember stattfinden (mithin nach nur 12 Monaten). Die neue Regelung gibt einen größeren Gestaltungsspielraum und garantiert trotzdem eine regelmäßigere Terminierung des LPT. Die bisherige Regelung sah vor, dass eine Einladungsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist. Die neue Regelung will daran grundsätzlich festhalten, aber Ausnahmen zulassen (z. B. Parlament wird aufgelöst – Neuwahlen stehen an, Partei muss schnell handeln). Die Versendung eines Einladungsbriefes bindet zu viele Ressourcen und kostet viel Geld.


SÄA 02: Neufassung §9b (2) Alternative 2

Änderungsantrag Nr.
SÄA 02
Beantragt von
Florian „Branleb“ Zumkeller-Quast
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9b
Beantragte Änderungen

Der §9b (2)

Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.
Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 4 Wochen vorher ein.
Die Einladung kann
 * per Brief erfolgen
 * per Fax erfolgen
 * per Mail mit Betätigungslink erfolgen. Bei Nichtbestätigung der Mail wird per Post eingeladen. 
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis
dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. 

soll wie folgt neugefasst werden:

Der Landesparteitag tagt mindestens alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.
Der Vorstand soll jedes Mitglied mindestens 4 Wochen vorher einladen; aus
wichtigem Grund kann die Einladungsfrist verkürzt werden.
Die Einladung erfolgt per E-Mail.
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis
dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Begründung

Dies bisherige Regelung sah zwar vor, dass wenn der LPT im Januar stattfindet, er im Folgejahr spätestens im Dezember stattfinden muss (mithin nach annähern 24 Monaten), für den umgekehrten Fall, dass der LPT im Dezember stattfindet, musste er spätestens auch wieder im Folgejahr im Dezember stattfinden (mithin nach nur 12 Monaten). Die neue Regelung gibt einen größeren Gestaltungsspielraum und garantiert trotzdem eine regelmäßigere Terminierung des LPT. Die bisherige Regelung sah vor, dass eine Einladungsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist. Die neue Regelung will daran grundsätzlich festhalten, aber Ausnahmen zulassen (z. B. Parlament wird aufgelöst – Neuwahlen stehen an, Partei muss schnell handeln). Die Versendung eines Einladungsbriefes bindet zu viele Ressourcen und kostet viel Geld.


SÄA 03: Neufassung §9b (2) Alternative 3

Änderungsantrag Nr.
SÄA 03
Beantragt von
Florian „Branleb“ Zumkeller-Quast
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9b
Beantragte Änderungen

Der §9b (2)

Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.
Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 4 Wochen vorher ein.
Die Einladung kann
 * per Brief erfolgen
 * per Fax erfolgen
 * per Mail mit Betätigungslink erfolgen. Bei Nichtbestätigung der Mail wird per Post eingeladen. 
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis
dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. 

soll wie folgt neugefasst werden:

Der Landesparteitag tagt mindestens alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.
Der Vorstand soll jedes Mitglied mindestens 4 Wochen vorher einladen; aus
wichtigem Grund kann die Einladungsfrist verkürzt werden.
Die Einladung erfolgt in Textform.
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die
Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis
dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Begründung

Dies bisherige Regelung sah zwar vor, dass wenn der LPT im Januar stattfindet, er im Folgejahr spätestens im Dezember stattfinden muss (mithin nach annähern 24 Monaten), für den umgekehrten Fall, dass der LPT im Dezember stattfindet, musste er spätestens auch wieder im Folgejahr im Dezember stattfinden (mithin nach nur 12 Monaten). Die neue Regelung gibt einen größeren Gestaltungsspielraum und garantiert trotzdem eine regelmäßigere Terminierung des LPT. Die bisherige Regelung sah vor, dass eine Einladungsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist. Die neue Regelung will daran grundsätzlich festhalten, aber Ausnahmen zulassen (z. B. Parlament wird aufgelöst – Neuwahlen stehen an, Partei muss schnell handeln). Die Versendung eines Einladungsbriefes bindet zu viele Ressourcen und kostet viel Geld.


Der Antragsteller betont bei der Vorstellung die Unterschiede der verschiedenen Anträge. Es folgt die Aussprache.

