BE Diskussion:Squads/Problem Jugendamt/Betroffenenliste

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Gut, daß behinderte Menschen,seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, gleichberechtigt gegenüber nichtbehinderten Menschen sind. Art.23 Abs.4 und Abs.5 der UN-Behindertenrechtskonvention machen deutlich, daß kein behindertes Kind gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden darf. "In keinem Fall darf ein Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden. In Fällen in denen die nächsten Angehörigen sich nicht um das Kind kümmern können,verpflichten sich die Staaten,alle Anstrengungen zu unternehmen,um in der erweiterten Familie Unterstützung zu finden." Die Herausnahme eines Kindes soll NUN auch bei behinderten Kindern das letzte "Mittel" sein !!! Na dann hoffen wir Mal das Beste ! Denn nach der letzten Rüge gegen Deutschland wurde ja bereits festgestellt,daß die Herrausnahmen von Kindern aus Familien um mehr als 40 % gestiegen sind. Dem Auftrag der Familienunterstützung und RÜCKFÜHRUNG,wurde wohl bisher kaum Rechnung getragen ! Es gehört bereits daher sehr viel Mut dazu,sich auf die Betroffenenliste zu setzen und man muss daher von einer hohen DUNKELZIFFER ausgehen,auch von betroffenen Behinderten und deren Familien. Es ist mir ein besonderes Anliegen darauf hinzuweisen,weil mir ein Teil der Sorge für meine behinderte Tochter 1/2 Jahr vor Volljähigkeit vorläufig entzogen wurde und dann mit Volljähigkeit ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt worden ist.Gegen diese Betreuung kämpfe ich nach wie vor. INKLUSION ist Menschenrecht, aber ohne vertraute persönliche Assistenz kaum möglich. Stattdessen verbleibt meine erwachsene behinderte Tochter weiterhin in einer Sondereinrichtung und wenn meine behinderte Tochter auf Besuch zu Hause ist, erreicht sie den Betreuer nur auf dem Anrufbeantworter. Ihr Wille wird permanent in Frage gestellt, weil sie mit Fremden besonders schwer kommunizieren kann. Wenn dann noch ein Buch von einer Berufsbetreuerin erscheint, mit dem Titel "Ihr Schicksal verwalte ich", dann geht das völlig an dem Freiheits-und Inklusionsrecht vorbei.

Hallo, Betroffene werden sich finden. Fengshui 21:09, 19. Apr. 2012 (CEST)

Hallo, wir können uns auch hier kurze Nachrichten schreiben oder? Fengshui 18:10, 20. Apr. 2012 (CEST)

Hallo, wir haben heute Jessica zu Hause. Jessica hat einen Schwerbehindertenausweis schon 1999 bekommen, ohne das wir es bis heute wußten. Nun dürfen wir Jessicas immer an dem Umgangswochenende mit einer Begleitperson frei, begleiten (darum das B im Ausweis). Haben trotzdem seit Monaten Einzelfahrscheine für Jessica gelöst. Wer kommt nun für diesen finanziellen Verlust auf? Die Berufsbetreuerin? Wahrscheinlich sind wir als Eltern wieder mal zu dumm für unsere Kinder. Schönes Wochenende von Fengshui 13:53, 21. Apr. 2012 (CEST)