Redebeiträge:

Frage1: Ist der Begriff Textform juristisch definiert? Reicht eine SMS?

Florian Zumkeller-Quast, Antragsteller (AS): Textform ist im BGB definiert. SMS reicht für Textform nicht aus.

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Frage2: Was kostet eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger? Meines Wissens nach ist das sehr teuer.

Florian Zumkeller-Quast, Antragsteller (AS): Wenig.

Die genauen Tarife werden von einem der Anwesenden online recherchiert und von der VL bekannt gegeben. Die Kosten sind geringfügig und problemlos tragbar.

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Pirat3: Ich bin dafür alle Anträge abzulehnen und die aktuelle Fassung beizubehalten.

Lars Pallasch, Landesvorsitzender: Ich bin sehr stark dagegen die derzeitige Fassung beizubehalten, diese verursacht hohe Kosten.

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GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes: Kennst du jemanden ohne Mailadresse, der zu einem LPT kam?

Wenige (weniger als 5) beantworten dies positiv; die meisten kennen niemanden, auf den das zutrifft.

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Pirat4: Viele der Mitglieder sind Studenten, bei denen es mehr Adress- als Mailänderungen gibt. Eine Einladung per Mail ist in den meisten Fällen sicherer.

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Tobias Karow, Kreisvorsitzender Rastatt/Baden-Baden: Ich habe als Kreisvorsitzender mehr Adress- als Mailrückläufer.

Ende der Redebeiträge

Die Redeliste ist erschöpft. Die Anträge werden mit Approval-Voting gegeneinander abgestimmt.

Abstimmung:

Der Originalantrag (SÄA 06) erhält sehr wenig Zustimmung.

Alternative 1 (SÄA 01) erhält viel Zustimmung.

Alternative 2 (SÄA 02) erhält sehr wenig Zustimmung.

Alternative 3 (SÄA 03) erhält wenig Zustimmung.

Die beiden Anträge mit der größten Zustimmung werden wieder mit Approval-Voting gegeneinander abgestimmt.

Abstimmung: Alternative 1 erhält gegenüber Alternative 3 die Mehrheit.

Abstimmung: Alternative 1 wird deutlich mit der notwendigen 2/3-Mehrheit beschlossen.


GO-Antrag auf Änderung der TO: Streichung der restlichen TO-Punkte

Es gibt formelle Gegenrede.

Abstimmung: Der GO-Antrag wird mit sehr großer Mehrheit angenommen.


Die Tagesordnung ist erschöpft. Die VL schließt die Versammlung um 19:34 Uhr.

Mit einer Dauer von 54 Minuten war es der vermutlich kürzeste Landesparteitag in der Geschichte der Piratenpartei Deutschland.


Die Korrektheit dieses Protokolls wird bestätigt von:

(Unterschrift Florian Bokor)

Florian Bokor, Versammlungsleiter

(Unterschrift Marco Geupert)

Marco Geupert, stellvertretender Versammlungsleiter

(Unterschrift Jan Leutert)

Jan Leutert, stellvertretender Versammlungsleiter

(Unterschrift Erik Wohlfeil)

Erik Wohlfeil, Protokollant

(Unterschrift Ingo Garz)

Ingo Garz, stellvertretender Protokollant

(Unterschrift Sebastian Sproesser)

Sebastian Sproesser, Wahlleiter

(Unterschrift Lars Pallasch)

Lars Pallasch, Vorsitzender des Landesvorstandes

Sonstiges (nicht Teil des offiziellen Protokolls): Protokoll AV, offizielles Protokoll als Datei, Stream, Antragsfabrik

Das Ergebnisprotokoll der vorangegangenen Aufstellungsversammlung der Landesliste zur Bundestagswahl 2013 ist hier zu finden.

Das offizielle Protokoll gibt es als pdf-Datei in 2 Versionen:

Der Landesparteitag wurde online live per Stream übertragen. Danach war dieser wieder ab dem 18.09.2012 online verfügbar:

Stream, ab 4:16:22 LPT, davor zweiter Tag der AV

In der Antragsfabrik gibt es eine Übersicht über die gestellten Anträge. Davon wurden die folgenden behandelt:

Angenommen wurden davon die Anträge:

Zusammenfassung (nicht Teil des offiziellen Protokolls)